http://www.theomag.de/32/am132.htm
Magazin für Theologie und Ästhetik
Wikipedia
Die freie Enzyklopädie
Andreas Mertin
"Bei keinem Artikel weiß man vorab, wie gut recherchiert er ist und
gerade das macht diese Enzyklopädie so wertvoll. "
und
"Ich rate allen LeserInnen des Magazins, sich bei Ihrem Buchhändler eine
derartige CD-ROM zu besorgen. Alternativ kann man sich den Datenbestand
auch über das Internet herunterladen und mit Hilfe einer Software der
Digitalen Bibliothek erschließen"
Hallo
wie erkläre ich den Leuten?
bei einem Artikel wird dauern das Link auf die Quelle gelöscht.
(es geht um eine Rassebschreibung einer Hunderasse, das Link geht auf
den FCI)
ich hab das Link als Quelle deutlich gemacht, leider wird das immer
ignoriert.
Steffen
--
Grüße aus der Eifel
Am 13:17 26.02.2006 schrieben Sie:
>Sieh dir mal bitte die Reaktionen auf WP:VV an, und dann sag mir bitte noch
>einmal, welche Statements überwiegen.
Vor allem habe ich mir angesehen wer da alles Statements abgegeben hat.
Wirklich repräsentativ für die WP-Community. *feix*
Sicher kein Wunder, wenn man alle diesbezüglich Gefrusteten auf das Thema
setzt. *g*
Die Statements hier in der Mailingliste waren eindeutig.
Aber mach nur. Ich hatte ja auch geschrieben: "Ignoriere alle Regeln"
Das diese Geschichte, speziell im Benutzer-Namensraum, technischer und
organisatorischer Unsinn ist, braucht dich nicht weiter zu jucken.
Das die, welche dir deine Vorlagen aus dem Vorlage-Namensraum gelöscht
haben sicher voller Begeisterung dein Treiben im Benutzer-Namensraum mit
ansehen werden, ist wohl kaum zu erwarten.
Ich denke, dass an der Auseinandersetzung, welche Vorlagen in der WP
gebraucht werden und welche nicht, und an ein paar Überlegungen zur
Übersichtlichkeit, kein Weg vorbei führt. Schon gar nicht der von dir
vorgeschlagene Weg.
Und wo wir schon dabei sind: Kannst du zu deinen(?) Ausführungen bezüglich
der Portale mal ein paar konkrete Beispiele bringen, die belegen, das dort
wirklich '''echte Vorlagen''' in anderen Namensräumen angelegt wurden? Das
würde mich dann doch mal interessieren :)
Also lasse dich nicht abhalten. Ich lerne gerne neues hinzu. *g* Viel Erfolg!
Ach so was ich noch anmerken wollte: Für 4 Leute, die den gleichen
Textbaustein verwenden wollen reicht eine Copy & Paste - Variante allemal
aus oder meinst du nicht?
Moins KS
Hallo Steffen,
könntest du das bitte auf der jeweiligen Diskussionsseite des Artikels oder im Vermittlungsausschuss http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Vermittlungsausschuss thematisieren?
Vielen Dank Philipendula
Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia <wikide-l(a)Wikipedia.org> schrieb am 27.02.06 15:27:37:
>
> Hallo
>
> wie erkläre ich den Leuten?
>
> bei einem Artikel wird dauern das Link auf die Quelle gelöscht.
> (es geht um eine Rassebschreibung einer Hunderasse, das Link geht auf
> den FCI)
> ich hab das Link als Quelle deutlich gemacht, leider wird das immer
> ignoriert.
>
> Steffen
>
> --
> Grüße aus der Eifel
>
> _______________________________________________
> WikiDE-l mailing list
> WikiDE-l(a)Wikipedia.org
> http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
______________________________________________________________
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Berlin, den 28. Februar 2006
Habe über diese Liste vor einer Woche an Kurt
Jansson geschrieben aber bedauerlicherweise keine
Antwort erhalten. Auf den betroffenen Seiten IDGR und
Nationalanarchismus werden meine Einträge in der Regel
nach 1-2 Minuten gelöscht, was nicht auf ernsthafte
Kenntnisnahme schließen läßt.
Da Diskussionen unterbunden werden, bleibt nur der Rechtsweg.
Ich gebe den auf IDGR vom pseudonymen Benutzer
Jesusfreund auf meine Seite zwangsversetzten
Diskussionsstrang unter noch einmal zur Kenntnis.
Grüße
Andreas Röhler
andreas.roehler(a)online.de
___________________
Ehrverletzende und falsche Behauptungen in IDGR
Da meine Bearbeitung heute wenige Sekunden nach dem
Hochladen bereits gelöscht wurde, geb ich den Stoff mal
hier ein - vielleicht kennt, da der Löscher nichts
begründet, jemand anders die Ursachen:
Bemerkt habe ich zu IDGR, daß diese Informationen
bedauerlicherweise veröffentlichen
"ohne deren Richtigkeit zu überprüfen, wie das
Pressegesetz es gebietet. Das dort Ausgeführte ist
daher oft nicht nur falsch, sondern zudem
ehrverletzend, d.h. strafbar.
Die Behauptung des Rechtextremismus allein bedeutet,
jemand anderen einen Straftäter zu nennen, was nur nach
Vorliegen eines rechtmäßig ergangenen Urteils
unbedenklich ist.
Vor einer ungeprüften Übernahme der
IDGR-Veröffentlichungen ist dringend abzuraten.
Die Netzanschrift von Margret Chatwin ist identisch mit
jener der Rechtsanwältin Christa Parker, welche mit
einer zu unrecht erhobenen Anzeige wegen eines Links
auf Falun Dafa gegen Peter Töpfer bekannt wurde.
Durch die unseriöse Arbeitsweise verfehlt Margret
Chatwin nicht nur ihre Zielstellung, sondern trägt
tendenziell zu Antisemitismus und Fremdenhaß bei.
Wenn etwa der unten zitierte Kolkhoff schreibt:
"Dienlich ist diese Weltnetz-Seite vor allem der
öffentlichen Anprangerung unliebsamer rechtsstehender
Personen", so wird hier u.a. die Wiedereinführung
mittelalterlicher Sozialtechniken in Verbindung mit
Amtsanmaßung und der Aushöhlung des staatlichen
Gewaltmonopols sichtbar."
__ Berlin, den 24. Februar 2006 Andreas Röhler
Ohne Konkretion deiner Vorwürfe, Andreas-IP, ist leider
keine Überprüfung möglich. Jedenfalls können ungeklärte
Verleumdungsklagen nicht auf dem Rücken des Artikels
ausgetragen werden. Infos des IDGR werden hier nirgends
unkritisch einfach abgekupfert. Aber ebensowenig
pauschale Verunglimpfungen des IDGR. Pech gehabt, dies
ist Wikipedia. Jesusfreund 15:12, 24. Feb 2006 (CET)
an Jesusfreund:
Ich weiß schon, was und warum ich etwas schreibe. Es
wäre ganz schön, wenn auch Du nicht nur behaupten,
sondern auch begründen würdest.
