On Tuesday, January 20, 2004 11:57 AM
MaZ <maz.bln(a)gmx.de> wrote:
Nach dem sonnabendlichen Treffen habe ich mir nun auch
mal den
Satzungsentwurf des Vereins angesehen und habe nun ein paar
Anmerkungen/Änderungen entworfen. Ich wollte das aber nicht gleich in
die aktuelle Version einfügen, sondern vielleicht doch erst mal hier
diskutieren:
zu §2, Abs. 1: Da steht jetzt: "Zweck des Vereins ist die Förderung
und Verbreitung Freier Inhalte". Bei dem Verein soll aber wohl nicht
um die Verbreitung selbst gehen (das macht ja schon die Wikipedia
Foundation), sondern wohl mehr um die Förderung freier Inhalte und
die Verbreitung des Wissens darüber.
zu §2, Abs. 2: "Entwicklung und Bereitstellung von Freien Inhalten":
Auch hier ergibt sich wieder das Problem, dass der Verein ja wohl
nicht die freien Inhalte bereitstellen will. Vielleicht sollte man
das Wort ganz streichen.
Nein: Unsere Aufgabe ist auch die Bereitstellung und Verbreitung dieser
Inhalte. Sonst dürften wir keine Gelder für Hardware-Investitionen an
die Wiki*m*edia-Foundation abführen.
zu §2, Abs. 5: "Mitglieder erhalten in ihrer
Eigenschaft als Mitglied
keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins": das ist aus eigener
Erfahrung insofern schwierig, dass m.E. mit diesem Absatz auch
Aufwandsentschädigungen, z.B. für Fahrten zu den Vorstandssitzungen
oder ähnlichen Aufgaben ausgeschlossen sind. Hier sollte vielleicht
noch eine diesbezügliche Ergänzung (als "Kann-Bestimmung") eingefügt
werden.
Die Formulierung ist üblich und schließt Aufwandsentschädigungen nicht
aus. (siehe [[Wikipedia Diskussion:Verein/Satzung]])
zu §5, Abs. 3: Warum es bei einem Verein, der keine
regelmäßigen
Zahlungen hat und es auch sonst keinen ersichtlichen Grund gibt, eine
dreimonatige Kündigungsfrist gibt, ist mir schleierhaft. Beim ADFC
heißt das so (und das könnte man wohl auch so übernehmen): "Jedes
Mitglied kann seine Mitgliedschaft jederzeit durch schriftliche
Mitteilung an den Vorstand kündigen. Beitragsrückerstattungen finden
nicht statt."
Kommt aufs Gleiche raus. Kann von mir aus auch gerne geändert werden.
zu §5, Abs. 4: "Der Ausschluss eines Mitglieds
mit sofortiger Wirkung
und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das
Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den
Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.": Warum hier eine
die allgemeine Formulierung "und aus wichtigem Grund" steht, ist mir
schleierhaft, insbesondere wenn nach dem Komma doch die
Ausschlussgründe klar beschrieben werden. Ich denke, diese Worte
können ganz gestrichen werden.
Ist mir auch schleierhaft. Ich würde "aus wichtigem Grund" streichen,
denn die Nennung der wichtigen Gründe ist verständlicher.
zu §8, Abs. 2: "Die Einladung erfolgt 1 Monat
vorher schriftlich": Die
Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins, der sich einem
Online-Medium widmet, sollte, auch schon aus Kostengründen, per e-Mail
möglich sein. Unter "schriftlich" wird gemeinhin immer noch per Post
(snail mail) verstanden. Eine Klarstellung wäre sinnvoll.
Das sollte m.E. nur geändert werden, wenn wir vor der Gründung
juristisch eindeutig klären können, ob das zulässig ist. Dann aber sehr
gerne - denn je weniger Aufwand, desto besser.
zu §9, Abs. 2: "Die Mitgliederversammlung ist
beschlussfähig, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel sämtlicher
Mitglieder anwesend ist": Ich finde diese Hürde problematisch. Ein
Drittel sämtlicher Mitglieder ist natürlich genauso willkürlich wie
jede andere Zahl kleiner als 50%, weil damit ja nie direkt die
Mehrheit der Mitglieder wirklich repräsentiert wird. Allerdings
dürfte es für einen bundesweit agierenden Verein schwierig sein,
sobald er mehr als, sagen wir, 20 Mitglieder hat, wirklich ein
Drittel zur Mitgliederversammlung zu bekommen. Aus meiner Erfahrung
eines Berliner Vereins mit etwa 10.000 Mitgliedern kommen zur
Mitgliederversammlung selbst nur etwa 100 Mitglieder. Wir haben
deshalb bereits vor Jahren ein Quorum mit 40 Mitgliedern eingeführt,
um wenigstens eine bestimmte "kritische Masse" zu haben. Das ist
natürlich auch wieder eine willkürliche Zahl und für einen Verein,
der noch gar nicht gegründet ist, schwer abzuschätzen. so eine rechte
Lösung des Problems fällt mir da auch gar nicht ein. Vielleicht ist
ja die jetzt dargestellte Lösung mit einer möglicherweise zweiten,
quorumsfreien Mitgliederversammlung gar nicht so schlecht.
Das Problem haben wir ausführlich diskutiert und durch die Möglichkeit
zur Übertragung des Stimmrechts doch ganz praktikabel gelöst. Damit
können die Mitglieder, die nicht selbst teilnehmen können/wollen, ihr
Stimmrecht einfach auf ein anderes Mitglied übertragen.
Viele Grüße
Arne
--
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