Die letzten Tage habe ich etwas Buchfotografieren geübt. Ein Beispiel ist Otto Lueger, "Lexikon der gesamten Technik", dessen 2. Auflage (8 Bände, 1904) urheberrechtsfrei ist. Also kann ich problemlos sowohl die Rücken als die Inhalte zeigen, http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Lueger
In zwei Stufen kann man hier auf einem völlig lesbaren Bild zugreiffen. Ich bin wohl kein Meisterfotograf, aber das Bild gibt dem Leser einen guten Eindruck von der Art dieses Buches. (So etwas konnte man für zvab.com oder einen Bibliothekskatalog wünschen.)
Aber was mit Büchern die nicht urheberrechtsfrei sind? Darf man Fotos von ihren Inhalten frei veröffentlichen? In niedriger Auflösung? Wie niedrig? Gibt es ein Regel dafür?
Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935), http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau Hier ist der Text nur fest lesbar. Ist das eine URV? Wird das sich mit einer kleineren Auflösung verändern?
On Wed, 16 Feb 2005 15:58:32 +0100 (CET) Lars Aronsson lars@aronsson.se wrote:
Die letzten Tage habe ich etwas Buchfotografieren geübt. Ein Beispiel ist Otto Lueger, "Lexikon der gesamten Technik", dessen 2. Auflage (8 Bände, 1904) urheberrechtsfrei ist. Also kann ich problemlos sowohl die Rücken als die Inhalte zeigen, http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Lueger
In zwei Stufen kann man hier auf einem völlig lesbaren Bild zugreiffen. Ich bin wohl kein Meisterfotograf, aber das Bild gibt dem Leser einen guten Eindruck von der Art dieses Buches. (So etwas konnte man für zvab.com oder einen Bibliothekskatalog wünschen.)
Aber was mit Büchern die nicht urheberrechtsfrei sind? Darf man Fotos von ihren Inhalten frei veröffentlichen? In niedriger Auflösung? Wie niedrig? Gibt es ein Regel dafür?
Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau
Hier ist der Text nur fest lesbar. Ist das eine URV? Wird das sich mit einer kleineren Auflösung verändern?
Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die Aufloesung spielt keine Rolle.
Klaus Graf
Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau
Hier ist der Text nur fest lesbar. Ist das eine URV? Wird das sich mit einer kleineren Auflösung verändern?
Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die Aufloesung spielt keine Rolle.
Wobei mir die Praxis in der Wikipedia inkonsistent vorkommt.
Eigentlich dürften wir ja IMHO, aufgrund des Zitierrechts, zum Beispiel ein charakteristisches Standfoto aus einem Film in einen Artikel über diesen Film einfügen. (Vorausgesetzt, der Artikel ist ansonsten lang genug und das Foto ergänzt den Text sinnvoll, was ich hier mal annehme.) Wir tun dies, nach meinem Verständnis, nicht, weil wir grundsätzlich nur Inhalte akzeptieren, die unter GNU-FDL oder (bei Bildern) ähnlichen Lizenzen stehen.
Andererseits bringen wir aber jede Menge schriftliche Zitate, obwohl diese grundsätzlich ja auch einem Urheberrecht unterliegen und durchweg auch nicht vom Autor unter GNU-FDL gestellt wurden.
Es geht mir jetzt nicht darum, daß wir vielleicht selbst die Zitate nicht bringen dürften; das sollte in der Regel durch das Zitierrecht geschützt sein.
Aber behandeln wir nicht Bild- und Schriftzitate sehr unterschiedlich? Und sollten wir da eventuell zu einer einheitlicheren Handhabung finden?
Skriptor
Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau
Hier ist der Text nur fest lesbar. Ist das eine URV? Wird das sich mit einer kleineren Auflösung verändern?
Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die Aufloesung spielt keine Rolle.
Wobei mir die Praxis in der Wikipedia inkonsistent vorkommt.
Eigentlich dürften wir ja IMHO, aufgrund des Zitierrechts, zum Beispiel ein charakteristisches Standfoto aus einem Film in einen Artikel über diesen Film einfügen. (Vorausgesetzt, der Artikel ist ansonsten lang genug und das Foto ergänzt den Text sinnvoll, was ich hier mal annehme.) Wir tun dies, nach meinem Verständnis, nicht, weil wir grundsätzlich nur Inhalte akzeptieren, die unter GNU-FDL oder (bei Bildern) ähnlichen Lizenzen stehen.
Andererseits bringen wir aber jede Menge schriftliche Zitate, obwohl diese grundsätzlich ja auch einem Urheberrecht unterliegen und durchweg auch nicht vom Autor unter GNU-FDL gestellt wurden.
Es geht mir jetzt nicht darum, daß wir vielleicht selbst die Zitate nicht bringen dürften; das sollte in der Regel durch das Zitierrecht geschützt sein.
Aber behandeln wir nicht Bild- und Schriftzitate sehr unterschiedlich? Und sollten wir da eventuell zu einer einheitlicheren Handhabung finden?
Skriptor
Mir ist nicht bekannt, das je ein Verlag oder Autor wegen URV geklagt hätte, weil sein Buch im Katalog, Plakat, Prospekt oder Webshop je abgebildet wurde, geklagt wird hier und da schon, aber meistens nur, weil man nicht im dem Lichterglanz abgebildet wird, in dem sich vielleicht spiegeln möchte und dann wird natürlich - wenn's opportun erscheint - auch der Jugendschutz oder Urherberrecht bemüht, das ist klar.
Für die Wikipedia würde ich es so deuten:
Bei der üblichen Berichterstattung und normaler Sorgfalt müsste man keine Sorge haben, bei der kritischen Auseinandersetzung mit einem Autor, Titel, Verlag oder Thema, könnte man damit ev. noch schlafende Hunde wecken. Ich denke eigentlich mehr oder weniger an unsere Lieblingsstreitpunkte wie Esoterik, Vegetarismus, Rechts-Aussen-Spieler oder Nationalitätsfragen entlang umstrittener Grenzen. Aber auch da besteht ohne Zweifel das Zitierrecht.
Gruß Ilja
Lars Aronsson wrote:
Aber was mit Büchern die nicht urheberrechtsfrei sind? Darf man Fotos von ihren Inhalten frei veröffentlichen? In niedriger Auflösung? Wie niedrig? Gibt es ein Regel dafür?
Nein, Faustregeln gibt es nicht, nur die Regel, dass wo kein Kläger ist auch keine Strafe droht. Auf privaten Homepages gibt es bei Thumbnails, die ein Schriftbild illustrieren sollen und keinen lesbaren Text reproduzieren i.d.R. keine Probleme. Ob man sich das bei all den im Internet herumschwimmenden Abmahnhaien allerdings trauen will ist eine andere Frage. Die Google-Bildersuche hat eben auch ihre Kehrseiten.
Legal ist das nach deutschem Recht allerdings in keinem Fall; das deutsche Recht schützt auch die Typografie und das Schriftbild eines Buches. Unter die GNU FDL oder eine CC-Lizenz kann man solche Fotografien oder Scans also auf keinen Fall stellen. Es sei denn, das Werk ist (a) gemeinfrei und (b) man ist im Besitz des Originals. Selbst aus Bibliotheken entliehene gemeinfreie Bücher darf man genau genommen so nicht verwerten, wenn man keine (schriftliche) Reproduktionsgenehmigung der Bibliothek hat.
Mein Problem, das ich vor ein paar Monaten hatte, habe ich allerdings noch immer nicht abschließend klären können: Was ist mit aktuellen *Nachdrucken* von Werken, die gemeinfrei geworden sind? Als ich die deutschen Großenzyklopädien für die Wikipedia aufgearbeitet habe, hätte ich in vielen Fällen gerne Abbildungen des Seitenlayouts eingebaut, m.W. müsste ich dafür aber im Besitz eines Originals sein. Einige Scans habe ich im Web gefunden, die als "Public Domain" deklariert waren, allerdings bin ich nicht sicher, wie weit man sich auf solche Angaben verlassen kann.
So weit ich das damals verstanden habe, kann der Verlag oder die Organisation, die ein gemeinfreies Werk nachdruckt, ein Leistungsschutzrecht (?) auf die Reproduktion geltend machen. So wird das beispielsweise bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die gemeinfreie Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das Internet aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf ihre digitalen Reproduktionen, die dann vermutlich erst nach weiteren 50 Jahren gemeinfrei werden, obwohl die gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren gemeinfrei ist :-(
MfG -asb
On Thu, 17 Feb 2005 14:54:13 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.local wrote:
So weit ich das damals verstanden habe, kann der Verlag oder die Organisation, die ein gemeinfreies Werk nachdruckt, ein Leistungsschutzrecht (?) auf die Reproduktion geltend machen. So wird das beispielsweise bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die gemeinfreie Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das Internet aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf ihre digitalen Reproduktionen, die dann vermutlich erst nach weiteren 50 Jahren gemeinfrei werden, obwohl die gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren gemeinfrei ist :-(
Die einschlaegigen Fragen sind abschliessend auf der Seite Bildrechte geklaert. Wer anderer Meinung ist, darf gern einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich verzichte darauf, die unbelegten und abwegigen Mutmassungen von asb detailliert richtigzustellen.
Es gibt kein Leistungsschutzrecht fuer den Reprint eines gemeinfreien Werks.
Klaus Graf
Klaus Graf wrote:
Es gibt kein Leistungsschutzrecht fuer den Reprint eines gemeinfreien Werks.
Dann erklär' mir mal, auf welcher Rechtsgrundlage beispielsweise für die digitalisierte Version des "Krünitz" explizit Nutzungs- und Verwertungsrechte beansprucht werden:
"Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte der „Oekonomischen Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft“, Autor Johann Georg Krünitz, in der von der Universitätsbibliothek Trier erstellten digitalen Version ist die Universität Trier/Universitätsbibliothek im Sinne von §70 Abs. 1 UrhG. Dies gilt insbesondere für alle Fragen der Lizenznahme sowie sonstigen kommerziellen Nutzung dieser Version. Eine missbräuchliche Nutzung wird straf- und zivilrechtlich verfolgt." [1]
Par. 70 UrhG behandelt "Wissenschaftliche Ausgaben", er gehört zu Teil 2, Abschn. 1 des Gesetzes, und dieser behandelt den "Schutz bestimmter Ausgaben". In diesem Sinne sind wissenschaftliche Ausgaben für 25 Jahre nach Erscheinen der Ausgabe bzw. nach Herstellung geschützt. Die Schutzdauer wurde durch das Produktpirateriegesetz vom 7.3.1990 von 10 auf 25 Jahre verlängert.
Falls Du bessere Rechtsquellen haben solltest, klär' uns bitte auf, warum die Universitätsbibliothek Trier Deiner Ansicht nach keine Nutzungs- und Verwertungsrechte beanspruchen kann.
MfG -asb
On Thu, 17 Feb 2005 18:40:55 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.net wrote:
Klaus Graf wrote:
Es gibt kein Leistungsschutzrecht fuer den Reprint
eines
gemeinfreien Werks.
Dann erklär' mir mal, auf welcher Rechtsgrundlage beispielsweise für die digitalisierte Version des "Krünitz" explizit Nutzungs- und Verwertungsrechte beansprucht werden:
"Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte der „Oekonomischen Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft“, Autor Johann Georg Krünitz, in der von der Universitätsbibliothek Trier erstellten digitalen Version ist die Universität Trier/Universitätsbibliothek im Sinne von §70 Abs. 1 UrhG. Dies gilt insbesondere für alle Fragen der Lizenznahme sowie sonstigen kommerziellen Nutzung dieser Version. Eine missbräuchliche Nutzung wird straf- und zivilrechtlich verfolgt." [1]
Par. 70 UrhG behandelt "Wissenschaftliche Ausgaben", er gehört zu Teil 2, Abschn. 1 des Gesetzes, und dieser behandelt den "Schutz bestimmter Ausgaben". In diesem Sinne sind wissenschaftliche Ausgaben für 25 Jahre nach Erscheinen der Ausgabe bzw. nach Herstellung geschützt. Die Schutzdauer wurde durch das Produktpirateriegesetz vom 7.3.1990 von 10 auf 25 Jahre verlängert.
Falls Du bessere Rechtsquellen haben solltest, klär' uns bitte auf, warum die Universitätsbibliothek Trier Deiner Ansicht nach keine Nutzungs- und Verwertungsrechte beanspruchen kann.
Da ich mich seit vielen Jahren auch mit dem § 70 UrhG befasse, faellt mir das ausserordentlich leicht.
