Hallo,
auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Zeitlich_beschr%C3%A4nkte_Adminrechte
ist grade ein ziemlich <censored> Meinungsbild im Gange. Da ich jedoch
einige der angesprochenen Probleme für durchaus bedenkenswert halte, hab
ich dort mal meinen Senf ganz allgemein zu unseren meiner Meinung nach
dysfunktionalen Konfliktlösungsverfahren dazu gepackt (siehe unten). Was
meint ihr dazu?
viele Grüße,
elian
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Meine Gedanken dazu: Ich halte sowohl
[[Wikipedia:Administratoren/Probleme]] als auch die Kombination aus
[[Wikipedia:Vermittlungsausschuss]] und [[Wikipedia:Benutzersperrung]]
derzeit für Totgeburten. Alle Seiten werden regelmaessig von Trollen
heimgesucht, es wird heftig gekämpft und geflamet, aber so gut wie nie
(oder erst nach langem hin und her) ein sinnvolles Ergebnis produziert.
Konflikte unter Benutzern und Fehlverhalten von Administratoren kommen
vor, das werden wir nicht verhindern können. Die Frage ist: wie geht man
besser damit um?
Die englische Wikipedia hat ein System aus einem Mediation und einem
Arbitration committee. Die Mitglieder werden von der Community gewählt.
Das Mediation committe soll in Konflikten vermitteln, das Arbitration
committee ist für die härteren Fälle und kann über Sanktionen und
letztlich über eine Sperrung entscheiden. Die Regeln dazu werden
allerdings viel kritisiert.
Mein Vorschlag (zum Weiterdenken) wäre, das ganze mit etwas lockereren
Regeln zu übernehmen. Das hiesse, zwei Gruppen - Vermittler und
"Schiedsrichter" - zu wählen (keine Einzelabstimmung zur Person, sondern
eine Reihe Kandidaten, aus denen gewählt wird). Beide bekommen eine
Mailingliste, wo man Vermittlungswünsche und Beschwerden hinschicken
kann. Da diese Listen nicht öffentlich sind, hätte das den Vorteil, dass
zum Beispiel Vermittlungswünsche nicht mehr zur "Seht alle her, wie
gemein XY ist"-Schau ausarten, sondern dort Benutzer, die wirklich eine
Vermittlung in Konflikten wollen, eine Anlaufstelle finden. Die
Vermittler kontaktieren dann die betroffenen Nutzer und klären Konflikte
per Mail oder IRC - private Kanäle, wo niemand das Gesicht verliert,
sondern Kompromisse gesucht werden können.
Anfragen an die Schiedsrichter laufen auch per Mail: die Schiedsrichter
kontaktieren die Betroffenen, holen Stellungnahmen ein, diskutieren
untereinander und geben dann ein Urteil ab: zum Beispiel ob die
Community über eine Sperrung abstimmen soll, dass zwei Streithähne sich
von bestimmten Seiten fernhalten sollen, dass Admins einen Nutzer bei
bestimmten Aktionen sperren dürfen, oder die Empfehlung, dass die
betroffenen es doch erstmal mit einer Vermittlung versuchen sollten. Die
Schiedsrichter sollten dabei viel Freiheit haben, sich kreative Lösungen
auszudenken. Im Moment haben wir sowohl bei Problemen mit Benutzern als
auch mit Admins ein Schwarz-Weiss-System: Sperrung, Verwarnung/Desysop
und sonst nichts. Viele Konflikte könnte man jedoch mit anderen Mitteln
besser lösen.
Es ist klar, dass eine bestimmte Sorte Probleme damit verlagert wird:
Von "Wer kontrolliert die Admins" zu "Wer kontrolliert die
Schiedsrichter". Das kann man aber damit lösen, dass Vermittler und
Schiedsrichter im Gegensatz zu Admins (wo ich eine Zeitbeschränkung für
nicht praktikabel halte), in regelmässigen Abständen neu gewählt werden
(eventuell auch mit einer Quote "Normale Nutzer-Admins"). Die
Schiedsrichter sollten respektierte Wikipedianer sein, die versuchen,
die Stimmung und die Meinungen in der Community zu erfassen und auf
dieser Basis Entscheidungen zu treffen.