Unten mein Verlagen auf Gegendarstellung an Margret
Chatwin. Wenn Du so begeistert von der alleinstehenden
Dame bist, fragt doch ganz einfach mal nach ihren
Quellen - und ob sie von besserer Qualität sind als
jene, die den Irakkrieg begründen mußten...
Ich sehe keinen Sinn für Wikipedia, einen Ringelpietz
der Geheimdienste zu unterstützen - oder ist das schon
wieder Verschwörungstheorie und Mossad, CIA und der
"Verfassungsschutz" eine Art von Eierkuchen?
Also sei so gut, und laß meine Bearbeitung stehen, es
sei denn, Du machst mit Argumenten deutlich, daß Du es
besser weißt.
Grüße
Andreas Röhler
PS. : Da der Faschismus keine Meinung ist, sondern ein
Verbrechen, kann eine Meinung auch kein Faschismus
sein! Mit den Staatsdiensten ist das schon eine andere
Sache, das sind keine Meinungsäußerungen, wenn geheime
Foltergefängnisse unterhalten werden. Wie kommt es, das
die nicht bei Margret Chatwin IDGR als
Rechtsextremisten auftauchen?
An Margret Chatwin Eberswalder Str. 3 c/o Parker 10437
Berlin
Verlangen auf Gegendarstellung
Auf der von Ihnen verantworteten Netzseite
http://lexikon.idgr.de/r/r_o/roehler-andreas/roehler-andreas.php
behaupten Sie unter dem Stichwort
Röhler, Andreas
u.a.:
"1996 wurde Röhler vom Böblinger Amtsgericht wegen des
Vergehens der versuchten Nötigung zu einer Geldstrafe
in Höhe von 4.000 DM verurteilt."
Das ist falsch.
Wahr ist, ich wurde vom Verdacht der Nötigung
freigesprochen.
Weiterhin erklären Sie:
"Bei einer Hausdurchsuchung in den Wohnräumen von
Andreas Röhler wird 1997 durch die Polizei kistenweise
rechtsextremistisches Material beschlagnahmt. Grund für
die Hausdurchsuchung war der Verdacht der
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Es
wurden ferner drei Computer, mehr als 300 Disketten, 50
Ordner und zahlreiche rechtsextreme Flugblätter
sichergestellt. Das Berliner Amtsgericht ordnet die
psychiatrische Untersuchung von Röhler an."
und erwecken hiermit den Eindruck, ich hätte Straftaten
begangen.
Wahr ist: Sämtliche gegen mich eingeleitete
Strafverfahren führten nicht zu einer Verurteilung, sie
wurden eingestellt. Soweit es zu Beschlagnahmen kam,
geschah dies unter Verletzung des geltenden
Pressegesetzes. Entsprechendes gilt für die Umstände
der als Mittel der Demütigung eingesetzten
psychiatrischen Untersuchung.
Das Vorgehen verletzte wiederholt die
Anti-Folterkonvention.
Ich fordere Sie auf, die erwähnten Einträge umgehend
von Ihrer Netzseite zu entfernen.
Berlin, den 20. Februar 2006
Andreas Röhler
___________________
Revert Röhler
Wenn Herr Röhler nachweisen kann, dass IDGR in Teilen
die Unwahrheit schreibt und schlampig
darstellt/recherchiert sollten wir das aufnehmen. (Ich
neige insbesondere dazu zu glauben, dass die
Darstellung der Verurteilung durch Nötigung unwahr sein
könnte. Das wäre falls erhärtbar ein starkes Indiz
gegen die Objektivität von IDGR. Möglicherweise stimmt
aber auch die IDGR-Darstellung: da sollten wir
dranbleiben.) Die Massivänderung von Herrn Roehler habe
ich dennoch revertiert. Bitte an alle Geduld Gruß
Petitesse 16:58, 24. Feb 2006 (CET)
Revert bei Art. IDGR
Die Rückgängigmachung von Beiträgen sollte begründet
werden. Ich habe meine Änderungen auch begründet.
Auch ist ein Unterschied zu beachten zwischen
einseitigen Darstellungen Margret Chatwins und den ihr
verbundenen Christa Parker, David Gall/Hagil usw. und
Eurer Verplichtung zur Sachlichkeit.
Wenn sich ein unabhängiges, dem Wissen verpflichtetes
Medium so etwas zu eigen macht, wird das für die
Betroffenen noch ein Stück gefährlicher.
Auch unter diesem Gesichtspunkt empfinde ich die
Rückgängigmachung meiner Änderungen als
unverhältnismäßig. Margret Chatwin soll das Recht
haben, mich als Massenmörder zu bezeichnen - denn
nichts anderes legitimiert den Einsatz von gleich
mehreren Geheimdiensten -, ein Hinweis auf die
Unseriosität derartiger Anschuldigungen aber gilt als
zu "massiv"?
Dabei liefert der existierende Eintrag selbst den Beleg
die Selbstbezüglichkeit angeblicher Beweise:
Einerseits bezieht Margret Chatwin Material
". . . darunter auch aus staatlichen Quellen wie
z. B. Verfassungsschutzberichten" ist da zu lesen, aber
"Das Bundesamt für Verfassungsschutz zieht den IDGR
öfter als Quelle heran. "
So findet die eine Quelle das gewünschte Material bei
der anderen.
Wer diese Sicht der Dinge für übertrieben hält, der
lese meine Erfahrungen unter
http://www. sleipnir. netfirms. com/prozess. htm.
Es ist auch nicht an mir, zu beweisen, daß ich keine
Rechtsextremist/Massenmörder bin usw. sondern an
denjenigen, die so etwas behaupten. Entweder Ihr findet
diese Quellenbeweise bei IDGR - nicht bloße
Behauptungen - oder aber ich erwarte die Respektierung
meiner Bearbeitung, die lediglich auf die Relativität
der IDGR-Informationen zielt.
Grüße
Andreas Röhler
Du machst hier Sleipnir-Propaganda, edits ohne Belege,
die nachvollziehbar pov sind. Stell das bitte
ein. --andrax 19:21, 24. Feb 2006 (CET)
@Andrax: Bitte halt den Ball flach Andrax. Bleibe
sachlich auch wenns schwerfällt
@Herr Röhler: der einzige Weg den Vorgang zu klären ist
vmtl. der, sich genau anzsehen, wie das Gericht
geurteilt hat. War das von Martha Chatwin zitierte
Urteil das letzinstanzliche?
Falls es das letztinstanzliche war und sie
freigesprochen wurden in Punkto Nötigung, dann lügt
Chatwin. Das müssten sie aber beweisen, ggf. durch
Verweis auf das Urteil. Wie man das macht weiß ich
nicht.
Falls es nicht letztinstanzlich war und Chatwin ein
kassiertes Urteil zitiert, so kommt das der Lüge
zumindest sehr nahe.