Siehe auch http://www.google.de/search?q=%2270+urhg%22&hl=de&lr=&start=20&a...
Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 70 Rdnr. 7 kommentiert: "Die Ausgabe muss das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Taetigkeit sein. Der Schutz wird also nicht bereits durch das bloße Auffinden eines alten Schriftstücks begründet, sondern erst durch die wissenschaftlich fundierte Herstellung eines bisher unbekannten Originaltextes. Entscheidend ist die nach wissenschaftlichen Methoden erfolgende sichtende, ordnende und abwägende Tätigkeit". Ausserdem muss sich die Ausgabe wesentlich von bisherigen Ausgaben unterscheiden.
Der Kruenitz erfuellt nach meiner Ansicht diese Kriterien nicht, da er im Kern lediglich Faksimiles der Originalausgabe enthaelt. Diese sind zwar wissenschaftlich eingebettet, aber ob eine solche Einbettung auch zur Folge hat, dass einzelne Abbildungen nicht entommen werden duerfen, ist gerichtlich nicht entschieden, wie ich ueberhaupt erstaunt bin, mit welcher geradezu kriminellen Energie eine oeffentliche Institution durch eine unerhoerte Neuinterpretation eine reiche Public Domain schaedigt.
Bis zum Urteil ueber die Himmelsscheibe von Nebra war der verwandte § 71 UrhG fast belanglos, sieht man vom Bereich der Musikedition ab. Nun steht man staunend vor dem dreisten Anspruch der UB Trier zu § 70 UrhG, der nach meiner Einschaetzung einigermassen originell zu nennen ist und keinesfalls den ueblichen Kenntnisstand von Digitalisierungsprojekten widerspiegelt.
In Anbetracht des Schutzzwecks von § 70, mit dem der Gesetzgeber nicht nur hohe Kosten (die hatte die UB Trier sicher), sondern auch "bedeutende wissenschaftliche Arbeit" belohnen wollte, und der Gemeinfreiheit des Kruenitz wird man den wohl den unbestreitbar bestehenden Schutz als einfache Datenbank und den urheberrechtlichen Schutz (§ 2) der wissenschaftlichen Beigaben als ausreichend erachten. Eine eigene Texterstellung, die sich durch eine Differenz gegenueber der Originalausgabe ausmachen liesse, findet bei einem blossen Digitalisat nicht statt. Die Anwendung von § 70 auf Digitalisate (und Faksimile-Reprints) mit wissenschaftlichem Kommentar ist daher abzulehnen.
Da aber wohl die meisten hinreichend eingeschuechtert sein duerften davon, wie sich die UB Trier aufplustert, ist erst einmal nicht mit einem Prozess zu rechnen, der dies klaeren koennte.
Klaus Graf
Klaus Graf wrote:
Nun steht man staunend vor dem dreisten Anspruch der UB Trier zu § 70 UrhG, der nach meiner Einschaetzung einigermassen originell zu nennen ist und keinesfalls den ueblichen Kenntnisstand von Digitalisierungsprojekten widerspiegelt. [...] Die Anwendung von § 70 auf Digitalisate (und Faksimile-Reprints) mit wissenschaftlichem Kommentar ist daher abzulehnen.
Das ist alles andere als unüblich, Du wirst vielmehr größte Schwierigkeiten haben, ein staatlich gefördertes Digitalisierungsprojekt zu finden, das substanzielle und öffentlich zugängliche Ergebnisse bietet und die Dokumente gleichzeitig von urheberrechtlichen Ansprüchen freistellt. Wo ich auch recherchiert habe für meine Enzyklopädie-Artikel, überall wurde die Nutzung durch Verwertungsansprüche abgeblockt; schlimmer noch, die kontaktierten Institutionen verweigerten mir eine Genehmigung für die nichtkommerzielle Nutzung.
Ganz anders dagegen die englischsprachige Suda Online (unter eine CC-Lizenz) oder die französischsprachige Encyclopédie bei ARTFL (dort habe ich gar keinen Urheberrechtshinweis gefunden).
Noch ein paar Beispiele zu dem, was dagegen üblich ist - die Aufzählung ließe sich beliebig fortführen:
Digitalisierungsprojekt "Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste" (Zedler) [1] durch Bayerische Staatsbibliothek, Abt. BA/ES Referat Digitale Bibliothek, erreichbar unter [2], Copyright-Hinweis unter [3]
"Das Copyright für alle Webdokumente, insbesondere für Bilder, liegt bei der Bayerischen Staatsbibliothek. Eine Folgeverwertung von Webdokumenten ist nur mit Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek bzw. des Autors möglich. [...] Eine unautorisierte Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder Beitragsteile ist dagegen nicht zulässig. [...] Eine Verwertung von urheberrechtlich geschützten Beiträgen und Abbildungen der auf den Servern der Bayerischen Staatsbibliothek befindlichen Daten, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt. Insbesondere ist eine Einspeicherung oder Verarbeitung in Datensystemen ohne Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig."
Digitalisierungsprojekt des Göttinger Digitalisierungszentrums: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste (Ersch & Gruber) [6], [7]:
"Copyright: The layout, graphics, and other contents of this home page are protected by copyright law". [11] bzw.
"Rechtliche Hinweise zum Urheberrecht: Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt". [12]
Abbildung aus John Harris "Lexicon technicum" [4] aus der Rare Book & Special Collections Library der University of Sydney:
"Copyright. Items in the Rare Books and Special Collections Library are subject to the same copyright provisions as all other books in the University of Sydney Library" [...]
"Authorisation to Reproduce Material. A written application must be made to the University Librarian for permission to publish or reproduce material from the Rare Books and Special Collections Library. The Library charges a reproduction fee [...]" [5].
Nicht nur gemeinfreie Großenzyklopädien unterliegen diesem reanimierten Urheberrecht, sondern sogar die digitalisierte Gutenbergbibel:
"Gutenberg digital", Digitalisierungsprojekt der Goettinger Gutenberg-Bibel durch die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen:
"Rechtliche Hinweise zum Urheberrecht: Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt" [9] sowie der Benutzung der Website vorgeschaltet:
"Rechtliche Hinweise zur Nutzung: Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen privaten Studienzwecken. Eine Veröffentlichung in jedweder (auch elektronischer) Form bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) Göttingen. [...] Reproduktionen der Inhalte dieser Website in anderen Sammlungen sind nicht gestattet. Eine Weiterveröffentlichung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die SUB Göttingen. [...] Ich nehme zur Kenntnis, dass das Copyright der Inhalte dieser Website bei der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen liegt, und ich akzeptiere die oben genannten Bedingungen zur Nutzung dieser Inhalte." [10]
MfG -asb
[1] http://www.bsb-muenchen.de/mdz/zedler.htm [2] http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler [3] http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm [4] http://www.library.usyd.edu.au/libraries/rare/modernity/harris.html [5] http://www.library.usyd.edu.au/libraries/rare/5copying.html [6] http://134.76.163.65/agora_docs/207077TABLE_OF_CONTENTS.html [7] http://www-gdz.sub.uni-goettingen.de/cgi-bin/digbib.cgi?PPN345284054 [8] http://www.gutenbergdigital.de/gudi/start.htm [9] http://www.sub.uni-goettingen.de/0_impressum.html.de [10] http://www.gutenbergdigital.de/gudi/dframes/legal.htm [11] http://gdz.sub.uni-goettingen.de/en/main/imprint-e.shtml [12] http://www.sub.uni-goettingen.de/0_impressum.html.de
On Fri, 18 Feb 2005, Agon S. Buchholz wrote:
Noch ein paar Beispiele zu dem, was dagegen üblich ist - die Aufzählung ließe sich beliebig fortführen:
Digitalisierungsprojekt "Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste" (Zedler) [1] durch Bayerische Staatsbibliothek, Abt. BA/ES Referat Digitale Bibliothek, erreichbar unter [2], Copyright-Hinweis unter [3]
"Das Copyright für alle Webdokumente, insbesondere für Bilder, liegt bei der Bayerischen Staatsbibliothek. Eine Folgeverwertung von Webdokumenten ist nur mit Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek bzw. des Autors möglich. [...] Eine unautorisierte Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder Beitragsteile ist dagegen nicht zulässig. [...] Eine Verwertung von urheberrechtlich geschützten Beiträgen und Abbildungen der auf den Servern der Bayerischen Staatsbibliothek befindlichen Daten, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt. Insbesondere ist eine Einspeicherung oder Verarbeitung in Datensystemen ohne Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig."
Zur ADB der gleichen Institution eine Information: ich schrieb am 28.01.2004 an die auf den Seiten der Bayerische Staatsbibliothek gegebene E-Mail-Adresse folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der im Internet verfügbaren Kopien der ADB und des Copyrightvermerks auf Ihrem Internetserver habe ich eine Verständnisfrage.
Soweit mir bekannt ist, gilt in Deutschland das Urheberrecht (es gibt kein deutsches Copyright?), welches unveräußerlich mit dem Autor verknüpft ist. Stirbt nun der Autor, so gelten fünfzig Jahre plus noch einmal zwanzig Jahre, in denen eventuelle Verwertungsrechte für Nachfahren oder Rechtsnachfolger gewahrt sind. Danach sind die Texte frei verfügbar. Die ADB ist meines Wissens nach von 1875 bis 1912 erschienen - damit doch deutlich älter als 70 Jahre.
Wieso schreiben Sie denn dann auf ihrer Internetseite: http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm: "Eine unautorisierte Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder Beitragsteile ist dagegen nicht zulässig."
Davon sollten doch z. B. die Texte (nicht die Scans) der ADB ausgenommen sein, oder?
Der Geist der Urheberrechte und auch der Patentrechte ist doch gerade, daß Wissen nach einer angemessenen Verwertungszeit (und die sollte mit 70 Jahren mehr als gegeben sein) für die Allgemeinheit verfügbar ist - oder habe ich da etwas falsch verstanden?
als Antwort erhielt ich am 29.01.2004 (9:17) von Markus Brantl:
Sehr geehrter Herr Slickers,
die Ausführungen beziehen sich nur auf die Rechte an den digitalen Bildern.
mit folgendem Nachtrag in einer weiteren E-Mail (9:25) von ihm
Nachtrag: Natürlich gilt dies für alle digitalen Daten (Bilder, Text etc.), die durch die BSB hergestellt wurden.
also ... man drückt sich gerne schwammig aus. Aber eigentlich wissen sie wohl, dass sie an den Texten selber wohl keine Rechte haben. Juristisch (als Laie mal wieder vermutet) wäre hier wohl das Wort "hergestellt" streitbar, oder?
Schorsch (schusch)
[1] http://www.bsb-muenchen.de/mdz/zedler.htm [2] http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler [3] http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm
Hergestellt heisst hier wohl vermutlich: Engescannt, OCR, und ein "bischen" Formatiert. Obwohl das "bischen" sehr schnell viel wird.
Aufwand für die Digitaliserung war sicher vorhanden, aber dürfte man den Text daraus selber Abschreiben? (Nene, nicht Copy+Paste)
On Fri, 18 Feb 2005 10:28:42 +0100 (CET), Schorschi schosch@snafu.de wrote:
On Fri, 18 Feb 2005, Agon S. Buchholz wrote:
Noch ein paar Beispiele zu dem, was dagegen üblich ist - die Aufzählung ließe sich beliebig fortführen:
Digitalisierungsprojekt "Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste" (Zedler) [1] durch Bayerische Staatsbibliothek, Abt. BA/ES Referat Digitale Bibliothek, erreichbar unter [2], Copyright-Hinweis unter [3]
"Das Copyright für alle Webdokumente, insbesondere für Bilder, liegt bei der Bayerischen Staatsbibliothek. Eine Folgeverwertung von Webdokumenten ist nur mit Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek bzw. des Autors möglich. [...] Eine unautorisierte Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder Beitragsteile ist dagegen nicht zulässig. [...] Eine Verwertung von urheberrechtlich geschützten Beiträgen und Abbildungen der auf den Servern der Bayerischen Staatsbibliothek befindlichen Daten, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt. Insbesondere ist eine Einspeicherung oder Verarbeitung in Datensystemen ohne Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig."
Zur ADB der gleichen Institution eine Information: ich schrieb am 28.01.2004 an die auf den Seiten der Bayerische Staatsbibliothek gegebene E-Mail-Adresse folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der im Internet verfügbaren Kopien der ADB und des Copyrightvermerks auf Ihrem Internetserver habe ich eine Verständnisfrage.