Hallo,
unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Echoray/Verwaiste_Diskussionsseiten
habe ich eine Liste aller Diskussionsseiten erstellt, deren
korrespondierender Artikel bereits gelöscht wurde, und die nun ohne
Kontext in der Landschaft stehen. Insgesamt reden wir über 534 Stück.
Nur in den seltensten Fällen findet man darunter erhaltenswerte
gehaltvolle Äußerungen (warum wurde der Artikel wohl sonst gelöscht?).
Ich möchte hiermit einen kollektiven Schnell-Löschantrag stellen und ein
paar Admins bitten, beim Löschen dieser Trümmer kräftig mitzuhelfen.
http://www.aeiou.at/wavemaster.internal/timeline/index.htm
Ohne dass mich das in jeder Hinsicht ueberzeugt, sollte man
es als Anregung fuer die Wikipedia mal im Hinterkopf
behalten.
Ohne in das Wespennest der Kategorisierung stechen zu
wollen, moechte ich ein wenig laienhaften Senf aus der
Sicht eines Benutzers beisteuern.
Bei Biographien wie bei historischen Ereignissen kann
vergleichsweise unproblematisch ein Zeit-Deskriptor in Form
eines Zeitraums oder einer Jahreszahl zugewiesen werden:
die Lebensdaten der Person (Goethe 1749-1832) oder Beginn
und Ende des Ereignisses (Erster Weltkrieg 1914-1918).
Nachleben und Rezeption lassen wir mal unter den Tisch
fallen (Goethe-Rezeption im 20. Jh. im Artikel Goethe
betrifft nicht den Zeitraum 1749-1832).
Mit Abstrichen kann man auch Epochenbegriffe als Zeitraum
fassen (Mittelalter 500-1500). Vage alltagssprachliche
Umschreibungen wie "einige Jahre" oder "Ende 20.
Jahrhundert" koennte man wohl mit einer Fuzzy-Logik exakter
fassen, aber das muss ja vielleicht nicht sein.
Hat man Goethe das Intervall (1749, 1832) zugewiesen - als
ich noch mathematisch firmer war als heute, nannte ich das
ein Tupel aus zwei natuerlichen Zahlen - so koennte man
sich das muehsame Klassifizieren von Hand (Autor 18. Jh.,
Autor 19. Jh.) eigentlich sparen.
Wenn man sich fuer einen bestimmten Zeitraum interessiert
(etwa die Reformationszeit, sehr grob 1517-1600), moechte
man natuerlich auch wissen, welche Personen damals lebten
(meist auf einen Raum wie Deutschland bezogen) und welche
Ereignisse es gab. Nicht selten sind dann die Grenzen der
Jahrhunderte nicht hilfreich, etwa wenn man entscheidende
gesellschaftliche Aenderungen zwischen 1450 und 1550 in den
Blick nehmen will.
Weist man jedem biographischen und Ereignis-Artikel eine
Jahreszahl oder einen Zeitraum zu, so kann man mit diesem
Zeitraum-Feld prinzipiell technisch trivialer Weise
beliebig differenzierte Datenbank-Abfragen realisieren.
Beispiele:
1500 oder (1490 bis 1540) liegen ganz im Intervall
1450-1550
(1750-1770) überschneidet sich teilweise mit (1740-1900)
usw.