Natürlich kann ich nicht prüfen, ob Chatwin die
Unwahrheit in punkto angeblicher Nötigung sagt oder
Sie. Das müsste sich ja klären lassen. Benutzer
Berlin-Jurist habe ich schon angesprochen, wie man das
macht. Petitesse 20:11, 24. Feb 2006 (CET)
___________________
Bitte keine Sleipnir-Propaganda in WP
Das IDGR hat wie üblich Quelleangaben gemacht. Die kann
dann jeder überprüfen. Warum jetzt der pauschale
Angriff des NPD nahen Slimpnir-Herausgebers Röhler
gegen ein Medium, das diese Quelle zitiert? Auch
berichtet Röhler von Slimpnir nicht, ob seine
Gegenanzeige juristisch akzeptiert wurde. Dagegen
sollten wir genau prüfen, ob nicht einige Äußerungen
von Herrn Röhler inkriminierbare Behauptungen
darstellen.
Andreas Röhler ist Herausgeber und V.i.S.d.P. der neu
rechten, nationalbolschewistischen Zeitschrift Sleipnir
s. Impressum [2] – Sie sieht sich
generell von der Justiz verfolgt und ihr Motto lautet
(Zitat): „Keine neue Gestapo, keine neue Stasi,
keine politische Justiz!“
Ein paar Auszüge aus den Verfassungsschutzberichten:
Sleipnir - Zeitschrift für Kultur, Geschichte und
Politik Die nach dem aus der nordischen Mythologie
bekannten achtbeinigen Pferd Odins benannte Zeitschrift
'Sleipnir' erscheint seit 1995, ursprünglich als
zweimonatliches Periodikum, inzwischen unregelmäßig im
'Verlag der Freunde' (VdF), Berlin. Die Publikation
versteht sich aus Sicht des Herausgebers als ein
überparteiliches "national-revolutionäres"
Theorieorgan, das sowohl rechten wie linken
Nationalisten ein gemeinsames Forum bieten soll. Die
jedoch überwiegend zum rechtsextremistischen Spektrum
gehörenden Autoren konzentrieren sich - neben
antisemitisch geprägten Artikeln - vor allem auf die
Veröffentlichung revisionistischer Beiträge. Außerdem
werden Texte bekannter revisionistischer Organisationen
aus dem Ausland, wie zum Beispiel dem 'The journal of
Historical Review' (USA) und dem 'Adelaide Institute'
(Australien) abgedruckt. Gegen verschiedene
Sleipnir-Ausgaben bestehen aufgrund volksverhetzender
und den Holocaust leugnender Ausführungen
Beschlagnahmebeschlüsse, die das publizistische Wirken
des Herausgebers in den letzten Jahren erheblich
erschwert haben. [3]
Ein weiterer Vertreter der “Querfrontstrategie” ist
der “bekennende Nationalanarchist” Peter Töpfer aus
Berlin. Er ist mitverantwortlich für eine Website mit
dem bezeichnenden Namen www.querfront.de. Mitte bis
Ende der 90er Jahre gab er zusammen mit Andreas Röhler
im “Verlag der Freunde” die Publikation “Sleipnir”
heraus, in der Beiträge verschiedenster Autoren, gleich
welche politische Position sie vertraten, abgedruckt
wurden – häufig ohne deren
Zustimmung. Das Konzept von “Sleipnir” war die
grenzenlose Meinungsfreiheit. Häufig fanden sich
Artikel im Heft, in denen der Holocaust geleugnet
wurde. Die “Querfront”-Redaktion geht vorsichtiger
zu Werke. Bislang ist es ihr aber nicht gelungen, “aus
der politischen Sackgasse herauszukommen” und
rechtsextremistische Auffassungen akzeptabler zu
machen. In der NPD gab es 1998 Bestrebungen, die Partei
in Richtung Nationalbolschewismus umzupolen. Die DDR
sei das bessere Deutschland gewesen, hieß es. Ein
Arbeitskreis “Sozialisten in der NPD” trat ins
Leben, zerfiel aber bald wieder. Seine Ideen konnten
sich in der NPD nicht
durchsetzen. Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg
2002 [4]
Weiter Infos über NPD, Andreas Röhler,
nationalanarchisten und die Unterstützung Horst
Mahlers: [5], [6], [7], [8], [9]
Wikipedia ist jedenfalls kein Ort, an dem NPD nahe
Verleger ihre „Märtyrer des IDGR“
–Kampagne publizieren können. Wenn ich
die Sleipnir lesen wollte, würde ich sie kaufen. Hier
hat sie nichts zu suchen. -- andrax 18:37, 24. Feb 2006
(CET)
___________________
Bitte keine Nebenkriegsschauplätze; wer lügt nun:
Chatwin oder Röhler?
Politisieren hilft jetzt nicht weiter. Ich bitte Andrax
das zu lassen. Wir haben wichtigeres zu tun, nämlich im
Dienste der Objektivität herauszufinden, wer in der
Sache angebliche Verurteilung wegen Nötigung lügt. Habe
Berlin-Jurist auf dessen Disku um Hilfe
gebeten. Petitesse 20:15, 24. Feb 2006 (CET)
___________________
Sachfremde Instrumentalisierung der Wikipedia
einstellen
Ich sehe hier nicht den geringsten Grund, weshalb
Wikipedia die Probleme des Herrn Röhler mit dem IDGR
klären müsste. Seine diversen Verfahren sind nicht
Thema dieses Artikels. Von ihm war und ist mit keinem
einzigen Wort in diesem Artikel die Rede, und das ist
auch völlig korrekt so.
Ich halte es für eine Zumutung, hier die Seite mit
solchen Privatdebatten, Rechtfertigungs- und
Hetztiraden vollzumüllen. Dies ist eine
Diskussionsseite zum Artikel, und wer DAZU nichts zu
sagen hat, sollte sich gemäß unserer Regeln schleunigst
in irgendein Forum oder einen Chatroom
verziehen. EOD. Jesusfreund 20:28, 24. Feb 2006 (CET)
___________________
Verfassungsschutzbericht keine verläßliche Quelle
Kürze meine Entgegnung zu Antrax auf das Nötigste
Ein sogenannter Verfassungsschutzbericht ist keineswegs
eine verläßliche Quelle, was sich - so oder so -
herumgesprochen haben sollte. Das gilt für alle dort
aufgeführten Rubriken, alle politischen
Richtungen. U. a. deshalb, weil den Betroffenen der
Berichterstattung keinerlei Gelegenheit zur
Stellungnahme eingeräumt wird. Derartige Berichte
bewirken keine Verteidigung der Verfassung sondern das
Gegenteil.
Der von Antrax gegebene Verweis auf "Jungle World"
meint einen Aufsatz, welcher sich auf geraubtes
Material aus einem Einbruch in die Sleipnir-Redaktion
stützt. "Jungle World" hat das Raubgut höchst
verzerrend interpretiert. Dieser Einbruch und die
Verwüstung des Redaktionsraumes ist für "Jungle World"
kein Ruhmesblatt. Lege die Löschung des Verweises nahe.
Zu Chatwin: Ich weiß nicht und will nicht behaupten,
daß sie lügt. Vielleicht weiß sie es nicht besser. Habe
bislang noch keinen Strafantrag gegen sie gestellt -
was sich nur ändern könnte, falls Sie meinem
Änderungsverlangen nicht entspricht.