Soweit mir bekannt ist, gilt in Deutschland das Urheberrecht (es gibt kein deutsches Copyright?), welches unveräußerlich mit dem Autor verknüpft ist. Stirbt nun der Autor, so gelten fünfzig Jahre plus noch einmal zwanzig Jahre, in denen eventuelle Verwertungsrechte für Nachfahren oder Rechtsnachfolger gewahrt sind. Danach sind die Texte frei verfügbar. Die ADB ist meines Wissens nach von 1875 bis 1912 erschienen - damit doch deutlich älter als 70 Jahre.
Wieso schreiben Sie denn dann auf ihrer Internetseite: http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm: "Eine unautorisierte Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder Beitragsteile ist dagegen nicht zulässig."
Davon sollten doch z. B. die Texte (nicht die Scans) der ADB ausgenommen sein, oder?
Der Geist der Urheberrechte und auch der Patentrechte ist doch gerade, daß Wissen nach einer angemessenen Verwertungszeit (und die sollte mit 70 Jahren mehr als gegeben sein) für die Allgemeinheit verfügbar ist - oder habe ich da etwas falsch verstanden?
als Antwort erhielt ich am 29.01.2004 (9:17) von Markus Brantl:
Sehr geehrter Herr Slickers,
die Ausführungen beziehen sich nur auf die Rechte an den digitalen Bildern.
mit folgendem Nachtrag in einer weiteren E-Mail (9:25) von ihm
Nachtrag: Natürlich gilt dies für alle digitalen Daten (Bilder, Text etc.), die durch die BSB hergestellt wurden.
also ... man drückt sich gerne schwammig aus. Aber eigentlich wissen sie wohl, dass sie an den Texten selber wohl keine Rechte haben. Juristisch (als Laie mal wieder vermutet) wäre hier wohl das Wort "hergestellt" streitbar, oder?
Schorsch (schusch)
[1] http://www.bsb-muenchen.de/mdz/zedler.htm [2] http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler [3] http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Hallo David Daester,
am Freitag, 18. Februar 2005 um 10:33 schriebst du:
Hergestellt heisst hier wohl vermutlich: Engescannt, OCR, und ein "bischen" Formatiert. Obwohl das "bischen" sehr schnell viel wird.
Aufwand für die Digitaliserung war sicher vorhanden, aber dürfte man den Text daraus selber Abschreiben? (Nene, nicht Copy+Paste)
IANAL. Trotzdem: Der "Aufwand" wird ja immer wieder gerne ins Feld geführt. Aber ist das Schlüsselwort des Urheberrechts nicht "Schöpfungshöhe"? Nur so ein Gedanke...
Frag da nicht mich. Ich kenn das Deutsche Recht nicht wirklich. Wenschon das Schweizer-Recht aber auch nicht wenn es um Urheberrechte geht.
Aber ich werd mich mal über das Schweizer-Recht aufklären lassen.
On Fri, 18 Feb 2005 11:42:32 +0100, Anathema wikipedia@web.de wrote:
Hallo David Daester,
am Freitag, 18. Februar 2005 um 10:33 schriebst du:
Hergestellt heisst hier wohl vermutlich: Engescannt, OCR, und ein "bischen" Formatiert. Obwohl das "bischen" sehr schnell viel wird.
Aufwand für die Digitaliserung war sicher vorhanden, aber dürfte man den Text daraus selber Abschreiben? (Nene, nicht Copy+Paste)
IANAL. Trotzdem: Der "Aufwand" wird ja immer wieder gerne ins Feld geführt. Aber ist das Schlüsselwort des Urheberrechts nicht "Schöpfungshöhe"? Nur so ein Gedanke...
-- Mit freundlichen Grüssen Anathema
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
On Fri, 18 Feb 2005 12:03:54 +0100 David Daester dfd1985@gmail.com wrote:
Frag da nicht mich. Ich kenn das Deutsche Recht nicht wirklich. Wenschon das Schweizer-Recht aber auch nicht wenn es um Urheberrechte geht.
Dazu siehe RA Kuenzle:
"Fotografische Reproduktionen von Dokumenten aus Bibliotheken tragen in der Regel keinen Werkcharakter im Sinne des Urheberrechts und geniessen damit auch nicht dessen Schutz. Als Teil einer Datenbank (mit Eigenleistung) können sie u.U. aber geschützt sein (Sammelwerk Art 4 URG). Die EU kennt für Datenbanken (ab 100-200 eingescannten Vorlagen) bereits den Investitionsschutz (Deutschland: § 87a UrhG). Die Schweiz wird darin vermutlich folgen."
http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm
Klaus Graf
Anathema wrote:
IANAL. Trotzdem: Der "Aufwand" wird ja immer wieder gerne ins Feld geführt. Aber ist das Schlüsselwort des Urheberrechts nicht "Schöpfungshöhe"? Nur so ein Gedanke...
Wieder einmal haben wir festgestellt, dass nicht nur private Rechteverwerter zunehmend angebliche Rechte verteidigen, sondern auch öffentlich finanzierte Einrichtungen; vor einigen Monaten haben wir das durchdiskutiert am Beispiel von Fotografien aus Museumsbeständen (z.B. Eriks Vorschlag der "Guerrilla-Fotografie"), jetzt kam die Thematik wieder auf am Beispiel von Digitalisierungsprojekten gemeinfreier Werke.
Die Muster sind in beiden Fällen ähnlich: Es geht um Werke, die nicht mehr durch das eigentliche Urheberrecht geschützt sind, weil die Urheber seit hunderten oder gar tausenden von Jahren verstorben sind, deren Schöpfungen aber durch allerhand juristische Konstrukte wieder dem öffentlichen Besitz entzogen werden sollen. Das funktioniert eben so lange und wird sich auch ausweiten, wie sich niemand dagegen wehrt; wenn die Positionen der angeblichen Rechteinhaber und der Rechtenutzer diametral entgegengesetzt sind, gibt es nur einen Weg der Klärung: Vor Gericht.
Wie immer laufen Diskussionen um die Handhabung des Urheberrechts auf dieser Mailingliste auf die Frage hinaus, ob Wikipedia ein Interesse daran hat und bereit dazu ist, die Grenzen des Urheberrechts auszuloten.
Folgende Positionen haben sich dazu herauskristallisiert:
1. Pragmatische Handhabung und "vorauseilender Gehorsam": Keine Konflikte riskieren, nur Inhalte nutzen, deren Nutzungsgenehmigung unproblematisch ist; eher auf Inhalte verzichten als Risiken eingehen, kein offensives Knabbern an der aktuellen Sitation; kein Beziehen einer expliziten politischen Position; das dürfte wohl der breiteste Konsens sein.
2. Pragmatisch die Grenzen ausloten: Keine plakativen Positionen beziehen, aber Grenzen des Urheberrechts offensiv ausloten; keine Konflikte provizieren, aber Konflikten ggf. auch nicht aus dem Weg gehen (so verstehe ich etwa die Haltung von Vlado und Directmedia und vielleicht auch die von Lars).
3. Wikipedia als Dolch der Commons: Wikipedia und andere Mediawiki-Projekte zur Speerspitze der "Commons"-Bewegung ausbauen; gegegn unmoralische Beanspruchung von Rechten an öffentlichen Kulturgütern offensiv vorgehen; evl. als Projekt offiziell einen politischen Standpunkt beziehen; ggf. auch Konflikte gezielt provizieren, um eine Klärungherbeizuführen (in der Richtung würde ich Erik am ehesten verorten).
4. Fundamentalkritik an Handhabung der Verwertungsrechte: Ansprüche können zwar behauptet werden, sind aber rechtlich fraglich und könnten vor Gericht keinen Bestand haben (so verstehe ich die Position von Klaus Graf); unklar ist mir allerdings, was uns ein solcher akademischer Standpunkt konkret für die Wikipedia nutzen soll.
So sehe ich das aktuelle Handlungsspektrum; derzeit arbeitet Wikipedia m.E. nach Modell 1; die Frage ist also, wie wir uns zu Modell 2 und 3 (in welchen Variationen auch immer) stellen wollen.
MfG -asb
On Fri, 18 Feb 2005 16:21:46 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.local wrote:
Anathema wrote:
IANAL. Trotzdem: Der "Aufwand" wird ja immer wieder
gerne ins Feld
geführt. Aber ist das Schlüsselwort des Urheberrechts
nicht
"Schöpfungshöhe"? Nur so ein Gedanke...
Wieder einmal haben wir festgestellt, dass nicht nur private Rechteverwerter zunehmend angebliche Rechte verteidigen, sondern auch öffentlich finanzierte Einrichtungen; vor einigen Monaten haben wir das durchdiskutiert am Beispiel von Fotografien aus Museumsbeständen (z.B. Eriks Vorschlag der "Guerrilla-Fotografie"), jetzt kam die Thematik wieder auf am Beispiel von Digitalisierungsprojekten gemeinfreier Werke.
Die Muster sind in beiden Fällen ähnlich: Es geht um Werke, die nicht mehr durch das eigentliche Urheberrecht geschützt sind, weil die Urheber seit hunderten oder gar tausenden von Jahren verstorben sind, deren Schöpfungen aber durch allerhand juristische Konstrukte wieder dem öffentlichen Besitz entzogen werden sollen. Das funktioniert eben so lange und wird sich auch ausweiten, wie sich niemand dagegen wehrt; wenn die Positionen der angeblichen Rechteinhaber und der Rechtenutzer diametral entgegengesetzt sind, gibt es nur einen Weg der Klärung: Vor Gericht.
Wie immer laufen Diskussionen um die Handhabung des Urheberrechts auf dieser Mailingliste auf die Frage hinaus, ob Wikipedia ein Interesse daran hat und bereit dazu ist, die Grenzen des Urheberrechts auszuloten.
Folgende Positionen haben sich dazu herauskristallisiert:
- Pragmatische Handhabung und "vorauseilender Gehorsam":
Keine Konflikte riskieren, nur Inhalte nutzen, deren Nutzungsgenehmigung unproblematisch ist; eher auf Inhalte verzichten als Risiken eingehen, kein offensives Knabbern an der aktuellen Sitation; kein Beziehen einer expliziten politischen Position; das dürfte wohl der breiteste Konsens sein.
- Pragmatisch die Grenzen ausloten: Keine plakativen
Positionen beziehen, aber Grenzen des Urheberrechts offensiv ausloten; keine Konflikte provizieren, aber Konflikten ggf. auch nicht aus dem Weg gehen (so verstehe ich etwa die Haltung von Vlado und Directmedia und vielleicht auch die von Lars).
- Wikipedia als Dolch der Commons: Wikipedia und andere
Mediawiki-Projekte zur Speerspitze der "Commons"-Bewegung ausbauen; gegegn unmoralische Beanspruchung von Rechten an öffentlichen Kulturgütern offensiv vorgehen; evl. als Projekt offiziell einen politischen Standpunkt beziehen; ggf. auch Konflikte gezielt provizieren, um eine Klärungherbeizuführen (in der Richtung würde ich Erik am ehesten verorten).
- Fundamentalkritik an Handhabung der Verwertungsrechte:
Ansprüche können zwar behauptet werden, sind aber rechtlich fraglich und könnten vor Gericht keinen Bestand haben (so verstehe ich die Position von Klaus Graf); unklar ist mir allerdings, was uns ein solcher akademischer Standpunkt konkret für die Wikipedia nutzen soll.
So sehe ich das aktuelle Handlungsspektrum; derzeit arbeitet Wikipedia m.E. nach Modell 1; die Frage ist also, wie wir uns zu Modell 2 und 3 (in welchen Variationen auch immer) stellen wollen.
Das ist eigentlich eine - soll nicht goennerhaft klingen - gute Analyse, die durch den Verzicht auf den persoenlichen Seitenhieb gegen mich nur gewonnen haette. Ich kann aufgrund der eigenen Wahrnehmung meiner Position und meiner wiederholten Publikationen zum Thema ausserhalb der Wikipedia (siehe auch [[Klaus Graf]]) nicht erkennen, welchen Sinn die Unterscheidung zwischen 2/3 (fliessende Uebergaenge zwischen 2 und 3) und 4 hat. Es ist nichts als eine niedertraechtige Unterstellung, mein Engagement fuer Open Access und Creative Commons (und last but not least fuer die Wikipedia), die sich im Rahmen der bestehenden Urheberrechtsordnung bewegen, mit dem Etikett "Fundamentalkritik" zu versehen.
