Hallo,
der Benutzer Dstern hat heute aus Anlass der Wiedereröffnung der Stari
Most in Mostar ein Webcambild in die Wikipedia eingestellt, das nun
sogar sehr prominent bei den aktuellen Ereignissen auf der Hauptseite
erscheint. Das Bild ist m.E. ganz klar eine URV, da auf der Seite, von
der er es hat, deutlich vermerkt ist: © 2003, BH Telecom/Bihnet.
Nun habe ich das Bild aber erst mal nicht auf die Liste der
Löschkandidaten gesetzt. Wie ist eure Meinung dazu, ob man solche Bilder
im Sinne aktueller Berichterstattung (§ 50 UrhRG Berichterstattung über
Tagesereignisse) veröffentlichen darf und sie dann ggf. erst morgen oder
übermorgen löscht? Und kann man überhaupt wegen des Kastens "aktuelle
Ereignisse" bei Wikipedia als einem Medium zur Berichterstattung über
Tagesereignisse sprechen?
Martin