Klaus Graf
http://www.global-press.de/cidartikel.htm#1
Encarta & Co.: Die Zeit der elektronischen Lexika ist angebrochen
cid/Düsseldorf - Noch zwei Monate bis zur Frankfurter Buchmesse. Und
um ja präsent zu sein, drängen jetzt schon die großen und wichtigen
elektronischen Nachschlagewerke auf den Markt: Microsofts Encarta 2005
und der Brockhaus Multimedial 2005....
witzig wird es dann erst tiefer
"Wer in Sachen elektronisches Nachschlagewerk nach einem dritten Weg
abseits von Brockhaus und Microsoft sucht, müsste sich noch vier bis
sechs Wochen gedulden. Es verdichten sich nämlich die Anzeichen, dass
schon im September eine CD- oder DVD-Ausgabe der alternativen
Online-Enzyklopädie Wikipedia auf den Markt kommt."
Jetzt, wo [[Spezial:Uncategorizedpages]] endlich funktioniert, seh' ich
die Artikel vor lauter Jahren nicht ;-)
Könnte einer der Bot-Meister mal die Jahres-Artikel in die entsprechende
Kategorie (z.B. [[Kategorie:Jahr (15. Jh.)]] einordnen lassen?
Danke im Voraus,
Magnus
Guten Morgen,
Meine Meinung zu GNU FDL und ihre Wirkung im Zusammenspiel mit Gesetzen und
Verordnungen kennen die meisten, in einem Satz lautet sie: "Der Verwender
muss darauf achten ob Gesetze oder Verordnungen der geplanten Nutzung
entgegenstehen, nicht der Ersteller."
Ich möchte aber einfach mal auf einen anderen Punkt eingehen. Wie ein
Damoklesschwert hängt das Wort über uns, "kommerzielle Nutzung" und damit
verbunden die Gefahr dass jemand die Inhalte die vielleicht nicht ganz frei
sind kommerziell verwendet. Die GNU FDL ist so ungefähr das größte Hindernis
für eine sinnvolle kommerzielle Verwendung die man sich vorstellen kann,
warum?
1.) Derjenige der die Wikipedia oder ihre Inhalte oder sonstetwas unter der
GNU FDL vertreibt kann durch nichts verbieten dass ein anderer die Daten
nimmt und weiterverkauft. Als Beispiel eine Wikipedia DVD kann beliebig
weiterkopiert werden.
2.) Nennung des Autors, der Autoren, damit kann ich doch nichts anfangen,
was bringt mir beispielsweise der Bundesadler auf einem Briefkopf wenn ich
darunterschreiben muss: erstellt von Wikipediabenutzer Mustermann? Nichts,
da sollte ich die Lizenz ignorieren, ach und wenn jemand die Lizenz
ignoriert dann kann es uns ja eigentlich egal sein, wie der Verwender dann
den Bundesadler missbraucht oder nicht? In dem Fall ist es dann auch nur
Zufall, dass er den Adler aus der Wikipedia genommen hat und nicht von der
BND Website oder sonstwo.
3.) Jemand benutzt irgendein Foto aus der Wikipedia (ein Politiker,
Schauspieler) für Werbung, dann gilt auch dass er den Autor nennen muss, und
jeder den Inhalt der Werbung beliebig (nach GNU FDL) weiterverwenden darf,
ich kann mir nicht vorstellen, dass da viele Firmen drauf scharf sind.
Aber natürlich gilt mal wieder IANAL
Eric
> From: "Klaus Graf" <klaus.graf(a)geschichte.uni-freiburg.de>
> Subject: Re: [Wikide-l] Grmpf: Wappenrecht, 733.
>> 1) Wir bewegen uns bei _hoheitlichen_ Wappen im
>> Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht.
> Richtig. Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen
> Rechts.
Spiegelfechterei: Natürlich findest Du hunderttausende Seiten,
die "öffentliches Recht" haben. Auch Instiute mit diesem Namen.
Putzigerweise gibt es Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte.
Aber keine öffentliches-Recht-Gerichte.
>> 2) Die Kommunalverfassungen der Länder regeln _allgemein_
>> die Wappen der Kommunen.
> Das ist richtig. Gemeindeordnung NRW § 14 sagt
> beispielsweise im wesentlichen nur, dass die Gemeinden ihre
> Wappen fuehren:
Yep.
