On Wed, 16 Feb 2005 15:58:32 +0100 (CET)
Lars Aronsson <lars(a)aronsson.se> wrote:
Die letzten Tage habe ich etwas Buchfotografieren geübt.
Ein
Beispiel ist Otto Lueger, "Lexikon der gesamten Technik",
dessen 2.
Auflage (8 Bände, 1904) urheberrechtsfrei ist. Also kann
ich
problemlos sowohl die Rücken als die Inhalte zeigen,
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Lueger
In zwei Stufen kann man hier auf einem völlig lesbaren
Bild
zugreiffen. Ich bin wohl kein Meisterfotograf, aber das
Bild gibt dem
Leser einen guten Eindruck von der Art dieses Buches.
(So etwas
konnte man für
zvab.com oder einen Bibliothekskatalog
wünschen.)
Aber was mit Büchern die nicht urheberrechtsfrei sind?
Darf man
Fotos von ihren Inhalten frei veröffentlichen? In
niedriger
Auflösung? Wie niedrig? Gibt es ein Regel dafür?
Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
Hier ist der Text nur fest lesbar. Ist das eine URV?
Wird das sich
mit einer kleineren Auflösung verändern?
Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die
Aufloesung spielt keine Rolle.
Klaus Graf