Ich halte viel von friedlicher Auseinandersetzung und
nichts von Polizei und Justiz, wenn es um Meinungen und
Gedanken, Geschichtsauffassung usw. geht. Diese von mir
vertretene Position hat zu den Prozessen gegen die
Zeitschrift für Kultur Geschichte und Politik,
Sleipnir, geführt - u. a. zu einem Strafbefehl mit der
Begründung "versachlichende Wortwahl". Am Ende hatte
wohl sogar der Staatsanwalt begriffen, daß es unsinnige
Anklagen waren.
Grüße
Andreas Röhler
http://www.sleipnir.netfirms.com/prozess.htm
___________________
Wer lügt: IDGR oder Röhler?
Interessanter Diskurs. Kommen wir zur Sacharbeit
zurück. Wir stellen IDGR als verlässlich dar. Es steht
aber der Verdacht im Raum: IDGR lügt und behauptet
wider besseres Wissen, Röhler sei wegen Nötigung
verurteilt. Das kann stimmen oder auch nicht. Wenn es
stimmt, ist IDGR keine verlässliche Quelle und wir
müssen darauf hinweisen. Wenn IDGR nicht lügt, können
wir es so beibehalten. Das ist eine große Chance anhand
von Primärquellen (Gerichtsurteil) einen Sachverhalt
objektiv zu prüfen. Ob es Chatwin gut und richtig weiß
oder nicht, weiß ich nicht. Aber es kann ja nur einer
die Wahrheit sagen. Entweder Röhler oder Chatwin. Und
falls Chatwin die Unwahrheit sagen sollte, ist das ein
Grobverstoß gegen journalistische Prinzipien. Dieser
Fall ist ein Prüfstein für die Wikipedia: Lassen wir
uns von unseren Vorurteilen, Antipathien, Sympathien
und Wertungen leiten oder von objektiv ermittelbaren
Fakten? Mitteleuropäer 08:38, 25. Feb 2006 (CET)
Es ist ganz sicher ein Prüfstein für die intellektuelle
Kapazität der Autoren, ob sie sich solchen
erpresserischen Instumentalisierungen hingeben oder
nicht. Falls Röhler dem IDGR an einem Punkt in eigener
Sache eine Falschdarstellung nachweisen kann, hieße das
nicht mehr und nicht weniger, als dass der IDGR sich an
diesem einen Punkt geirrt hätte bzw. eventuell eine
veraltete Darstellung noch stehen gelassen hat, wie es
bei privaten Websites mit zuwenig Mitarbeitern
vorkommen kann.
Und dieser Artikel ist von diesem Fall nicht berührt,
weil Röder hier nirgends erwähnt ist und die
Möglichkeit von Fehlern und Irrtümern vom IDGR selber
eingeräumt wird, wie es dieser Artikel auch
darstellt. Jesusfreund 08:52, 25. Feb 2006 (CET)
Hallo Gerhard, der Artikel wäre sehr woh berührt, wenn
IDGR trotz Hinweisen von Röhler eine Falschdarstellung
stehen lässt. Das wäre nämlich ein klarer Hinweis
darauf, dass IDGR extrem unsauber arbeitet und trotz
besseres Wissen diffamiert. Aber das ist ja derzeit
alles noch gar nicht geklärt. Warten wir es also
ab. Herzlicher Gruß 172.176.237.124 13:02, 25. Feb 2006
(CET)
Hier muss gar nichts abgewartet werden. Da Röhler und
sein Problem - Nötigung hin oder her - hier überhaupt
nicht thematisiert ist, besteht nicht der geringste
Grund, an der bisherigen Darstellung des IDGR Abstriche
zu machen. Deine weitreichenden Folgerungen sind also
falsch und eine Vorverurteilung, zu der sich die
denkfähigen Wikipediaautoren nicht nötigen lassen.
Ist es nicht weit eher ein Hinweis auf die Unseriösität
von Röhler, dass er trotz seines Wortschwalls hier
nicht in der Lage ist, auf eine originale
Urteilsbegründung zu verlinken, nur auf seine eigenen
Pamphlete? Es handelt sich also offensichtlich um einen
unabgeschlossenen Streit mit dem IDGR, wobei Röhler
eigentlich die Quelle des IDGR (hier: Blick nach
rechts) anklagen müsste. Ist für uns und den Artikel
aber völlig uninteressant. Jesusfreund 13:35, 25. Feb
2006 (CET)
Hallo Jesus Freund, ich rücke mal wieder ein, ja? Ich
verstehe nicht, warum du dich so sehr davor fürchtest,
dass Frau Chatwin schlechte journalistische Arbeit
nachgewiesen werden könnte. Derzeit wird IDGR im Lemma
wie eine Ikone der Wahrheit und als Quell korrekter
Informationen dargestellt. Vielleicht ist IDGR ja
wirklich so gut. Aber wenn der Fall Röhler eine
Diffamierung eines in punkto Nötigung unbescholtenen
Bürgers sein sollte, dann ist klar, dass der Leser bei
der Lektüre von IDGR-Artikeln skeptisch sein
sollte. IDGR erhebt schwere Vorwürfe gegen
tatsächliche oder angebliche Rechtsextremisten. Aber
selbst Rechtsextremisten genießen rechtlichen Schutz
vor Verleumdung. Falls also eine Verleumdung
stattfand, dann ist das ein sehr ernster Fall. Warten
wir es also einfach ab. Herzlicher Gruß,
Mitteleuropäer 13:42, 25. Feb 2006 (CET)
Noch was: verlinken kann man nur auf eingescannte und
upgeloadede Dokumente. Dir ist schon klar, dass nicht
jedes Gerichtsurteil digital vorlieg? Na, siehst du!
Vielleicht sollten wir Herrn Röhler anbieten, das
Urteil upzuloaden? Oder wir sollten mal beim Gericht
anfragen, was da eigentlich sache war ... - ich frag
ihn mal auf der Diskussionsseite. Mitteleuropäer 13:44,
25. Feb 2006 (CET)
Der Leser sollte völlig unabhängig von Röhlers Fall
immer Informationen prüfen, also das nötige Maß Skepsis
mitbringen. Dazu fordert der IDGR ausdrücklich selber
auf.
Dass der Fehler bei Röhler bisher nicht korrigiert
wurde, kann also bedeuten, dass es aus seiner Sicht
keiner ist oder eine unabhängige Prüfung noch nicht
stattfand.
Und was Frau Chatwin mit jedem Einzeldetail zu tun
haben soll, weiß ich auch nicht. Sie ist keine Ikone
der Wahrheit für mich, aber eine engagierte Frau, die
sich natürlich viel Hass der Rechtsextremen zuzieht mit
ihrer dringend notwendigen Arbeit und darum eher Leute
braucht, die konstruktiv mitarbeiten, als solche
Wadenbeißerei wie Du sie hier vorführst. Jesusfreund
13:55, 25. Feb 2006 (CET)
Immer hübsch freundlich bleiben JF. Wir warten ab was
bei dem konkreten Fall herauskommt und dann schreiben
wir es hinein oder auch nicht. Lieber Gruß
Mitteleuropäer 14:00, 25. Feb 2006 (CET)
___________________
Zyklus ist weder Kreuz noch Stern
Das Wort Enzyklopädie - auf das sich Wikipedia
u.a. bezieht [10], beinhaltet bekanntlich den Zyklus,
was eine umfassende, allseitige Darstellungsweise
beansprucht.
