Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau
Hier ist der Text nur fest lesbar. Ist das eine URV? Wird das sich mit einer kleineren Auflösung verändern?
Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die Aufloesung spielt keine Rolle.
Wobei mir die Praxis in der Wikipedia inkonsistent vorkommt.
Eigentlich dürften wir ja IMHO, aufgrund des Zitierrechts, zum Beispiel ein charakteristisches Standfoto aus einem Film in einen Artikel über diesen Film einfügen. (Vorausgesetzt, der Artikel ist ansonsten lang genug und das Foto ergänzt den Text sinnvoll, was ich hier mal annehme.) Wir tun dies, nach meinem Verständnis, nicht, weil wir grundsätzlich nur Inhalte akzeptieren, die unter GNU-FDL oder (bei Bildern) ähnlichen Lizenzen stehen.
Andererseits bringen wir aber jede Menge schriftliche Zitate, obwohl diese grundsätzlich ja auch einem Urheberrecht unterliegen und durchweg auch nicht vom Autor unter GNU-FDL gestellt wurden.
Es geht mir jetzt nicht darum, daß wir vielleicht selbst die Zitate nicht bringen dürften; das sollte in der Regel durch das Zitierrecht geschützt sein.
Aber behandeln wir nicht Bild- und Schriftzitate sehr unterschiedlich? Und sollten wir da eventuell zu einer einheitlicheren Handhabung finden?
Skriptor