Allerdings befürchte ich, dass Du einen Denkfehler hast:
Kommunalverwaltungen sind *Selbstverwaltungen*. Sie sind autonom.
Zwar hat es heutzutage den Anschein, dass es da irgendeine Art
von Hierarchie Bund-Land-Landkreis-Gemeinde gäbe - aber dem
ist nicht so (jedenfalls in der hohen Verfassungstheorie).
Mit der Konsequenz, dass mit GO-NRW § 14 gesagt wird, dass
Kommunen ein Wappen führen können. *WAS* die aus diesem Recht
machen, ist ihnen (in den Grenzen des Verfassungsrechts/
Verwaltungsrechts) völlig unbenommen.
>> 3) Die Hauptsatzungen der einzelnen Kommunen regeln das
>> eigene Wappen - und die Verwendung; ggf. Genehmigungen
>> etc.
> Oder eigene Wappensatzungen, siehe
Danke für den Hinweis: Kam mir noch nicht unter.
>> 4) Jede Kommune ist (innerhalb 2)) völlig frei, diese
>> Regeln
>> zu gestalten; gleichwohl wird es häufig Ähnlichkeiten
>> geben.
> Das ist falsch. Die Kommunen sind dabei an die Grundsaetze
> des oeffentlichen Rechts gebunden. Sie koennen insbesondere
> nicht in Grundrechte eingreifen, ohne dazu durch
> Landesgesetz dazu ermaechtigt zu sein. Die Ermaechtigung
> muss im Landesgesetz hinreichend bestimmt sein.
Im Prinzip - ziemlich richtig.
Nur an einer Stelle irrst Du. Ermächtigungen sind nicht
erforderlich - vgl. Steuerfindungsrecht.
Du hast völlig recht mit der Ansicht, dass es äußere Grenzen
gibt. - Wir sind an der Stelle ziemlich überein.
> Die juristische Problematik der Genehmigungen wird mit
> allen noetigen Nachweisen kurz eroertert unter:
> http://archiv.twoday.net/stories/281440/
Höhöh!
Nur, damit ich es richtig verstehe: Du zitierst damit
den Blog-Beitrag eines gewissen KlausGraf ?
Das muss ich mir mal merken. Gefällt mir gut.
>> 5) Urheberrecht hat _primär_ damit nichts zu tun.
>> Verwirrt nur.
> Das habe ich nicht behauptet.
Dann hatte ich Dich flasch verstanden; mir war so,
als ob diese Vokabel in Deiner Mail bzgl Wappenrecht mehrfach
auftauchte.
>> 6) Markenrecht hat auch nichts damit zu tun; wurde aber
>> gerichtlich
>> vergleichend schon herangezogen. Imho.
> Kommunen koennen ihr Wappen auch als Marke schuetzen
> lassen, denke ich.
Klar können die das. Allerdings ging es darum überhaupt nicht.
Du hast es jetzt in diesen Zusammenhang gebracht.
VORHER ging es darum, dass mit Markenrecht im Zusammenhang mit
Wappenrecht argumentiert wurde.
DIES ist unzulässig.
>> > Die FORM des Stadtwappens (kuenstlerisch gestaltetes
>> > Einhorn) ist der FDL unterstellt, wie sieht es mit dem
>> > INHALT aus?
>> Irrelevant. Rechtliches Konstrukt baut anders auf; siehe
>> oben.
> Wenn es allgemein um die Frage geht, ob von Rechten Dritter
> betroffene Inhalte in Bildern, die der FDL unterliegen,
> verwendet werden duerfen, ist das sehr wohl relevant.
Was nun?
Reden wir GANZ KONKRET über Wappenrecht?
Oder sucht sich im Kontext "Bilder in der Wikipedia" jeder
das raus, was ihm aktuell argumenativ am Hilfreichsten erscheint?
>> > anderes RECHTSGEBIET, das oeffentliche Recht. Auf der
>> a) Da ist nichts ungeklärt. Es gibt Gesetze und
>> Hauptsatzungen.