Als Instrument zur Propagierung einzelner
ideologischer Positionen sollte Wikipedia sich nicht
mißbrauchen lassen. Ich verweise darauf, daß selbst
David Gall/Hagalil - gewiß kein unvoreingenommener
Berichterstatter - sich korrigiert hat, nachdem der
Rechtsanwalt Peter Töpfers ihn auf seine Falschmeldung
hinwies.
So heißt bei ihm: "In diesem Artikel wurde irrtümlich
behauptet, Peter Töpfer sei wegen Volksverhetzung
rechtskräftig verurteilt worden. Diese Behauptung ist
falsch und wurde daher entfernt."
[11]
Es wäre schon eine Enttäuschung, sollte es im Falle
Wikipedia des Einsatzes eines Rechtsanwaltes bedürfen,
um die Respektierung allgemein geltender Normen
gegenseitiger Achtung und der Respektierung der
Menschenwürde anzumahnen.
Bitte diejenigen, die für die von mir entfernten
ehrverletzenden Äußerungen verantwortlich - sei es, daß
sie deren Autoren sind oder aber durch Rückgängigmachen
meiner Streichungen auf Nationalanarchismus
bzw. Relativierungen auf IDGR deren weitere Verbreitung
betreiben -, für Wiederherstellung zu sorgen.
Nicht derjenige, dessen Ansehen mittels
Falschinformation beeinträchtigt wird, hat etwas
nachzuweisen, sondern derjenige, der etwas öffentlich
behauptet.
Neben der journalistischen Sorgfaltspflicht, die vor
Wikipedia keine Ausnahme macht, gilt bis zum Beweis des
Gegenteils bekanntlich die Unschuldsvermutung; ein
Grundsatz, der jedem einmal zugute kommen könnte und im
gemeinsamen Interesse verteidigt werden sollte.
Weitere juristische Ausführungen zum Thema unter
"Richterin beugt Presserecht"
[12]
Grüße
--AndreasRoehler 17:33, 26. Feb 2006 (CET)
___________________
zu Ihrem POV-Spamming in eigener Sache
bedauerlicherweise [sammelt der IDGR allgemein
zugängliche Informationen], ohne stets deren
Richtigkeit zu überprüfen, wie das Pressegesetz es
gebietet.
nicht nachprüfbar und unkonkret. Kann das Pressegesetz
es privaten Onlinediensten verbieten, allgemein
zugängliche Nachrichten zu sammeln und auszuwerten, in
denen auch mögliche Fehler enthalten sind? Außerdem
scheint der spezielle Fehler, um den es Ihnen
eigentlich geht, bisher noch gar nicht bewiesen zu
sein; das wäre Ihre Aufgabe, den Beweis anzutreten, und
zwar nicht so, dass sich unbescholtene Mitarbeiter hier
erstmal durch kilometerlange Gerichtsakten oder Ihre
Zeitschrift wühlen müssen. Ein knackiges Zitat mit
Verweislink hätte gereicht.
Das dort Ausgeführte ist daher gelegentlich nicht nur
falsch, sondern ehrverletzend, d.h. strafbar.
Pauschalbehauptung ohne Sachbezug, offensichtlicher POV
eines Betroffenen, der seine „Ehre“ so eng fasst,
dass schon ein Hinweis auf seinen subjektiven
Standpunkt ehrverletzend für ihn ist.
Die Behauptung des Rechtsextremismus allein bedeutet,
jemand anderen einen Straftäter zu nennen...
Das ist völliger Blödsinn. Rechtsextremismus ist eine
Kategorie für bestimmte politische Ziele und Gruppen
und für sich keine Straftat.
...was nur nach Vorliegen eines rechtmäßig ergangenen
Urteils unbedenklich ist.
Dann wäre es angebracht für Sie, den Verfassungsschutz
zu verklagen, der u.a. gewählte Volksvertreter der NPD
beobachtet, obwohl diese nicht unbedingt alle
Straftäter sind.
Vor einer ungeprüften Übernahme der
IDGR-Veröffentlichungen ist dringend abzuraten.
krasse Leserbevormundung und Stimmungmache gegen den
IDGR. Nach den Wikipediaregeln ist diese Art POV
unzulässig und berechtigt jeden zu Sofortlöschung,
siehe z.B. WP:NPOV und WP:SL.
Wenn etwa der unten zitierte Kolkhoff schreibt:
"Dienlich ist diese Weltnetz-Seite vor allem der
öffentlichen Anprangerung unliebsamer rechtsstehender
Personen", so wird hier u.a. die Wiedereinführung
mittelalterlicher Sozialtechniken in Verbindung mit
Amtsanmaßung und der Aushöhlung des staatlichen
Gewaltmonopols sichtbar.
Wir sind hier bei Wikipedia und nicht vor Ihrem
imaginären Forum. Auch vor Gericht machen solche
aufgeblasenen Hetztiraden auf besonnene Richter
wahrscheinlich kaum Eindruck.
Die Netzanschrift von Margret Chatwin ist identisch mit
jener der Rechtsanwältin Christa Parker, welche mit
einer zu unrecht erhobenen Anzeige wegen eines Links
auf Falun Dafa gegen Peter Töpfer Nationalanarchismus
bekannt wurde.
Wikipedia veröffentlicht keine Netzanschriften von
Personen und hantiert nicht mit Quasi-Aufrufen zum
privaten Hinterherschnüffeln und sachfremden
Bezügen. Das Thema lautet IDGR, nicht Chatwin oder
Töpfer oder Röhler oder Falun Dafa. Nur in Ihrer
Chaoswelt lauert das Böse überall.
Durch eine wissenschaftliche wie
presserechtlich-publizistische Normen verletzende
Arbeitsweise verfehlt Margret Chatwin nicht nur ihre
Zielstellung, sondern trägt zu einem Ansehensverlust
des von ihr angeblich vertretenen Personenkreises,
tendenziell zu Antisemitismus und Fremdenhaß bei.
Bin gespannt auf Ihre sozialwissenschaftliche
Statistik, die das belegen könnte. Pauschalurteile und
Verunglimpfung einer vielfach anerkannten
Privatinitiative, Ablenkung von eigenen Beiträgen zu
Antisemitismus und Fremdenhass durch Veröffentlichung
einschlägiger Aufsätze in „Sleipnir“ haben in
Wikipedia keinen Raum.
Tatsächlich findet eine solche Überprüfung [zu der der
IDGR seine Leser ausdrücklich aufruft] jedoch oft genug
nicht statt.
Muss dann wohl an solchen Lesern wie Ihnen liegen, die
nicht in der Lage sind, Ihre Änderungswünsche sachlich
und sauber belegt vorzutragen.
Man stützt sich offenkundig auf geheimdienstliche
Quellen - "Verfassungsschutz" -, welche sich in einer
Vielzahl von Fällen als unrichtig erwiesen haben und
keinerlei seriösen Journalismus bieten.