Wer fuer eine reiche Public Domain und freie Inhalte eintritt, muss natuerlich fundamentale Kritik am zunehmenden Wegsperren von gemeinfreiem Kulturgut, dessen Abbildung zur digitalen Allmende zaehlen sollte, ueben. Solange die Gegenseite nicht kompromissbereit ist und auf ihre Rechts- und Verguetungsansprueche pocht, ohne auch nur ein CC-NC (ich weiss, fuer uns derzeit nicht brauchbar) zu spendieren, halte ich es fuer keine gute Idee, dem Mainstream zu folgen und Kritik wie viele Fachkollegen nur hinter vorgehaltener Hand zur Sprache zu bringen.
Wenn die Wikipedia im Interesse ihrer LeserInnen ihren Job gut machen will (und ich wuerde dann mal eher INHALTE als frei betonen), muss sie von Position 1 wegkommen und zu 2 oder 3 wechseln, finde ich.
Klaus Graf
Agon S. Buchholz schrieb:
Folgende Positionen haben sich dazu herauskristallisiert:
- Pragmatisch die Grenzen ausloten: Keine plakativen Positionen
Das Wort "ausloten" wurde ich selbst nicht verwenden, denn ich denke es gibt im Urheberrecht keine scharfe Grenzen die man "finden" kann. Eher kann man sie "abstecken" oder sogar "ausdehnen". Aber man macht dies für einen Zweck: Um mehr wissen an mehr Leser zu bringen, nicht um Ärger zu verursachen. Das heisst: Institutionen wie BSB und GDZ (Göttingen) sind nicht unsere Feinde. Sie arbeiten für ihre Zwecke und wir für unsere. BSB will z.B. besser als andere deutsche Staatsbibliotheken sein, und hat damit gut gelungen -- wir reden ja hier nie über Hessen, Thüringen, oder Mecklenburg. Wenn die Zwecke manchmal zusammenfallen, desto besser! Aber das können und sollen wir nicht voraussetzen. Wenn wir davon bewusst sind, ist es sehr gut. Dann verstehen wir besser die Arbeit von Leute wie Christian Aschoff zu schätzen.
On Fri, 18 Feb 2005 10:33:55 +0100 David Daester dfd1985@gmail.com wrote:
Hergestellt heisst hier wohl vermutlich: Engescannt, OCR, und ein "bischen" Formatiert. Obwohl das "bischen" sehr schnell viel wird.
Aufwand für die Digitaliserung war sicher vorhanden, aber dürfte man den Text daraus selber Abschreiben? (Nene, nicht Copy+Paste)
Warum nicht? Gemeinfrei bleibt gemeinfrei.
Klaus Graf
David Daester schrieb:
Hergestellt heisst hier wohl vermutlich: Engescannt, OCR, und ein "bischen" Formatiert. Obwohl das "bischen" sehr schnell viel wird.
Aufwand für die Digitaliserung war sicher vorhanden, aber dürfte man den Text daraus selber Abschreiben? (Nene, nicht Copy+Paste)
Bei der ADB (Allgemeine Deutsche Biographie) und der BSB (Bayerische Staatsbibliothek) gab es noch kein Aufwand für OCR. Genau das ist das Problem. Ich möchte gern einen OCR-Text erzeugen, aber dann brauche ich die hoch aufgelöste Bilder die BSB eingescannt hat. An diese kann ich aber nicht zugreiffen. BSB veröffentlicht nur Bilder in niedriger Auflösung, die für OCR unbrauchbar sind. Und selbst stellt BSB kein OCR-Text dar. Nur gucken, nicht suchen!
Die Lösung ist vermutlich das ganze Werk noch einmal einzuscannen...
-- Lars Aronsson (lars@aronsson.se) Projekt Runeberg - freie nordische Literatur - http://runeberg.org/
On Sat, 19 Feb 2005 20:14:56 +0100 (CET) Lars Aronsson lars@aronsson.se wrote:
David Daester schrieb:
Hergestellt heisst hier wohl vermutlich: Engescannt,
OCR, und ein
"bischen" Formatiert. Obwohl das "bischen" sehr schnell
viel wird.
Aufwand für die Digitaliserung war sicher vorhanden,
aber dürfte
man den Text daraus selber Abschreiben? (Nene, nicht
Copy+Paste)
Bei der ADB (Allgemeine Deutsche Biographie) und der BSB (Bayerische Staatsbibliothek) gab es noch kein Aufwand für OCR. Genau das ist das Problem. Ich möchte gern einen OCR-Text erzeugen, aber dann brauche ich die hoch aufgelöste Bilder die BSB eingescannt hat. An diese kann ich aber nicht zugreiffen. BSB veröffentlicht nur Bilder in niedriger Auflösung, die für OCR unbrauchbar sind. Und selbst stellt BSB kein OCR-Text dar. Nur gucken, nicht suchen!
Die Lösung ist vermutlich das ganze Werk noch einmal einzuscannen...
Sehe ich nicht so. BSB hoeflich anschreiben und um rasche Realisierung einer Suchmoeglichkeit analog ZBLG mit schmutzigem OCR bitten. Bei Ablehnung: BSB anschreiben und um ausnahmsweisen Zugriff auf die TIFFs bitten. Bei Ablehnung: die Ablehnung dem Direktor der BSB, dem Ministerium oder dem Bayerischen Landtag (Art. 17 GG) zur Ueberpruefung vorlegen. Bei Ablehnung: das VG Muenchen einschalten (kann Jahre dauern, ist aber nicht sonderlich teuer, wenn man keinen Rechtsanwalt nimmt), die Baende neu einscannen oder auf bessere OCR-Software warten, die auch mit der niedrigeren Aufloesung zurechtkommt.
Klaus Graf
Klaus Graf schrieb:
Sehe ich nicht so. BSB hoeflich anschreiben und um rasche
Wenn du die Dateien bekommen hast, kannst du mich anrufen.
Hi und guten Morgen,
wie einige vielleicht schon mitbekommen haben, habe ich ein neues Update des WikiReaders Wale hochgeladen. Dabei habe ich mich bemüht, alle Forderungen der GFDL zu erfüllen, wäre allerdings trotzdem interessiert zu erfahren, was eurer Meinung nach noch fehlt, vor allem auch in Hinblick auf eine mögliche Druckversion. Folgende Punkte sind imho essentiell:
1. Autoren: Die Autoren finden sich jeweils am Ende jedes Artikels, wobei etwa beim Hauptartikel "Wale" mehrere Artikel zu einem verschmolzen wurden. Gelistet habe ich alle Autoren mit Benutzernamen, also auch Leute, die "nur" ein paar Typos rausgenommen haben ebenso wie die Hauptautoren ohne Wichtung. Nicht berücksichtigt sind Bots (Flabot, Zwobot, ...) und Nutzer mit IP-Nummer. Eine gebündelte Listung am Ende des Readers wie bislang allgemein üblich entfällt entsprechend
2. Artikelversion: Auch die findet sich jetzt immer mit Link versehen am Ende jeden Artikels.
3. Bilderquellen: Sind jeweils beim Bild angegeben, dabei habe ich entweder die PD-Quelle (NOAA, NASA) oder den Fotografen / Zeichner mit Benutzernamen bzw. Realnamen angegeben.
3. Impressum: Ist vorne im Reader
4. Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin Windowsnutzer (imho darf man das als Biologe) und habe den Reader nicht mit Open Office sondern mit MS Word gebastelt und danach mit Adobe Acrobat zu einem pdf generiert (unkomprimiert). Im Netz steht aktuell nur die PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version. Über eine diesbezügliche biologentaugliche Idee wäre ich glücklich.
Da ich weitere Reader plane stelle ich das einfach mal hier grundsätzlich am Beispiel zur Debatte
Lieben Gruß, Achim
Achim Raschka schrieb:
- Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin
Windowsnutzer (imho darf man das als Biologe) und habe den Reader nicht mit Open Office sondern mit MS Word gebastelt und danach mit Adobe Acrobat zu einem pdf generiert (unkomprimiert). Im Netz steht aktuell nur die PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version. Über eine diesbezügliche biologentaugliche Idee wäre ich glücklich.
Aus einem PDF kann man auch Text rauskopieren, sollte IMO also auch maschinenlesbar sein. Im übrigen ist eine .doc-Datei auch mit OO lesbar. N.b: OO läuft auch unter Windows.
Sieht klasse auch, der Wal-Reader!
Besten Gruss, Nando
Servus Achim,
Erst noch ein paar Punkte zum Layout deines Readers: # kein Blocksatz? # keine Silbentrennung? (Mach ich auch nur noch wenn ich den Platz brauche, liegt aber an der schlechten Performance der Software) # der Abstand unterhalb der Überschriften sollte geringer sein, erhöht die Zugehörigkeit, den Zusamenhalt ein wenig. # Seite 24: Wenn das eine Bildunterschrift sein soll dann bitte näher an Bild # Titel des WikiReaders sollte in der Fuß- oder Kopfzeile stehen # Warum fehlen denn bis auf die kleine Auswahl Literaturangaben und Weblinks? Sind die Überschneidungen dermaßen stark? # ist bei nur einer Spalte zwar wurscht, aber bei zwei Spalten sollte man Listen nicht so stark einrücken.
On Sun, Feb 20, 2005 at 10:08:07AM +0100, Achim Raschka wrote:
- Autoren: Die Autoren finden sich jeweils am Ende jedes Artikels, wobei
etwa beim Hauptartikel "Wale" mehrere Artikel zu einem verschmolzen wurden. Gelistet habe ich alle Autoren mit Benutzernamen, also auch Leute, die "nur" ein paar Typos rausgenommen haben ebenso wie die Hauptautoren ohne Wichtung. Nicht berücksichtigt sind Bots (Flabot, Zwobot, ...) und Nutzer mit IP-Nummer. Eine gebündelte Listung am Ende des Readers wie bislang allgemein üblich entfällt entsprechend
- Artikelversion: Auch die findet sich jetzt immer mit Link versehen am
Ende jeden Artikels.
Finde ich ehrlich gesagt ein wenig überflüssig. Besser wenn man den Leuten erklärt wie man die Artikel in der Wikipedia finden kann.
- Bilderquellen: Sind jeweils beim Bild angegeben, dabei habe ich entweder
die PD-Quelle (NOAA, NASA) oder den Fotografen / Zeichner mit Benutzernamen bzw. Realnamen angegeben.
Und dafür fehlt die Bildunterschrift... nicht gerade toll. Auf Seite 17 geht die Quellenangabe in den Seitenrand rein.
- Impressum: Ist vorne im Reader
Das ganze jetzt noch an den Anfang der Seite, die Überschrift etwas (!) kleiner und Herausgeber durch Autoren ersetzen und Redaktion durch Herausgeber.
- Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin
Windowsnutzer (imho darf man das als Biologe) und habe den Reader nicht mit Open Office sondern mit MS Word gebastelt und danach mit Adobe Acrobat zu einem pdf generiert (unkomprimiert). Im Netz steht aktuell nur die PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version. Über eine diesbezügliche biologentaugliche Idee wäre ich glücklich.
Bei mir hat noch nie jemand die transparent copy angefordert, was sollte man damit auch machen, der PDF ist eh besser. Templates für andere Reader, das ist klar aber auch eine andere Sache.
ciao, tom
Nochmal Hi,
At 10:59 20.02.2005, you wrote:
Servus Achim,
Erst noch ein paar Punkte zum Layout deines Readers: # kein Blocksatz? # keine Silbentrennung? (Mach ich auch nur noch wenn ich den Platz brauche, liegt aber an der schlechten Performance der Software) # der Abstand unterhalb der Überschriften sollte geringer sein, erhöht die Zugehörigkeit, den Zusamenhalt ein wenig. # Seite 24: Wenn das eine Bildunterschrift sein soll dann bitte näher an Bild # Titel des WikiReaders sollte in der Fuß- oder Kopfzeile stehen # Warum fehlen denn bis auf die kleine Auswahl Literaturangaben und Weblinks? Sind die Überschneidungen dermaßen stark? # ist bei nur einer Spalte zwar wurscht, aber bei zwei Spalten sollte man Listen nicht so stark einrücken.
Danke, ich werde mal schauen, dass ich die Punkte noch einbastle, habe eh noch ein paar andere Kleinigkeiten zu korrigieren. Bei der Literatur bin ich noch am arbeiten am dran am, die meisten Artikel haben schlicht keine Literatur. Im Moment ist das einfach ein Liste von den allgemeinen Büchern, zu den Einzelarten werde ich noch Titel ergänzen - kommt noch.
On Sun, Feb 20, 2005 at 10:08:07AM +0100, Achim Raschka wrote:
- Autoren: Die Autoren finden sich jeweils am Ende jedes Artikels, wobei
etwa beim Hauptartikel "Wale" mehrere Artikel zu einem verschmolzen
wurden.