> Schoen, dass wenigstens einer hier durchblickt ;-)
Ich weiss nicht, was Du willst.
Könntest Du Dich bitte mit zwei oder drei Juristen
verschiedener Städte zusammensetzen und Dir das
erklären lassen? (Hint: Deren Sicht, die ja nicht stimmen muss)
> Es ist sehr wohl ungeklaert, wie sich die Wahrnehmung von
> zivilrechtlichen Befugnissen nach dem Namensrecht zur
> oeffentlichrechtlichen Genehmigungspraxis, die ja auch
> fiskalische Auswirkungen haben kann, verhaelt. Inwieweit
> die Kommunen auch bei privatwirtschaftlicher Betaetigung
> (Wappenvermarktung) Bindungen des oeffentlichen Rechts
> unterliegen, ist in der Verwaltungsrechtswissenschaft
> durchaus umstritten.
Elegant, das muss ich zugeben:
Nun konstruktest Du eine zivilrechtliche Befugnis in die
Diskussion: Mit Verlaub, ich habe den Eindruck, es geht Dir
um das rechthaben:
Es geht doch wohl ausschließlich darum, unter welchen
Bedingungen wikipedia Wappen von Städten darstellen darf -
und warum das so ist.
*Dafür* ist es schnurzpiepegal, ob Gothas oder Zwickaus
Satzung rechtswidrig, weil sie umsatzabhängige Gebühren
abfordern. - Du kannst das ja gern vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klären: Aber es hilft in der
Fragestellung (s.o.) wenig.
> Verstossen kommunale Wappensatzungen gegen hoeherrangiges
Och, ich habe keine Lust mehr. Eigentlich ist alles
gesagt. Ich hechele nicht jeder Nebelkerze hinterher.
>> b) Ein "öffentliches Recht" gibt es nicht. Es gibt
>> (hierzu korrekt)
>> Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht.
> Interessant. Laut Wikipedia ist das Verwaltungsrecht eine
> Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Ok, den nehmen wir noch.
Wenn das erste Verwaltungsgericht auf Grund eines Wikipedia-
Artikels entschieden hat, dann sehen wir weiter.
Bis zu diesem Zeitpunkt nehmen wir Wikipedia-Seiten mal
nicht als Rechtsquellen.
>> Insbesondere gute Wiki-Stadtseiten können _mit Wappen_
>> den Eindruck
>> erwecken, dass die Seite mit Zustimmung oder direkt durch
>> die Stadt entstand. - EXAKT DIESEN Fall wollen die Haupt-
>> satzungen vieler Städte ausschließen.
> Darueber kann man diskutieren, aber dazu gibt es ja auch
> eine salvierende Formularvorlage.
Da ist nichts zu diskutieren: Sie (Städte) wollen es
ausschließen. Punkt.
> Es faellt mir schwer, hier hoeflich zu bleiben. Wenns ein
Ganz meinerseits.
> wirklich guter Jurist ist, nehme ich die Wette gern an.
Ich dächte, es ginge um die Sache?
>> > ALTERNATIVE: Erstellen eines Meinungsbilds mit der Frage:
>> > Sollen von Gemeinden Genehmigungen über die Abbildung ihres
>> > Wappens in der Wikipedia eingeholt und die jeweilige
>> > Entscheidung akzeptiert werden?
>> LOL!
>> Du kannst (mal heftiger formuliert) auch ein Meinungsbild
>> erstellen, ob die Wikipedianer aus der EU austreten
>> sollen.
>> NUR: Was willst Du mit dem Ergebnis anfangen?
> Diese Aussage gilt nur, wenn die Rechtslage sonnenklar
> waere, was sie nun einmal nicht ist. Kommunen muessen sich
Aber Du kannst doch nicht im Ernst abstimmen wollen,
wie die Bürger (gern die der Wikipedia) das Recht auslegen
wollen?
Was soll das erst beim Artikel "Todesstrafe" werden?