Richtig, der VS bietet über Jahre hinweg kontinuierlich
gesammelte Beobachtungen und kein Feuilleton des
schlechten Geschmacks wie Sleipnir. Und die
veröffentlichten VS-Berichte enthalten sehr wohl
Belege. Wo diese nicht ausreichen, wäre dann selber
konkret zu belegen. Wer stattdessen bloß VS in
Anführungszeichen setzen kann, hat offenbar ein ganz
anderes Anliegen als neutrale Darstellung von Wissen.
http://www.nationalanarchismus.org/Nationalanarchisten/Auto6/Beschlag/besch…
Dieser Link führt auf eine völlig konfus und
unübersichtlich gestaltete Webseite, auf der man im
Gegensatz zu den klasse aufbereiteten Seiten des IDGR
lange suchen muss, um überhaupt das angesprochene Thema
- Röhler contra Chatwin - zu finden. Fakten dazu
erfährt man dort auch nicht: Der Link erfüllt daher in
keiner Weise Wikipedias Qualitätsansprüche.
Fazit: Sie sind als Mitarbeiter mangels Sachlichkeit
ungeeignet. Lesen Sie Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist
und kommen Sie wieder, wenn Sie wissenschaftlich seriös
arbeiten gelernt haben. Also frühestens in 5 Jahren,
wenn die Windeln trocken sind. Adieu. Jesusfreund
09:29, 27. Feb 2006 (CET)
Benutzerseite
Sache "Margret Chatwin gegen Andreas Röhler"
Diese Privatfehde habe ich von
Diskussion:Informationsdienst gegen Rechtsextremismus
hierher kopiert. -- tsor 08:36, 27. Feb 2006 (CET)
Wikimedia Foundation
Diese Seite wurde zuletzt geändert um 09:57, 27. Feb
2006.
[Zitatende]
PS.: Meine bei auch nur oberflächlicher Betrachtung auf WP zahlreiche
Rechtsverletzungen eine ganze Reihe von Personen betreffend zu
entdecken. Manches läßt sogar auf einen gewissen systematischen
Charakter aus fehlgeleiteter religiöser oder ideologischer Motivierung
schließen.
Möglicherweise ist das bislang noch nicht aufgefallen, weil WP weniger
beachtet wurde. Erfolg bedeutet manchmal auch größere Verantwortung.
ar
_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
VereinDE-l(a)wikimedia.org
http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Hallo Wikipedianer!
Ich wohne in einer Stadt mit nahezu 10 Kilo Einwohnern im Münsterland
und wir dürfen zu 6 Leuten über nahezu 10 Kilo Geld verfügen. Das Geld
muss für ein Kunstprojekt verwendet werden. Unter anderen haben wir
einen Stadtschreiber ins Auge gefasst. Nun habe ich den anderen
vorgeschlagen, dass ein wikipediatauglicher Stadtschreiber engagiert
werden soll. Aber ich glaube, zur Verwirklichung müsste ich noch eine
Menge Überzeugungsarbeit leisten. Dieser Stadtschreiber soll quasi ein
Wikipedia-Projekt zu unserer Stadt anschieben, die lokalen Archive
befragen, Texte produzieren und die Bürger zum Mitmachen animieren. Nun
wüsste ich gern eure Meinung dazu, insbesondere, ob wirklich alle Seiten
gewönnen. Und Argumente für so ein Projekt brauchte ich. Ich habe die
anderen auf das beeindruckende Portal
http://de.wikipedia.org/wiki/Portal:M%C3%BCnster_%28Westfalen%29
hingewiesen. Eigentlich soll schon am kommenden Dienstag eine
Vorabentscheidung fallen.
Danke,
Christoph
Am 20:40 25.02.2006 schrieben Sie:
>Eben, und der Hauptkritikpunkt an den Vorlagen war ja, dass sie eben genau
>in den Benutzer-Namensraum gehören.
NEIN! Vorlagen gehören in den Vorlagen-Namensraum. Was soll der Unsinn?
>Wo besteht jetzt für euch das Problem in einer Nutzung eines einzigen
>Benutzernamens, um diese Vorlagen dort unterzubringen? ...
Darin, das eine Vorlage kein Benutzer ist und dass, wenn noch so ein paar
brillante Ideen kommen, irgendwann kein Mensch mehr durchsieht. Das ganze
muß auch dann noch gepflegt werden, wenn ihr schon längst auf den nächsten
Spielplatz weiter gezogen seid.
Sortiert meinetwegen im Vorlage-Namensraum das Zeug so, dass alle Vorlagen
für den Benutzer-Namensraum und wegen meiner auch für alle anderen
Namensräume außer dem Artikelnamensraum mit einem Präfix versehen werden
(z.B. [[Vorlage:NS2-WP-Verwurschtler]] würde ich für euch vorschlagen. (NS2
= NameSpace2 = Benutzernamensraum)). ;-) Nee Nee Nee LOL
Kümmert euch dann aber auch darum, dass die Links bzw. Aufrufe auf ALLEN
Seiten entsprechend geändert werden.
<Bluma-Mode>
Aber es gilt natürlich auch: Ignoriere alle Regeln. *feix* Ich bin ja mal
gespannt was da herauskommt. WikiWurstia? Man könnte natürlich auch noch
ein paar Vorlage-Namensräume einrichten. Am besten für jeden Namensraum
einen eigenen. Beispielsweise eine für Vorlagen. Ich schlage vor, den dann
[[Vorlage_der_Vorlage:***]] zu nennen. Am besten gleich noch für alle
dazugehörenden Diskussions-Namensräume auch noch je einen
Vorlage-Namensraum einrichten.
Ich glaube ich sollt Feierabend machen und mich zu hause ins Bett packen
weil ich laufend komische Mails auf meinem Rechner sehe. *g*
</Bluma-Mode>
Moins KS
Nein, soweit ist Yahoo noch nicht.
Aber offenbar ist man dort bemüht, die Erschliessung der Wikipedia
voranzutreiben.
http://www.ysearchblog.com/archives/000255.html
Überschriften der Artikel werden nun als Quicklinks in die Suchtreffer
eingebaut.
A small step for Wikipedia, a large leap for
Konsumentensucherlebnisbefriedigung.
Hallo Gemeinde,
nachdem der Rechtsstreit des Vereins im "Tron"-Fall bisher wohl recht
erfreulich verlaufen ist, möchte ich an dieser Stelle eine eigene
aktuelle Erfahrung ergänzen; wer den Fall früher mal auf Wikipedia-
Stammtischen oder bei ähnlichen Gelegenheiten verfolgt hat, kennt die
Hintergründe; daher hier nur eine knappe Zusammenfassung und die
richterlichen Feststellungen, die für Wikipedia relevant sein könnten;
eine rechtliche Beurteilung spare ich mir lieber, dafür bin ich als
Nichtjurist ohnehin nicht kompetent.
