zu §5, Abs. 4:
"Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung
und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das
Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den
Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.": Warum hier eine
die allgemeine Formulierung "und aus wichtigem Grund" steht, ist mir
schleierhaft, insbesondere wenn nach dem Komma doch die
Ausschlussgründe klar beschrieben werden. Ich denke, diese Worte
können ganz gestrichen werden.
Ist mir auch schleierhaft. Ich würde "aus wichtigem Grund" streichen,
denn die Nennung der wichtigen Gründe ist verständlicher.
Das ist die *Definition* des wichtigen Grundes bzw. des Ausschlusses "mit
sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund". (vielleicht ist das ne
feststehende Formulierung im Vereinsrecht) Anders ausgedrückt: Es existieren
keine anderen wichtigen Gründe, die diese Formulierung rechtfertigen,
außer...
Uli