Melvin schrieb:
> jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau
> begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist
> das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz definitv
> verboten und wird auch so durchgesetzt, so etwa im Gutenbergmuseum in
> Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig.
Das das Fotografieren verboten sein kann, hat niemand bestritten. Und wenn man
gegen Hausrecht verstößt, wird man eben rausgeschmissen. Ich bezweifle, dass ein
Museum oder eine Bibliothek dich verklagt, wenn sie merken, dass du ein Foto
gemacht hast. Wenn man erwischt wird muss man sich halt was einfallen lassen
("wusste von nix", "dachte das fotoverbot gilt nur mit blitz", "ist eine ganz
besondere ausnamhe für meine oma"...)
Wenn auf irgend einem Wege ein Foto von einem Urheber>70-Jahre-tot Werk in die
Wikipedia gelangt, dessen Verwertung der Fotograph unter GFDL freigestellt hat,
gibt es keine rechtliche Grundlage, das Bild wieder entfernen zu lassen.
> Ich fürchte, dass Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt.
Die Eigentumsrechte mögen bei Urheber>70-Jahre-tot Werken jemand anderem
gehören, aber die Uhrherrechtlichen Verwertungsrechte sind frei, egal wem das
Werk inzwischen gehört. Geschützt sind höchstens die neuen Fotoaufnahmen und
Digitalisate der Bildagenturen, nicht das abgebildete Werk.
Ich ruf nicht dazu auf, bei irgendwelchen Privatsammlern einzusteigen, sondern
weise nur darauf hin, das selbst gemachte Aufnahmen von freien Werken auch frei
bleiben.
Gruss,
Jakob