Gelistet habe ich alle Autoren mit Benutzernamen, also auch Leute, die "nur" ein paar Typos rausgenommen haben ebenso wie die Hauptautoren ohne Wichtung. Nicht berücksichtigt sind Bots (Flabot, Zwobot, ...) und Nutzer mit IP-Nummer. Eine gebündelte Listung am Ende des Readers wie bislang allgemein üblich entfällt entsprechend
- Artikelversion: Auch die findet sich jetzt immer mit Link versehen am
Ende jeden Artikels.
Finde ich ehrlich gesagt ein wenig überflüssig. Besser wenn man den Leuten erklärt wie man die Artikel in der Wikipedia finden kann.
Ich muss gestehen, ich mag die Gesamtliste am Ende überhaupt nicht, deshalb diese Variante. Eine allgemeine Einführung zur Artikelfindung etc. hatte ich mal als Vorwort angehirnt - mal schauen.
- Bilderquellen: Sind jeweils beim Bild angegeben, dabei habe ich
entweder
die PD-Quelle (NOAA, NASA) oder den Fotografen / Zeichner mit
Benutzernamen
bzw. Realnamen angegeben.
Und dafür fehlt die Bildunterschrift... nicht gerade toll. Auf Seite 17 geht die Quellenangabe in den Seitenrand rein.
Die meisten Bildunterschriften sind imho überflüssig, im Normalfall geht man davon aus, dass die abgebildeten Tiere und Karten dem Artikelthema entsprechen. Bei Ausnahmen habe ich eigentlich die Unterschriften beibehalten. Keine Quellenangaben wie in der Erstauflage sind dagegen imho ein ganz deutlicher Lizenzverstoß.
- Impressum: Ist vorne im Reader
Das ganze jetzt noch an den Anfang der Seite, die Überschrift etwas (!) kleiner und Herausgeber durch Autoren ersetzen und Redaktion durch Herausgeber.
- Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin
Windowsnutzer (imho darf man das als Biologe) und habe den Reader nicht
mit
Open Office sondern mit MS Word gebastelt und danach mit Adobe Acrobat zu einem pdf generiert (unkomprimiert). Im Netz steht aktuell nur die PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version. Über eine diesbezügliche biologentaugliche Idee wäre ich glücklich.
Bei mir hat noch nie jemand die transparent copy angefordert, was sollte man damit auch machen, der PDF ist eh besser. Templates für andere Reader, das ist klar aber auch eine andere Sache.
Ich denke, es ist keine Frage des Forderns durch dritte, dass macht bereits die Lizenz und eine Nichtbeachtung ist imho ein Lizenzverstoß. Die Frage ist also einfach, was als transparente, maschinenlesbare Kopie angesehen wird.
ciao, tom
auf jeden Fall danke für die Kommentare, Achim
Am Sonntag 20 Februar 2005 11:18, schrieb Achim Raschka:
- Artikelversion: Auch die findet sich jetzt immer mit Link
versehen am Ende jeden Artikels.
Finde ich ehrlich gesagt ein wenig überflüssig. Besser wenn man den Leuten erklärt wie man die Artikel in der Wikipedia finden kann.
Ich muss gestehen, ich mag die Gesamtliste am Ende überhaupt nicht, deshalb diese Variante. Eine allgemeine Einführung zur Artikelfindung etc. hatte ich mal als Vorwort angehirnt - mal schauen.
Eben. Beim Schweden-Reader hatten wir einen schönen Kasten am Anfang, der als kleine Zusatzspalte neben dem Inhalt stand. Genau an diese Stelle kann auch eine Erklärung des ganzen Zaubers kommen.
Die meisten Bildunterschriften sind imho überflüssig, im Normalfall geht man davon aus, dass die abgebildeten Tiere und Karten dem Artikelthema entsprechen. Bei Ausnahmen habe ich eigentlich die Unterschriften beibehalten. Keine Quellenangaben wie in der Erstauflage sind dagegen imho ein ganz deutlicher Lizenzverstoß.
Ja, schade dass dieser Lapsus durch den kompletten Review-Prozess der ersten beiden Reader erhalten geblieben ist. Das wird in jedem Falle bei weiteren Readern korrigiert. Ich denke mal, das war schlicht Betriebsblingheit, weil einfach alle Beteiligten wussten, wo man sich die entsprechenden Angaben holen kann - eben in der WikiPedia selbst.
aktuell nur die PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version. Über eine diesbezügliche biologentaugliche Idee wäre ich glücklich.
Bei mir hat noch nie jemand die transparent copy angefordert, was sollte man damit auch machen, der PDF ist eh besser. Templates für andere Reader, das ist klar aber auch eine andere Sache.
Ich denke, es ist keine Frage des Forderns durch dritte, dass macht bereits die Lizenz und eine Nichtbeachtung ist imho ein Lizenzverstoß. Die Frage ist also einfach, was als transparente, maschinenlesbare Kopie angesehen wird.
Normaler ASCII-Text wird ganz sicher als transparente Kopie angesehen. Nirgendwo in der GNU-FDL steht was von Layout und so. Es geht eben um eine Lizenz zur Dokumentation und dabei handelt es sich um Inhalt, nicht um Form. Entsprechend reicht es aus, die .doc-Datei in (meinetwegen formatierten, ausreichenderweise aber eben unformatierten) Text zu wandeln und das dann hoch zu laden um der GNU-FDL zu genügen. Alles was darüber hinaus geht ist nur eine andere Darstellung des Inhaltes, was durch die GNU-FDL nicht abgedeckt ist - so stehts jedenfalls in der GNU-FDL drin. So ein Buch ist dann letztlich nur eine andere Form der Ausgabe, die ein bestimmtes Aussehen hat. Solange der Inhalt des Buches mit dem vorgehaltenen Text überein stimmt, solange ist der GNU-FDL genüge geleistet. Um die Bilder dann noch ordentlich vorzuhalten sollte es genügen, diese in der Textdatei zu benennen und dem Ganzen noch eine Archivdatei (.gz oder so) beizufügen, die alle Bilder enthält. Idealerweise packt man den Text zusammen mit den Bildern in dieses Archiv, dann ist das alles auch eine Einheit und allemal maschinenlesbar ohne irgend eine proprietäre Software verwenden zu müssen - denn das Layout wird im Zweifel mit solcher Software erzeugt.
Hört sich nach 'nem radikalen Ansatz an, doch ich lasse mich gern durch Zitate aus der GNU-FDL korrigieren.
... ich kann mir aber auch wirklich schlecht vorstellen, dass alle Dateien (einschließlich der Belichtungsdateien für die Bögen auf der Offsetmaschine) irgendwie vorgehalten werden müssen.
CU/2 Hartwin
Zur GNU FDL/PDF-Sache. Die GNU FDL sagt eindeutig, dass "PDF designed for human modification" okay ist und dass "PDF produced by some word processors for output purposes only" nicht geeignet sind. Imho zählt zu letzterem jede übliche PDF-Ausgabe von PDF-Druckertreibern. Eine unkomprimierte Ausgabe funktioniert aber imho. Zum Vergleich mal eine Zeile aus einer unkomprimierten PDF-Datei:
BT 213.601 750.000 Td /F1 11.0 Tf (Dieser Artikel ist ein Auszug aus Wikipedia - Die freie Enzyklopädie.) Tj ET
Zwar wissen sicher die wenigsten von euch, was das genau bedeutet, aber der Text ist ja bearbeitbar und man findet schon recht schnell raus, wo die Position steht, die Schriftart ist "/F1" etc. Das gleiche als komprimierte Version ist vollkommen unleserlich für normale Menschen, der Text "Wikipedia" taucht so z.B. in der gesamten Datei nicht mehr auf, also ich hoffe es ist klar, was gemeint ist.
Das Problem ist mal wieder Unicode: PDF kann sowas nicht und somit muss dies in einem anderen Zeichensatz geschehen, man nimmt also z.B. eine Schriftart, bei der an der Stelle, wo das "A" ist irgendein japanisches Zeichen ist und selbst im lesbaren Text steht dann halt ein "A" und erst der Adobe Reader zeigt das japanische Zeichen an. Allerdings liegt die Schriftart ja in der PDF drin und ein entsprechendes Werkzeug könnte das anzeigen.
Als Standardversion empfehle ich trotzdem nicht die unkomprimierte Version, da diese doch um einiges größer ist. Also komprimierte PDF anbieten und unkomprimierte parallel ablegen, für die, die die maschinenlesbare Version wollen. Ob ein PDF-Druckertreiber oder Acrobat solch unkomprimierten PDFs auswirft, weiß ich nicht, irgendwie möglich sollte es aber sein. Ich schau mal, wie man das lösen kann und kann Achim wenn ich eine Lösung finde dort sicher helfen.
MfG Christian Thiele Benutzer:APPER
Am Sonntag 20 Februar 2005 15:47, schrieb Christian Thiele:
Zur GNU FDL/PDF-Sache. Die GNU FDL sagt eindeutig, dass "PDF designed for human modification" okay ist und dass "PDF produced by some word processors for output purposes only" nicht geeignet sind. Imho zählt zu letzterem jede übliche PDF-Ausgabe von PDF-Druckertreibern. Eine
Eben. Also einfach keine PDF hochladen sondern schlicht eine Textdatei - damit dürfte das Problem dann auch erledigt sein. Schön hinformatieren kann sich dann jeder nach Bedarf.
maschinenlesbare Version wollen. Ob ein PDF-Druckertreiber oder Acrobat solch unkomprimierten PDFs auswirft, weiß ich nicht, irgendwie möglich sollte es aber sein. Ich schau mal, wie man das
Der Distiller oder Acrobat werfen das auf Wunsch aus. Man muss denen nur mitteilen, dass eben nicht komprimiert wird und auch keine Zeichensätze eingebunden werden.
MfG Christian Thiele
CU/2 Hartwin
Am Sonntag 20 Februar 2005 10:59, schrieb Thomas R. Koll:
Erst noch ein paar Punkte zum Layout deines Readers: # kein Blocksatz?
:-) Achim hat die Rohversion ohne echtes Layout hochgeladen, nicht das fertige Teil.
# keine Silbentrennung? (Mach ich auch nur noch wenn ich den Platz brauche, liegt aber an der schlechten Performance der Software)
Doch, in der Scribus-Datei wird es dann natürlich ein möglichist gutes Layout geben - und da gehört nunmal die Silbentrennung dazu.
# ist bei nur einer Spalte zwar wurscht, aber bei zwei Spalten sollte man Listen nicht so stark einrücken.
Ist ein Layoutproblem, das eigentlich nicht zu den Problemen von Achim gehört.
- Artikelversion: Auch die findet sich jetzt immer mit Link
versehen am Ende jeden Artikels.
Finde ich ehrlich gesagt ein wenig überflüssig. Besser wenn man den Leuten erklärt wie man die Artikel in der Wikipedia finden kann.
Finde ich sehr sinnvoll. Die Erklärung findet sich letztlich dann am Anfang des Readers in einem Kasten oder so.
- Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin
Windowsnutzer (imho darf man das als Biologe) und habe den Reader nicht mit Open Office sondern mit MS Word gebastelt und danach mit Adobe Acrobat zu einem pdf generiert (unkomprimiert). Im Netz steht aktuell nur die PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version. Über eine diesbezügliche biologentaugliche Idee wäre ich glücklich.
Bei mir hat noch nie jemand die transparent copy angefordert, was sollte man damit auch machen, der PDF ist eh besser. Templates für andere Reader, das ist klar aber auch eine andere Sache.
Einfach mal die GNU-FDL lesen. Da steht an keiner einzigen Stelle was von Layout. Da steht immer und ausschließlich was von Inhalt - und der ist in einer Textdatei komplett ohne Layout verdammt gut und maschinenlesbar untergebracht. Alles was darüber hinausgeht ist eine nette Geste aber nicht nötig.
ciao, tom
CU/2 Hartwin
Am Sonntag, 20. Februar 2005 10:08 schrieb Achim Raschka:
- Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin
Windowsnutzer (imho darf man das als Biologe) und habe den Reader nicht mit ... PDF-Version, die wahrscheinlich nicht als "maschinenlesbare Version" durchgeht. Nun könnte ich die .doc-Version hochladen, weiß aber nicht, ob ich damit die Vorraussetzungen erfülle (zum bearbeiten wäre MS Word notwendig), alternativ gingr eine RTF-Version.
