On Thu, 17 Feb 2005 14:54:13 +0100 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.local wrote:
So weit ich das damals verstanden habe, kann der Verlag oder die Organisation, die ein gemeinfreies Werk nachdruckt, ein Leistungsschutzrecht (?) auf die Reproduktion geltend machen. So wird das beispielsweise bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die gemeinfreie Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das Internet aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf ihre digitalen Reproduktionen, die dann vermutlich erst nach weiteren 50 Jahren gemeinfrei werden, obwohl die gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren gemeinfrei ist :-(
Die einschlaegigen Fragen sind abschliessend auf der Seite Bildrechte geklaert. Wer anderer Meinung ist, darf gern einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich verzichte darauf, die unbelegten und abwegigen Mutmassungen von asb detailliert richtigzustellen.
Es gibt kein Leistungsschutzrecht fuer den Reprint eines gemeinfreien Werks.
Klaus Graf