On Thu, 17 Feb 2005 14:54:13 +0100
"Agon S. Buchholz" <asb(a)kefk.local> wrote:
So weit ich das damals verstanden habe, kann der
Verlag
oder die Organisation, die ein gemeinfreies Werk
nachdruckt, ein Leistungsschutzrecht (?) auf die
Reproduktion geltend machen. So wird das beispielsweise
bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die gemeinfreie
Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das
Internet aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf
ihre digitalen Reproduktionen, die dann vermutlich erst
nach weiteren 50 Jahren gemeinfrei werden, obwohl die
gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren gemeinfrei ist
:-(
Die einschlaegigen Fragen sind abschliessend auf der Seite
Bildrechte geklaert. Wer anderer Meinung ist, darf gern
einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich verzichte darauf, die
unbelegten und abwegigen Mutmassungen von asb detailliert
richtigzustellen.
Es gibt kein Leistungsschutzrecht fuer den Reprint eines
gemeinfreien Werks.
Klaus Graf