Das Problem bereit mir auch massiv Kopfzerbrechen. Bekanntermaßen soll ein Feature meines Forkes sein, dass man sich automatisiert etwas in der Art der Wikireader als pdf erzeugen kann. Man kann sich im Grunde die Artikel einfach zusammenstellen und kriegt ein pdf mit den Artikeln geliefert, eventuell mit ein bisschen Werbung drin. Alternativ dazu könnte es Standard-Reader geben, mit definierten Artikeln, die dann entsprechend oft runtergeladen würden und über der 100-Exemplare-Grenze lägen, ab der man eine transparent copy bereitstellen muss. Nun sagt die GNU FDL recht genau, was eine transparent copy ist:
"a machine-readable copy, represented in a format whose specification is available to the general public, that is suitable for revising the document straightforwardly with generic text editors [...] and that is suitable for input to text formatters or for automatic translation to a variety of formats suitable for input to text formatters. "
Als Beispiele werden angeführt: "include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML, PostScript or PDF designed for human modification".
Weiß irgendwer, was "PDF designed for human modification" bedeuten soll??? Vielleicht löst sich das Problem ganz einfach dadurch, dass ein normales pdf (was bspw. das Rauskopieren von Text technisch nicht blockiert) als transparente Kopie durchgeht?
Uli
Am Sonntag, den 20.02.2005, 12:35 +0100 schrieb Ulrich Fuchs:
Weiß irgendwer, was "PDF designed for human modification" bedeuten soll???
Text als Bilder drin ist es wohl z.B. nicht. Und auch bei dem beliebten Spiel, kodierte und angezeigte Zeichen mit Hilfe seltsamer Zeichensätze zu verwürfeln, hätte ich so meine Zweifel.
Vielleicht löst sich das Problem ganz einfach dadurch, dass ein normales pdf (was bspw. das Rauskopieren von Text technisch nicht blockiert) als transparente Kopie durchgeht?
Das wäre jedenfalls IMHO pragmatisch (so es sich auch auf andere Medien, insbesondere Bilder, erstreckt). Man sollte also wohl mit freier Software (z.B. pdftohtml aus xpdf) alle multimedialen Teile aus dem PDF so extrahieren können, dass sie für eine dem jeweiligen Einzelmedium angemessene Software weiterverarbeitbar sind. Wenn einem nun noch einer an den Karren fahren wollte, wäre ich doch _sehr_ auf die Begründung gespannt, wo hier die Transparenz fehlen sollte.
Matthias
Als Beispiele werden angeführt: "include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML, PostScript or PDF designed for human modification".
Weiß irgendwer, was "PDF designed for human modification" bedeuten soll??? Vielleicht löst sich das Problem ganz einfach dadurch, dass ein normales pdf (was bspw. das Rauskopieren von Text technisch nicht blockiert) als transparente Kopie durchgeht?
Das wäre auch meine Interpretation. Die wird gestützt durch den Aufzählungspunkt "PostScript", denn schließlich ist eine normale PDF-Datei (also eine ohne irgendwelche aktivierten Schutzfunktionen) wenig anderes als eine trivial umgewandelte PostScript-Datei.
Skriptor
Am Sonntag 20 Februar 2005 12:35, schrieb Ulrich Fuchs:
- Transparente Kopie: Da liegt aktuell mein Hauptproblem: Ich bin
Das Problem bereit mir auch massiv Kopfzerbrechen. Bekanntermaßen
Wahrscheinlich, weil Du dem Nutzer zu viel bieten möchtest und dabei das offensichtiche und in der GNU-FDL geschriebene nur noch als "Kooperativer Leser" (also jemand, der eine Annahme über den möglichen Gedanken hinter den Worten sucht) mit sehr übersteigerter Vorstellung vom verborgenen Sinne liest.
soll ein Feature meines Forkes sein, dass man sich automatisiert etwas in der Art der Wikireader als pdf erzeugen kann. Man kann sich
Ja - damit ist die Lösung ja schon fast da.
bereitstellen muss. Nun sagt die GNU FDL recht genau, was eine transparent copy ist:
"a machine-readable copy, represented in a format whose specification is available to the general public, that is suitable for revising the document straightforwardly with generic text editors [...] and that is suitable for input to text formatters or for automatic translation to a variety of formats suitable for input to text formatters. "
Ja, ASCII-Text ist z.B. so ein Format. Es wird davon geredet, dass man das Dokument verstehen können muss, nicht dass man es schön finden muss. Diese ganze Lizenz redet vom Inhalt, nie vom Layout.
Als Beispiele werden angeführt: "include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML, PostScript or PDF designed for human modification".
Wenn automatisiert PDFs erzeugt werden, dann wird das wohl mit pdfLaTeX gemacht, den LaTeX-Quelltext kann man ja vorhalten ... wenn man den Leuten das Layout gleich mitliefern möchte, was IMHO nicht nötig ist.
CU/2 Hartwin
Wenn automatisiert PDFs erzeugt werden, dann wird das wohl mit pdfLaTeX gemacht,
Nee - das wird mit ner eigenen Engine gemacht. Tex/Latex kann mit vielen Bildern und mehrspaltigen Texten nicht so umgehen, wie es notwendig wäre.
Uli
Hallo Achim!
Erst einmal ein außerordentliches Lob für deine Arbeit und aller, die am WikiReader Wale mitarbeiten. Der WikiReader Wale ist wirklich beeindruckend und für mich ein Beweis, dass die Wikipedia qualitative Artikel produziert, wobei wesentliche Anteile immer von einzelnen herausragenden Personen abhängen. Wahrscheinlich liegt die noch vergleichsweise geringe Anzahl von exzellenten Artikeln und fertigen WikiReadern auch am nicht zu unterschätzenden Aufwand - gerade deshalb halte ich eine angemessene Autorennennung für notwendig.
Ich fände es gut, wenn zur Buchmesse Leipzig der WikiReader fertig ist - ich kann auch zum Bibliothekartag einige vordrucke und/oder Flyer mitnehmen. Das Thema spricht viele Leute an und kann gut zur Werbung für das gesamte Projekt dienen. Allerdings ist die Zeit etwas knapp. Die meisten Aufgaben sind noch Layout zu bewältigen - vielleicht findet sich jemand, der das für dich übernehmen möchte? Ansonsten:
Die Angabe der Artikelversion und Autoren sollte etwas kleiner
PDF ist imho keine transparente Kopie. Ein RTF-Export sollte ausreichen.
"Die Mitarbeiter der deutschsprachigen Wikipedia" ist kein Herausgeber, sondern das sind die Autoren. Herausgeber bist am ehesten du oder ein Verlag, der den Druck übernimmt und/oder die Dateien auf seine Webseite stellt.
Im Impressum oder so sollte folgender Hinweis angebracht werden: "Wikipedia ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation".
Veränderte Version des Textes "Über die Heftreihe WikiReader": ---- WikiReader ist eine unregelmäßig erscheinende Heftreihe
mit unterschiedlichen Herausgebern, ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
welche ausgewählte Wikipedia-Artikel thematisch bündelt und in einer redaktionell aufbereiteten Form präsentiert. Die Auswahl der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll gewissermaßen als „Schnappschuss“ des jeweiligen Themas dienen. Wir ermuntern unsere Leser ausdrücklich dazu, selbst weiter zu recherchieren, Artikel in der Wikipedia zu verbessern oder auch neue Artikel hinzuzufügen und damit Anregungen zu liefern für zukünftige WikiReader-Ausgaben.
Weitere Informationen Siehe unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiReader ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ ----
Und noch eine Bitte: Schreib' doch ein persönliches Vorwort ("Liebe Leser...")! Auch ein Geleitwort z.B. eines Prominenten Walforschers oder einer anderen Persönlichkeit wäre nett.
Mit freundlichen Grüßen, :-) Jakob Voß
P.S: Nachdem ich von den ganzen Berichten der vom Aussterben bedrohten Walarten ganz traurig geworden bin, dachte ich, dass man eine Anzeige für Greenpeace o.Ä. reinnehmen könnte. Da das allerdings nicht POV ist, reicht vielleicht auch ein hinweis auf http://whales.greenpeace.org/ im Vorwort kann man natürlich auch POV werden.
Am Sonntag 20 Februar 2005 12:52, schrieb Jakob Voss:
Ich fände es gut, wenn zur Buchmesse Leipzig der WikiReader fertig
Wann ist die?
ist - ich kann auch zum Bibliothekartag einige vordrucke und/oder Flyer mitnehmen. Das Thema spricht viele Leute an und kann gut zur Werbung für das gesamte Projekt dienen. Allerdings ist die Zeit etwas knapp. Die meisten Aufgaben sind noch Layout zu bewältigen - vielleicht findet sich jemand, der das für dich übernehmen möchte?
Ja, Achim hat sich unter anderem deshalb jetzt an die Arbeit gemacht, weil genau diese Aufgabe nebst Druck von mir gemacht werden soll. Wird dieses Mal ein kompletter Farbdruck (nicht nur ein paar Seiten, also zwei halbe Bögen) in Klebebindung.
Ansonsten: Die Angabe der Artikelversion und Autoren sollte etwas kleiner
War auch meine erste Anmerkung, was ich da so machen werde.
PDF ist imho keine transparente Kopie. Ein RTF-Export sollte ausreichen.
Na oder eben .txt ... oder wir laden das halbe Gigabyte an PostScript auf die WikiPedia-Server hoch ... da sind dann auch die CMYK-Grafiken drin ... und wenn ich die Angaben in der Beschreibung zu Scribus richtig verstand, dann kann dieses Progrämmchen PostScript auch wunderbar editieren :-)
"Die Mitarbeiter der deutschsprachigen Wikipedia" ist kein Herausgeber, sondern das sind die Autoren. Herausgeber bist am ehesten du oder ein Verlag, der den Druck übernimmt und/oder die Dateien auf seine Webseite stellt.
Herausgeber ist Achim, die Autoren sind die genannten aus der WikiPedia und der Verlag ist jener, der die Sache materialisieren lässt.
Im Impressum oder so sollte folgender Hinweis angebracht werden: "Wikipedia ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation".
Wie ist die Logosituation derzeit. Zum Zeitpunkt des Druckes wird die selbe Frage nochmal kommen. Ist das Logo schon eingetragene Marke / Wahrenzeichen in Deutschland, mit der das Projekt WikiPedia bezeichnet wird?
Und noch eine Bitte: Schreib' doch ein persönliches Vorwort ("Liebe
Ja, das wäre eine der sehr guten Sachen in dieser Hinsicht - auch die weitere Biografie des Herausgebers betreffend. Diese WikiReader geben letztendlich dem Herausgeber die Möglichkeit, auch biografisch tätig zu werden - IMHO eine der sehr schönen Möglichkeiten der ideellen Entlohnung von investierter Arbeit an der Gemeinschaft.
Leser...")! Auch ein Geleitwort z.B. eines Prominenten Walforschers oder einer anderen Persönlichkeit wäre nett.
Das selbe :-)
P.S: Nachdem ich von den ganzen Berichten der vom Aussterben bedrohten Walarten ganz traurig geworden bin, dachte ich, dass man eine Anzeige für Greenpeace o.Ä. reinnehmen könnte. Da das allerdings nicht POV ist, reicht vielleicht auch ein hinweis auf http://whales.greenpeace.org/ im Vorwort kann man natürlich auch POV werden.
Wer sagt denn, dass in einem kommerziellen Projekt (die Teile sollen / müssen verkauft werden und bekommen / wollen keine Unterstützung von der Foundation oder dem Verein) keine Anzeige stehen darf, die einen Standpunkt einnimmt? Genau das hatte Jimmy nachgefragt, als er den Schweden-Reader las: Indymedia? But this is POV! Stimmt, hatte ich geantwortet, doch die WikiReader sind kein Projekt der WikiMedia-Foundation sondern Privatprojekte. Da haben seine Augen angefangen zu leuchten und er fand das plötzlich gut - es gab nämlich nun einen Spinnoff, der ohne Unterstützung von ihm / der Foundation klar kommt und sich nur noch an die GNU-FDL halten muss, die ja nunmal kein NPOV vorschreibt.
Übrigens hattest Du Dir da selbst widersprochen - kein POV in den Anzeigen, aber dafür im Vorwort? Das Vorwort ist dem Inhalt näher als Anzeigen am Ende des Werkes.
Ich kann mir aber vorstellen, dass Greenpeace einen guten Teil der Ausgabe aufkaufen könnte - vielleicht mit dem Köder einer Anzeige oder Nennung auf dem Cover ... mal schaun.