Teile aus der Entscheidungsbegründung des Gerichts könnten relevant sein
für den Verein, meine eigenen Fehler und irrigen Annahmen sind dagegen
eher als Warnung für Wikipedia-Autoren gemeint; aus meiner aktiven
Admin-Zeit weiß ich nur zu genau, dass sehr, sehr viele Wikipedianer
permanent ähnlich "fahrlässig" arbeiten, sei es aus Zeitmangel oder aus
Zu-gering-Schätzung des gerade editierten Textes, weil man ja nur mal
kurz eine "Kleinigkeit" ergänzen will (ein falsches Wort kostet mich
jetzt über tausend Euro - "Kleinigkeiten" gibt es also nicht!). Konkret
wird beispielsweise auch die Wertigkeit von rasch mit Google "geprüften"
Fakten absolut überbewertet, und viel zu oft wird auf das Prinzip
"jemand-anders-wird's-schon-ausbessern" vertraut. Ich bin noch immer von
Grundprinzip der kollektiven Texterstellung überzeugt, habe mittlerweile
massive Zweifel, wer das in der faktischen herrschenden Rechtsordnung
verantworten (also seinen Kopf dafür hinhalten) soll...
Anlaß meines Rechtsstreits war die Aktualisierung in einem über mehrere
Jahre gepflegten Erfahrungsbericht über einen Bremer Fotohändler auf
meiner privaten Homepage, der eine Zeitlang auch Filialen in Berlin
betrieben hatte. Die Berliner Filialen wurden vor einigen Jahren aus
unbekanntem Anlaß aufgegeben und zumindest zeitweilig von einer anderen
Fotohändlerkette übernommen. Um den Erfahrungsbericht zum Abschluß zu
bringen, gab ich eine Aussage über den Grund der Filialschließung
wieder, die mir im Nachfolgegeschäft mitgeteilt worden war; ich hatte
die Aussage zuvor - wie ich irrtümlich annahm - mit Hilfe von Google
verifiziert, jedoch natürlich keine seriöse Wirtschaftsrecherche
betrieben; mir erschien es ausreichend, einen "Gewährsmann" zu haben und
auch bei einer kurzen Web-Recherche auf keine anders lautende
Information gestoßen zu sein. Gegenstand des Artikels war ja für mich
ein langfristiger Erfahrungsbericht, der zu einem plausiblen Ende
geführt werden sollte, keine Wirtschaftsberichterstattung oder
wissenschaftliche Analyse über ein Unternehmen, mit dem ich
voraussichtlich nie wieder zu tun haben würde.
Die Auskunft des Nachfolgeunternehmens erwies sich als falsch, die
Kurzrecherche als unzureichend; das Bremer Unternehmen mahnte die
streitgegenständliche Aussage im Februar 2005 mit einem Streitwert von
einer Viertelmillion Euro <sic!> ab. Es schloß sich das mehr oder minder
übliche Procedere an (modifizierte Unterlassungserklärung,
Zahlungsaufforderung [mit plötzlich reduziertem Gegenstandswert von
50.000 Euro], Zurückweisen der Zahlungsaufforderung und schließlich
Zahlungsklage vor dem AG Bremen). Obwohl meine Website ziemlich
offensichtlich eine private Homepage und definitiv kein "Handelsblatt
Online" ist, wählte das Bremer Unternehmen den Weg der Abmahnung ohne
jegliche Vorwarnung oder Versuch der Kontaktaufnahme, zielte also von
Anfang an auf die maximal mögliche Konfrontation ab.
Im Streitverfahren ging es um die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten
auf der Basis eines Gegenstandswertes von nunmehr 50.000 Euro; mit dem
Gericht wurde ein recht umfangreicher Schriftwechsel geführt, auf dessen
Basis das AG Bremen im September 2005 einen Vergleich vorschlug:
Reduzierung des Streitwerts auf 3.000 Euro (statt 50.000 Euro), Gebühr
1,0 (statt 1,2), gegenseitige Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits;
das Bremer Unternehmen lehnte den Vergleich ab. Wir hatten zuvor anhand
von Logfiles und Zugriffsstatistiken beispielsweise belegen können, dass
die betreffende Aussage nur maximal drei Tage abrufbar gewesen war und
dass es auf die betreffende Seite innerhalb dieses Zeitraums nur eine
Handvoll Zugriffe gegeben hatte (genau genommen 2 am ersten Tag, 9 am
zweiten und 35 Zugriffe am dritten Tag, an dem auch die Abmahnung
verfasst wurde); für mich schien ziemlich klar, dass es sich um eine
absolute Bagatelle handelte, die von der Gegenseite aus anderen Motiven
aufgebauscht wurde.
Das Gericht setzte einen Verhandlungstermin an, der auf Betreiben der
Gegenseite verschoben wurde, und aus uns unbekannten Gründen wechselte
bei der Gelegenheit auch der Richter. In einer mündlichen Verhandlung im
Januar 2006 stellte die Gegenseite einen eigenen Vergleichsvorschlag
vor, der "hier und jetzt" geschlossen werden sollte, ohne einen
schriftlichen Text vor Augen zu haben (Prinzip der Mündlichkeit!); die
neue Richterin teilte die Auffassung ihres liberalen Vorgängers nicht
und schloß sich für uns vollkommen überraschend der Auffassung des
Bremer Unternehmers uneingeschränkt an.
Das Vergleichsangebot war aus verschiedenen Gründen unannehmbar und
erschien - zumindest mir - offensichtlich absurd; u.a. sollte ich
jegliche Nennungen des Bremer Unternehmens in einem bestimmten Kontext
aus sämtlichen Suchmaschinen der Welt <sic!> entfernen und mich bei
einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro "unter Verzicht auf die Berufung
auf den Fortsetzungszusammenhang" verpflichten, dass beispielsweise nie
"Informationen/Daten" über das betreffende Unternehmen in die Wikipedia
<sic!> gelangen würden; der Text des Vergleichsangebots enthält noch
weitere ähnlich bizarre Verpflichtungen. Der Vergleichsvorschlag des
Unternehmens hatte übrigens inhaltlich nichts mehr mit der
streitgegenständlichen Aussage zu tun, sondern war als genereller
"Maulkorb" für mich mit praktisch unbegrenzter zeitlicher und
"räumlicher" Wirkung gedacht.
In der mündlichen Verhandlung, in der das überraschende
Vergleichsangebot unterbreitet wurde, versucht ich dem Gericht zu
erklären, dass es technisch nicht möglich sei, binnen zwei Wochen <sic!>
gezielt Informationen aus sämtlichen (!) Suchmaschinen, Caches und
Internet-Archiven der Welt entfernen lassen zu wollen und dass ich keine
Haftung übernehmen könne für Inhalte, die Dritte in die Wikipedia
einstellten. Das Gericht kommentierte dies nur mit: "Dann machen sie
doch da nicht mit" und gab der Klage im Urteil vom 16.2.2006
vollumfänglich statt. In der besagten Verhandlung wurde ich auch darauf
hingewiesen, dass es vollkommen belanglos sei, ob ich einen Beitrag
selbst verfasst oder nur in einem Forum oder Wiki "zugelassen" hätte;
auch hier wurde wohl wieder die unsägliche Argumentation der
"Zueigenmachung durch Nichtverhindern" aufgegriffen.
Die Entscheidungsbegründung enthält einige - zumindest für mich -
bemerkenswerte Aussagen; die ersten sind zwar unschön, aber nicht
überraschend:
* [Vollmacht] Unerheblich ist, ob der Abmahnung einer Vollmacht
beigefügt ist [hier existieren auch gegenläufige Einschätzungen anderer
Gerichte, die eine Abmahnung bei fehlender Vollmacht für ungültig
erklärt haben].
