Am Sonntag, 20. Februar 2005 07:27 schrieb Karl Eichwalder:
"Klaus Graf"
<klaus.graf(a)geschichte.uni-freiburg.de> writes:
Bei Ablehnung: BSB anschreiben und um
ausnahmsweisen Zugriff auf die
TIFFs bitten.
Längerfristig kann man an die hochauflösenden Scans vielleicht über das
Archivgesetz (heißt das so?) herankommen. In einem derartigen Gesetz
ist jedenfalls geregelt, daß Archivalien den Bürgern nicht vorenthalten
werden dürfen (etwaige Sperrfristen sind freilich zu beachten).
Oder greift das erst, wenn das Material an ein richtiges Archiv
abgegeben wird?
Archive dürfen Gebühren für das Ablichten und zur Verfügung stellen von
Archivmaterial erheben. Du kannst jederzeit in den Lesesaal eines Archives
marschieren und Dir Archivmaterial ansehen, aber das ist auch schon alles,
worauf Du ein gesetzliches Anrecht hast. Mal abgesehen davon, dass ein
solcher Scan keine Archivalie ist und vermutlich nie an ein Archiv abgegeben
würde (was soll ein Archiv damit?) - das Archivgesetz greift da nicht.
Uli