CU/2 Hartwin
Hallo, Am Sonntag, den 20.02.2005, 15:51 +0100 schrieb harko:
Am Sonntag 20 Februar 2005 12:52, schrieb Jakob Voss:
Ich fände es gut, wenn zur Buchmesse Leipzig der WikiReader fertig
Wann ist die?
17.-20. März. Wer ist dort? Ist was konkretes geplant?
Matthias
Am Sonntag 20 Februar 2005 16:11, schrieb Matthias Richter:
Ich fände es gut, wenn zur Buchmesse Leipzig der WikiReader fertig
Wann ist die?
17.-20. März. Wer ist dort? Ist was konkretes geplant?
Oh, na dann werde ich wohl dringend an die Arbeit gehen.
Matthias
CU/2 Hartwin
Matthias Richter schrieb:
Am Sonntag, den 20.02.2005, 15:51 +0100 schrieb harko:
Am Sonntag 20 Februar 2005 12:52, schrieb Jakob Voss:
Ich fände es gut, wenn zur Buchmesse Leipzig der WikiReader fertig
Wann ist die?
17.-20. März. Wer ist dort? Ist was konkretes geplant?
http://meta.wikimedia.org/wiki/Leipziger_Buchmesse_2005
Wer mithelfen möchte (irgendwelche Leipziger Wikipedianer hier?!) sollte sich dort eintragen. Wenn der WikiReader Wale bis dahin nicht fertig ist, könnte man zumindest Ankündigungen verteilen. Allerdings ist der Verein nur Gast bei Directmedia - also T-Shirts verkaufen u.Ä. Schnickschnack is' nich'.
Gruß, Jakob
Jakob Voss wrote:
http://meta.wikimedia.org/wiki/Leipziger_Buchmesse_2005
Wer mithelfen möchte (irgendwelche Leipziger Wikipedianer hier?!) sollte sich dort eintragen.
Direct Media hatte allerdings schon im Vorfeld darauf hingewiesen, daß maximal drei Leute sinnvoll sind, da sich wohl nur zwei Wikipedianer gleichzeitig mit den Direct Media-Leuten am Stand aufhalten können!
Ich frage da aber morgen nochmal nach.
Gruß
Henriette
Henriette Fiebig wrote:
Jakob Voss wrote:
http://meta.wikimedia.org/wiki/Leipziger_Buchmesse_2005
Wer mithelfen möchte (irgendwelche Leipziger Wikipedianer hier?!) sollte sich dort eintragen.
Direct Media hatte allerdings schon im Vorfeld darauf hingewiesen, daß maximal drei Leute sinnvoll sind, da sich wohl nur zwei Wikipedianer gleichzeitig mit den Direct Media-Leuten am Stand aufhalten können!
Ich frage da aber morgen nochmal nach.
Natürlich können wir nicht mit 10 Leuten anrammeln, aber trotzdem kann sich erstmal jeder melden, der mithelfen möchte, damit man vorab ein Zeit- und Aufgabeneinteilung vornehmen kann. Auf der Berlinux hat es auch schon etwas geklappt ;-):
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Treffen_der_Wikipedianer/Berlinux_200...
Es sollten auch nicht immer alles die gleichen Leute machen - ein "erfahrener" Wikimedianer und eine Wikipedianer ohne große Messeerfahrung dürften ein gutes Team sein, damit für die Zukunft mehr Leute mit Messeerfahrung zur Verfügung stehen - die Buchmesse dürfte nicht die letzte Veranstaltung gewesen sein.
Auch zur Vorbereitung kann noch Hilfe gebraucht werden. Allgemein sieht es bei dem Infomaterial noch etwas mau aus. Der Folder ist beispielsweise nicht mehr aktuell: http://meta.wikimedia.org/wiki/Promotionmaterial
Gruss, Jakob
Das "Gast-Sein" ist nicht das Problem. Auf der Leipziger Buchmesse ist allen Ausstellern das Verkaufen am Stand schlichtweg untersagt.
Ist "nur" eine Messe zum Zeigen...
Kilian
ist, könnte man zumindest Ankündigungen verteilen. Allerdings ist der Verein nur Gast bei Directmedia - also T-Shirts verkaufen u.Ä. Schnickschnack is' nich'.
Hi Achim,
Klasse ist er natürlich weiterhin, verbesserungsfähig aber auch, der Wikireader Wale. Mag sein, dass ich da überempfindlich bin, aber mir fallen so Sachen halt auf. Also los gehts:
Seite 1:
durch lesen
L
einen Snapshot
eine Momentaufnahme
bearbeitet wurden der von
sie
nicht zu sehr verändert wurden..
(ein Punkt reicht am Ende :-)
in einer inoffizielle Übersetzung
n
am Ende dieses Readers
.
Die Lizenz ist einmal als inoffizielle Version am Ende des Readers und einmal als vollständige Version tituliert ... damit kommt der Eindruck auf, es müssten zwei Versionen am Ende zu finden sein. Wahrscheinlich hast du die inoffizielle Übersetzung nur vergessen? Es wäre eine Aufgabe für den Verein in Absprache mit der Foundation, mal eine offizielle Übersetzung zu besorgen (oder so offiziell wie möglich), damit wir überhaupt mal eine gültige Lizenz haben. Ich denke, eine nur in englisch vorhandene Lizenz macht für die rechtliche Position zumindest Probleme.
Schön wäre, wenn in dem Block IMPRESSUM noch einmal sozusagen die Versionsnummer (Datum der Momentaufnahme oder eine eigene Versionsnummer oder beides) dieses Readers erscheint.
Die Bildunterschriften fehlen, und das ist zum Beispiel bei dem Bild zu den Wal-Barten auf S. 13 schwierig - aufgrund des kleinen Bildes kann ich als Laie nicht erkennen, was das sein soll und muss erst in der Wikipedia nachschauen. Dort ist auch das Originalbild nicht so aussagekräftig, aber besser als keins. Und dabei hilft die Bildunterschrift.
Blocksatz finde ich bei dem einspaltigen Satz nicht so wichtig, es geht auch im Flattersatz. (Ich vermute mal, der ist bei Word auch immer noch besser als der Blocksatz.)
Gruß, Schorsch (schusch)
Am Sonntag 20 Februar 2005 13:25, schrieb Schorschi:
Die Lizenz ist einmal als inoffizielle Version am Ende des Readers und einmal als vollständige Version tituliert ... damit kommt der Eindruck auf, es müssten zwei Versionen am Ende zu finden sein.
Es werden beide Versionen in der gedruckten Version vorhanden sein - genau wie beim Schweden-Reader.
eine offizielle Übersetzung zu besorgen (oder so offiziell wie möglich), damit wir überhaupt mal eine gültige Lizenz haben. Ich denke, eine nur in englisch vorhandene Lizenz macht für die rechtliche Position zumindest Probleme.
Ja - deshalb wird auch die offizielle mit rangeschrieben.
Schön wäre, wenn in dem Block IMPRESSUM noch einmal sozusagen die Versionsnummer (Datum der Momentaufnahme oder eine eigene Versionsnummer oder beides) dieses Readers erscheint.
Hmm ... wird wohl eine Version des Readers erscheinen, die dann auch auf der WikiPedia zu finden sein wird.
Blocksatz finde ich bei dem einspaltigen Satz nicht so wichtig, es geht auch im Flattersatz. (Ich vermute mal, der ist bei Word auch immer noch besser als der Blocksatz.)
Bei Word kann man Blocksatz einschalten und Silbentrennung ebenso. Dann wird das auch wieder erträglich - aber das Ausrücken von Sonderzeichen (Bindestriche und Punkte) beherrscht irgendwie leider noch kaum eine Software. Das was Achim hochgeladen hat ist fast ohne Layout, es dient als Orientierungshilfe beim Textsatz - und natürlich als Inhalt :-)
Gruß, Schorsch (schusch)
CU/2 Hartwin
On Sun, 20 Feb 2005 06:24:44 +0100 (CET) Lars Aronsson lars@aronsson.se wrote:
Klaus Graf schrieb:
Sehe ich nicht so. BSB hoeflich anschreiben und um
rasche
Wenn du die Dateien bekommen hast, kannst du mich anrufen.
ICH brauch sie nicht, also werde ich da gewiss nicht anfragen.
Klaus Graf
Klaus Graf wrote:
ICH brauch sie nicht, also werde ich da gewiss nicht anfragen.
Du hast eine Methode vorgeschlagen, hast aber selbst keine Erfahrung von wie (un-)erfolgreich sie sein kann. Vielleicht funktioniert sie "in der Theorie", aber dort arbeite ich nicht.
On Thu, 24 Feb 2005 01:46:29 +0100 (CET) Lars Aronsson lars@aronsson.se wrote:
Klaus Graf wrote:
ICH brauch sie nicht, also werde ich da gewiss nicht anfragen.
Du hast eine Methode vorgeschlagen, hast aber selbst keine Erfahrung von wie (un-)erfolgreich sie sein kann. Vielleicht funktioniert sie "in der Theorie", aber dort arbeite ich nicht.
Vielleicht ist ein Deutschkurs auch eine gute Methode, wenn es darum geht, eine Wenn-dann-Konstruktion zu verstehen?
Ich rechne nicht im mindesten damit, dass die BSB TIFFs zugaenglich macht, aber mit dieser Ablehnung ist fuer Menschen, die nicht einfach glaeubig ja und Amen zu deutschem Verwaltungshandeln sagen, nicht das Ende der Moeglichkeiten erreicht. Ich habe keinerlei Prognose ueber die Erfolgsaussichten gemacht.
Klaus Graf
"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Bei Ablehnung: BSB anschreiben und um ausnahmsweisen Zugriff auf die TIFFs bitten.
Längerfristig kann man an die hochauflösenden Scans vielleicht über das Archivgesetz (heißt das so?) herankommen. In einem derartigen Gesetz ist jedenfalls geregelt, daß Archivalien den Bürgern nicht vorenthalten werden dürfen (etwaige Sperrfristen sind freilich zu beachten).
Oder greift das erst, wenn das Material an ein richtiges Archiv abgegeben wird?
Am Sonntag, 20. Februar 2005 07:27 schrieb Karl Eichwalder:
"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Bei Ablehnung: BSB anschreiben und um ausnahmsweisen Zugriff auf die TIFFs bitten.
Längerfristig kann man an die hochauflösenden Scans vielleicht über das Archivgesetz (heißt das so?) herankommen. In einem derartigen Gesetz ist jedenfalls geregelt, daß Archivalien den Bürgern nicht vorenthalten werden dürfen (etwaige Sperrfristen sind freilich zu beachten).
Oder greift das erst, wenn das Material an ein richtiges Archiv abgegeben wird?
Archive dürfen Gebühren für das Ablichten und zur Verfügung stellen von Archivmaterial erheben. Du kannst jederzeit in den Lesesaal eines Archives marschieren und Dir Archivmaterial ansehen, aber das ist auch schon alles, worauf Du ein gesetzliches Anrecht hast. Mal abgesehen davon, dass ein solcher Scan keine Archivalie ist und vermutlich nie an ein Archiv abgegeben würde (was soll ein Archiv damit?) - das Archivgesetz greift da nicht.
Uli
On Fri, 18 Feb 2005 10:28:42 +0100 (CET) Schorschi schosch@snafu.de wrote:
Zur ADB der gleichen Institution eine Information: ich schrieb am 28.01.2004 an die auf den Seiten der Bayerische Staatsbibliothek gegebene E-Mail-Adresse folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der im Internet verfügbaren Kopien der
ADB und des
Copyrightvermerks auf Ihrem Internetserver habe ich
eine
Verständnisfrage.
Soweit mir bekannt ist, gilt in Deutschland das
Urheberrecht (es
gibt kein deutsches Copyright?), welches
unveräußerlich mit dem
Autor verknüpft ist. Stirbt nun der Autor, so
gelten fünfzig Jahre
plus noch einmal zwanzig Jahre, in denen eventuelle Verwertungsrechte für Nachfahren oder
Rechtsnachfolger gewahrt sind.
Danach sind die Texte frei verfügbar. Die ADB ist
meines Wissens
nach von 1875 bis 1912 erschienen - damit doch
deutlich älter als 70
Jahre.
Wieso schreiben Sie denn dann auf ihrer
Internetseite:
unautorisierte
Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder
Beitragsteile ist
dagegen nicht zulässig."
Davon sollten doch z. B. die Texte (nicht die
Scans) der ADB
ausgenommen sein, oder?
