"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Bei Ablehnung: BSB anschreiben und um ausnahmsweisen Zugriff auf die TIFFs bitten.
Längerfristig kann man an die hochauflösenden Scans vielleicht über das Archivgesetz (heißt das so?) herankommen. In einem derartigen Gesetz ist jedenfalls geregelt, daß Archivalien den Bürgern nicht vorenthalten werden dürfen (etwaige Sperrfristen sind freilich zu beachten).
Oder greift das erst, wenn das Material an ein richtiges Archiv abgegeben wird?