>> > - auf unsere Abbildung des Mercedessterns im Stadtbild,
>> > denn es handelt sich um eine geschuetzte Marke
>> HALT!
>> Jetzt fängst _Du_ an, Dinge zu vermengen:
>> Was auch immer der Mercedesstern ist: Er ist KEIN Wappen.
> Hier wird wieder einmal aus dem Zusammenhang gerissen. Es
Mich deucht, wir reden über Wappenrecht?
>> Bei jeder diesbezüglichen Frage neu mailen?
>> Wappen/Diskussion weghauen und meinen Text rein?
> Das gaebe dann einen edit war ;-)
Das ist mir klar. Daher ja die rethorische Anfrage.
Aber ich bin ganz sicher, Wikipedia wird das auspendeln.
Über Umfragen und zielsichere Ausblendung von Gesetzen
und kommunalen Satzungen.
Der Leser verzeihe mir einen gewissen Zynismus.
Mit freundlichen Gruessen, Martin Ebert
--
http://www.kdg.de
Hallo,
ok, "unsäglich" klingt nicht wirklich nett, wenn am Ende aber
ein "exellenter" Artikel entsteht, sollte man nicht nachtragend
sein ,)
--snip-- http://log.netbib.de/archives/2004/08/11/wikipedia-heute/
11.8.2004
Wikipedia heute
Kategorie:
* Recht
* Wikis
kg
Mitmachen! Beim unsäglichen Artikel Femgericht könnten die
landblawgenden Rawbritter mal zeigen, ob sie rechtshistorisch etwas
drauf haben.
--snip-- ---------------------------------------------------------
MfG
Olaf
http://www.brockhaus.de/index2.html?presse/verlag/040811_gamescon.html
Games Convention family 19.- 22. 8. 2004
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus zeigt den neuen "Brockhaus
multimedial 2005" in Leipzig
Halle 2 J 08
Mannheim, 11. August 2004 - Auf der Games Convention family in Leipzig
(19.-22. August 2004) präsentiert der Verlag Bibliographisches Institut
& F. A. Brockhaus AG neue und bewährte Lernsoftwareprogramme von Duden
und Lexika auf CD-ROM/DVD-ROM von Brockhaus. Im Mittelpunkt steht der
neue "Brockhaus multimedial 2005", der noch mehr an Inhalten und
Substanzen zu bieten hat als sein Vorgänger. Beispielsweise gibt es im
ausgebauten Schulbereich nun Hilfen für wissenschaftliches Arbeiten, mit
dem Themenbildschirm kann man sich schnell alle Informationen zu einem
Thema zeigen lassen, beim Länderpuzzle testet man die
Geografiekenntnisse, und beim Wissensquiz warten mehr als 10 000 Fragen
auf die Kandidaten. Die Premium-Ausgabe bietet zusätzlich mehr als 10
000 akustische Ausspracheangaben für schwierige Wörter. Insgesamt stehen
dem Anwender mehr als 240 000 Artikel, 315 000 Stichwörter und 10
Millionen Wörter (Premium-Ausgabe 17 Millionen Wörter) zur Verfügung.
Der "Brockhaus multimedial 2005" umfasst außerdem unter anderem einen
Weltatlas mit 2 Millionen Einträgen, das Duden-Oxford-Wörterbuch
Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, ein umfassendes Wissensnetz sowie
eine Zeitleiste.
Gezeigt werden auf der Games Convention family auch die neuen Titel der
mehrfach ausgezeichneten Reihe "Basiswissen Schule" zu den Fächern
Politik, Englisch Abitur, Chemie Abitur und Biologie Abitur. Die Reihe
"Basiswissen Schule" bietet drei Medien in einem: Buch, CD-ROM und
Online-Angebot zu allen wichtigen Fächern von der 5. bis zur 13. Klasse.
Außerdem werden auf der Messe Lernsoftwareprogramme von Duden für die
Vor- und Grundschule vorgestellt.
11. August 2004