Der Geist der Urheberrechte und auch der
Patentrechte ist doch
gerade, daß Wissen nach einer angemessenen
Verwertungszeit (und die
sollte mit 70 Jahren mehr als gegeben sein) für die
Allgemeinheit
verfügbar ist - oder habe ich da etwas falsch
verstanden?
als Antwort erhielt ich am 29.01.2004 (9:17) von Markus Brantl:
Sehr geehrter Herr Slickers,
die Ausführungen beziehen sich nur auf die Rechte an
den digitalen
Bildern.
mit folgendem Nachtrag in einer weiteren E-Mail (9:25) von ihm
Nachtrag: Natürlich gilt dies für alle digitalen Daten
(Bilder, Text
etc.), die durch die BSB hergestellt wurden.
also ... man drückt sich gerne schwammig aus. Aber eigentlich wissen sie wohl, dass sie an den Texten selber wohl keine Rechte haben. Juristisch (als Laie mal wieder vermutet) wäre hier wohl das Wort "hergestellt" streitbar, oder?
Danke fuer die Info.
Nach meiner Ansicht bestehen auch bei den einzelnen Bildern keinerlei Rechte der BSB (die gerne Rechte behauptet, die sie nicht hat), siehe
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040726/001681.htm...
Waehrend man bei der Fotografie von Gemaelden den Standpunkt von RA Seiler noch verstehen koennte, unterscheidet sich die Massendigitalisierung einer gedruckten Vorlage, bei der die Vorlage einmal justiert wird und die Seiten dann nur noch umgewendet werden, nicht vom Vorgang des Fotokopierens oder des Einsatzes eines Flachbettscanners, bei dem auch nach Ansicht von RA Seiler und wohl aller anderen Urheberrechtler kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG entsteht.
Klaus Graf
On Fri, 18 Feb 2005 01:35:50 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.local wrote:
Klaus Graf wrote:
Nun steht man staunend vor dem dreisten Anspruch der
UB Trier zu
§ 70 UrhG, der nach meiner Einschaetzung einigermassen
originell
zu nennen ist und keinesfalls den ueblichen
Kenntnisstand von
Digitalisierungsprojekten widerspiegelt. [...] Die Anwendung von § 70 auf Digitalisate (und Faksimile-Reprints) mit wissenschaftlichem Kommentar ist daher abzulehnen.
Das ist alles andere als unüblich,
Wer so faehrlaessig und konfus arbeitet wie du, sollte vielleicht nicht an diesem Projekt mitwirken, wo es auch um Genauigkeit geht. Ich beschaeftige mich, wie ich bereits andeutete, seit vielen Jahren mit Rechtsfragen der Nutzung von Kulturgut, also verbitte ich mir alberne Belehrungen ueber Dinge, die mir ausserordentlich bekannt sind. Und wenn du noch 100 weitere Rechtevorbehalte anfuehrst, bin ich trotzdem nicht davon ueberzeugt, dass diese rechtlich gueltig sind. Es gibt so gut wie keine Rechtsprechung in diesem Bereich.
(Als Parallele sei der Vorbehalt der obersten deutschen Gerichte bei der Nutzung ihrer im Internet publizierten Entscheidungen fuer gewerbliche Zwecke angefuehrt. Obwohl diese nun wirklich ueber die Rechtsgrundlagen und § 5 UrhG Bescheid wissen sollten, hat sich herausgestellt, dass unterschiedliche Rechtsgrundlagen angefuehrt wurden und die Gerichte nicht bereit sind, gegen gewerbliche Nutzer vorzugehen, auch wenn diese oeffentlich angekuendigt haben, solche Entscheidungen gegen den Willen der Gerichte zu nutzen.)
Meine Ausfuehrungen bezogen sich ausschliesslich auf § 70 UrhG und da bin ich nach wie vor der Ansicht, dass hier die UB Trier einigermassen originell ist. Wenn du einen anderen Paragraphen angefuehrt haettest und nicht beliebig einen Rechtevorbehalt herausgegriffen, haette ich mich zu dem anderen Paragraphen geaeussert.
Die meisten anderen Projekte behaupten einfach einen Urheberrechtsschutz, ohne irgendwelche konkreten Rechtsgrundlagen anzugeben.
Ein Schutz als einfache Datenbank ist, wie bereits angedeutet, ziemlich unbestreitbar, wenn es sich um ein groesseres Projekt handelt. Es ist allerdings hoechst fraglich, ob daraus auch folgt, dass die Entnahme einzelner Digitalisate gegen die berechtigten Interessen des Datenbankerstellers verstoesst.
Ein moeglicherweise im Einzelfall zu erwaegender Schutz als DatenbankWERK ( § 4 Sammelwerke) bezieht sich nicht auf das einzelne gemeinfreie Digitalisat.
Am verbreitetsten ist die Berufung auf einen Lichtbildschutz nach § 72 UrhG, der vom BGH und dem ueberwiegenden Teil der Fachliteratur nicht anerkannt wird, der aber trotzdem wirksam ist, da einfache Gemueter (und konfuse Geister wie asb) sich davon meist abschrecken lassen.
In den USA, wo durch eine rechtskraeftige Gerichtsentscheidung Bridgeman v. Corel 1999 die Sachlage der originalgetreuen Gemaeldekopien geklaert ist, kuemmern sich die meisten Digitalisierungsprojekte nicht im geringsten um die klare Rechtslage, siehe dazu http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/07/the_public_doma.html
§ 70 UrhG hatten wir ja schon abgehandelt.
§ 71 UrhG (siehe [[editio princeps]]) kommt nur fuer bislang unveroeffentlichte Dokumente in Betracht.
Andere Anspruchsgrundlagen als das UrhG:
Vertragsrecht: Es wird der Besuch der Seite nur ermoeglicht, wenn der Surfer einer Nutzungsvereinbarung ausdruecklich zustimmt. Ist diese dagegen nur irgendwo im Impressum nachzulesen, wird man bezweifeln, dass eine wirksame Einbeziehung vorliegt.
UWG: Bei oeffentlichen Institutionen duerfte es schon an der erforderlichen Voraussetzung des Wettbewerbsverhaeltnisses scheitern. Eine Monopolisierung gemeinfreier Werke ist via UWG nach der nach wie vor im UWG zitierten uralten BGH-Entscheidung Apfelmadonna nicht moeglich.
Markenrechte sehe ich bei Digitalisaten nicht.
Klaus Graf
Das ist alles andere als unüblich,
Wer so faehrlaessig und konfus arbeitet wie du, sollte vielleicht nicht an diesem Projekt mitwirken, wo es auch um Genauigkeit geht. Ich beschaeftige mich, wie ich bereits andeutete, seit vielen Jahren mit Rechtsfragen der Nutzung von Kulturgut, also verbitte ich mir alberne Belehrungen ueber Dinge, die mir ausserordentlich bekannt sind.
[[Wikipedia:Wikiquette]]
Skriptor
On Fri, 18 Feb 2005 13:11:50 +0100 Skriptor skriptor@jhenning.de wrote:
[[Wikipedia:Wikiquette]]
Skriptor
Wie ich dir bereits einmal auf meiner Diskussionsseite schrieb, verbitte ich mir jegliche Belehrungen durch einen Admin, der sich nachweisbar mehrfach eindeutig nicht an grundlegende Regeln des Projekts gehalten hat (Stichwort Machtmissbrauch) und der nach meiner Ansicht jedes Recht verwirkt hat, als Admin aufzutreten.
KG
[[Wikipedia:Wikiquette]]
Skriptor
Wie ich dir bereits einmal auf meiner Diskussionsseite schrieb, verbitte ich mir jegliche Belehrungen durch einen Admin, der sich nachweisbar mehrfach eindeutig nicht an grundlegende Regeln des Projekts gehalten hat (Stichwort Machtmissbrauch) und der nach meiner Ansicht jedes Recht verwirkt hat, als Admin aufzutreten.
Zwei kurze Anmerkungen dazu:
1. Ich hatte meinen Beitrag nicht als Belehrung gedacht, sondern als Hinweis auf ein wichtiges Prinzip der Wikipedia, das im Eifer des Gefechts ein bißchen in Vergessenheit geraten zu sein schien. Die Grundannahme war, daß du einen zivilisierten Umgangston anstrebst, und nur das "wie" nicht mehr vollständig präsent hattest. Tut mir leid, wenn das nicht richtig ankam.
2. Für die Richtigkeit einer Aussage, eines Hinweises oder auch (was hier nicht vorlag) einer Belehrung spielt es IMHO keine Rolle, von wem sie kommt. (Vergleiche dazu auch Betrachtungen zu Ad-hominem-Argumenten.) Ich denke, es ist weder der Wikipedia noch irgendeinem ihrer Mitarbeiter förderlich, aus Diskussionen einen Imponierwettbewerb im Stil von "Von dir lasse ich mir schon gar nichts sagen!" zu machen. Irre ich hier?
Skriptor
Ich vermisse etwas das Feature, das die Artikel auf der Bildbeschreibungsseite listet, die das jeweilige Bild verwenden. In der deutschen Wikipedia gibt es so etwas zwar, aber eben nicht in den Commons. Das hindert mich bisher, die eigenen Bilder in den Commons einzubinden.
Gibt es Pläne, so etwas einzuführen, oder sind die Programmierer mal wieder mit Wichtigerem beschäftigt?
Seht ihr überhaupt -- wie ich -- konkreten Bedarf?
Julian Waldner (aka Serpens)
Hi Wikipedianer,
Julian Waldner schrieb am 02/18/2005 02:22 PM:
Ich vermisse etwas das Feature, das die Artikel auf der Bildbeschreibungsseite listet, die das jeweilige Bild verwenden. In der deutschen Wikipedia gibt es so etwas zwar, aber eben nicht in den Commons. Das hindert mich bisher, die eigenen Bilder in den Commons einzubinden.
Das gibt es auch in Commons. Das Problem ist, dass es das nicht uebergreifend gibt. Also, wenn du ein Commons-Bild in der de-wp einbindest (aber vermutlich meintest du das ja).
Gibt es Pläne, so etwas einzuführen, oder sind die Programmierer mal wieder mit Wichtigerem beschäftigt?
Ich weiss nicht ob es nur unbeabsichtigt so klingt und wertneutral sein sollte, aber irgendwie klingt das nicht sonderlich freundlich.
Seht ihr überhaupt -- wie ich -- konkreten Bedarf?
Auf jeden Fall. Schau mal im Bugzilla ob schon ein Eintrag existiert, wenn nicht, mach einen und sag Bescheid - Votes von mir bekommt der auf jeden Fall.
Tschuess, Tim.
Tim 'avatar' Bartel schrieb:
Gibt es Pläne, so etwas einzuführen, oder sind die Programmierer mal wieder mit Wichtigerem beschäftigt?
Ich weiss nicht ob es nur unbeabsichtigt so klingt und wertneutral sein sollte, aber irgendwie klingt das nicht sonderlich freundlich.
Nein, das war keine Abwertung. Ich schätze die Arbeit der Programmierer sehr und meinte wirklich, dass sie vielleicht mit wichtigeren (evtl. sicherheitsrelevanten?) Features beschäftigt wären. Klingt jetzt beim wiederholten Durchlesen aber tatsächlich nicht so, wie ich es ausdrücken wollte, sorry, ...
Julian Waldner (aka Serpens)
P.S.: Danke wegen dem Hinweis der Threads. Ich dachte, das hinge allein vom Betreff ab.
On Fri, 18 Feb 2005 14:22:31 +0100 (MET) "Julian Waldner" Julian.Waldner@gmx.de wrote:
Ich vermisse etwas das Feature, das die Artikel auf der Bildbeschreibungsseite listet, die das jeweilige Bild verwenden. In der deutschen Wikipedia gibt es so etwas zwar, aber eben nicht in den Commons. Das hindert mich bisher, die eigenen Bilder in den Commons einzubinden.
Gibt es Pläne, so etwas einzuführen, oder sind die Programmierer mal wieder mit Wichtigerem beschäftigt?
Seht ihr überhaupt -- wie ich -- konkreten Bedarf?
Ich finde das auch ein sehr wichtiges Feature, unter anderem, da die Relation Bild-Artikel so etwas Aehnliches wie eine Sacherschliessung des Bildes leistet.
KG
Klaus Graf schrieb:
Wer so faehrlaessig und konfus arbeitet wie du, sollte vielleicht nicht an diesem Projekt mitwirken, wo es auch um Genauigkeit geht. Ich beschaeftige mich, wie ich bereits
Klaus sieht Feinde überall. Und was er sieht, das bekommt er.