* [Sittenwidrigkeit] Die Abmahnung einer Privatperson [erkennbar aus
Impressum der Website] mit einem Gegenstandswert von 500.000 Euro ist
nicht sittenwidrig [kein Kommentar]
* [Gerichtsstand] Der Gerichtsstand ist dort, wo das Internet abgerufen
werden kann (nicht der Wohnsitz des Beklagten) [das ist ein bekanntes
Problem des Internetrechts, das aber wohl den aktuellen Stand der
Rechtsprechung widerspiegelt; ich verstehe das allerdings nicht; wenn
ich auf Mallorca eine FAZ aus dem "Internationale-Press"-Kiosk kaufe,
ist der Gerichtsstand ja auch nicht Mallorca, nur weil ich die Zeitung
dort kaufen konnte].
Interessanter für die Wikipedia sind dann die weiteren Aussagen:
* [potentieller Schaden] Es ist ohne Belang ob ein Schaden entstanden
ist; es reicht die Möglichkeit, dass ein Schaden hätte entstehen können
<sic!>; daher ist auch unerheblich, ob die Aussage im Internet
tatsächlich gelesen wurde; entscheidend ist vielmehr die Möglichkeit,
dass sie hätte gelesen werden können <sic!> [kann ich nicht
nachvollziehen; jeder PKW kann "potentiell Schaden" verursachen,
trotzdem wird niemand angezeigt, nur weil er einen PKW fährt].
* [Kommerzielle/nichtkommerzielle Motivation] Unerheblich ist, ob eine
Website "aus Liebhaberei" oder "aus wirtschaftlichen Interessen"
betrieben wird [für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar; demnach würde
an ein gemeinnütziges Projekt von Freiwilligen dieselben Anforderungen
in Bezug auf kostenintensive Recherchen gestellt werden, wie sie bei
einem bezahlten Profi-Journalisten mit Reisebudget etc. üblich sind].
* [Kontext] Unerheblich ist auch der Kontext, in dem die Aussage
veröffentlicht wird [für mich überhaupt nicht nachvollziehbar; wenn ich
im Kochrezept einer Rezeptsammlung eine Zutat verwende, von der ein
Allergiker Pickel oder schlimmeres bekommen kann, ist das doch etwas
anderes, als wenn ich dasselbe Rezept auf einer Selbsthilfeseite für
eben jene Allergiker anpreisen würde; demnach würde es auch keinen
Unterschied geben, ob ein Artikel über Adolf H. in einer Enzyklopädie
oder einer rechtsextremen Hetzseite veröffentlicht wird].
* [Sorgfaltspflichten] Auch "von einem hobbymäßigen Betreiber einer
Internetseite" kann gefordert werden, eine Recherche nach
journalistischem Anspruch zu betreiben; im konkreten Fall reichte die
Auskunft eines Mitarbeiters aus einem Nachfolgeunternehmen
beispielsweise nicht aus [gängige journalistische Mindestanforderung
sind m.W. zwei unabhängige Quellen für problematische
Tatsachenbehauptungen; da natürlich in dem Urteil nicht spezifiziert
wird, welche Prüfungen für Website-Betreiber ausreichend wären, würe
eine solche Rechtsauffassung das faktische K.O. für Blogs und Foren
bedeuten, wo häufig über Gerüchte diskutiert wird; natürlich hat auch
niemand von uns hat beispielsweise die Möglichkeit, zur Untermauerung
der Faktenaussagen eines Artikels die Profirechercheure des
Spiegel-Archivs anzusetzen, diese undifferenzierte Auffassung würde also
auch ein gravierendes Problem für andere Formen des Bürgerjournalismus
darstellen].
Ich habe als Nichtjurist keine ausreichend fundierte Vorstellung, ob
solche Aussagen repräsentativ sind für deutsche Gerichte, oder ob ich
einfach nur Pech mit der (zweiten) Richterin hatte; ich kann auch nicht
beurteilen, ob der Betreiber einer Website tatsächlich - wie hier
behauptet - uneingeschränkt haftbar ist für beliebige Inhalte, die über
seine Website abrufbar sind; beispielsweise dachte ich bisher, dass der
Betreiber für Inhalte von Foren erst nach Kenntnisnahme haftet, aber das
mag nicht mehr Stand der Rechtsprechung sein. Angesichts der
Urteilsbegründung habe ich aber mittlerweile massive Zweifel, ob man bei
solchen Rahmenbedingungen noch eine umfangreiche und relativ offene
Website betreiben kann, ohne sich existentiell zu gefährden.
In der Wikipedia war ich immer ein erklärter Gegner von
Zugriffsbeschränkungen und Restriktionen; ich halte es noch immer
prinzipiell für sinnvoll und wichtig, anonyme Edits zuzulassen, glaube
aber nach diesem Urteil, dass man wohl von niemandem erwarten kann, den
Preis für diese Freiheiten zu zahlen. Angesichts einer solchen
"Rechtsprechung" kann ich absolut nachvollziehen, wenn sich niemand die
anscheinend vollkommen unkalkulierbaren Risiken aus der Betreiberhaftung
ans Bein binden will. Ich muß daher meine Position grundsätzlich
revidieren und mich zumindest der Fraktion der Halbsperrungs-Befürworter
anschließen.
Bemerkenswert für mich persönlich und auch vollkommen überraschend war,
dass das Gericht meine "wirtschaftliche Situation" vollkommen ignoriert;
der volle Betrag "nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 10.04.2005" ist sofort und vollständig zu
bezahlen - oder wird per Zwangsvollstreckung (!) eingetrieben. Um welche
Summe es effektiv geht, weiß ich bisher nicht - im Urteil finden sich
keine Angaben in "Cash" - der Betrag liegt aber irgendwo im unteren
vierstelligen Bereich; ich hatte die Verteidigung mit PkH führen müssen
(was auch geprüft und genehmigt worden ist) und daher damit gerechnet,
dass ich im schlimmsten Fall den Betrag in einigen Monatsraten
aufbringen müßte. Was ein Rechtsstreit mit vergleichbarem Verlauf für
Jimbo und die Foundation bedeuten könnte, möchte ich lieber nicht
wissen. Wenn das "Recht" sein soll, müßte man möglicherweise
bereits bei einer durchschnittlichen Schadensersatzklage damit rechnen,
dass der Serverpark einfach weggepfändet wird - zumindest wenn es nicht
schnell genug gelingt, genug Spenden aufzubringen ("Das Urteil ist gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages
vorläufig vollstreckbar" - das heißt der Kläger kann den vollen Betrag
sofort, also auch dann, wenn das Urteil noch nicht (!) rechtskräftig
ist, vollstrecken lassen, wenn er die Sicherheitsleistung bezahlt).
Wie dem auch sei, für mich ist diese Erfahrung jedenfalls mehr als
ernüchternd, was deutsches Recht und deutsche Richter angeht. Ich möchte
daher mal meine Hochachtung für Kurt, Arne und den Rest des Vorstandes
von Wikimedia Deutschland aussprechen, die letztlich dann doch ihren
Kopf für den Rest der Community in diesem Land hinhalten müssen!
MfG -asb