Am Samstag, 29. November 2003 16:17 schrieb Erik Moeller:
Ulrich-
Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des
Artikels eine Historie
mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
Der Verweis auf die Originalquelle ist ausreichend, da diese die Historie
enthält. Das haben wir bisher bei Wikipedia immer so gehandhabt und
sollten das auch in Zukunft tun. Alles andere ist auch bei einem dynamisch
wachsenden Lexikon gar nicht zumutbar.
Ich darf also alle herzliche
bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich
beteiligt war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein
Name aufscheint (was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das
meine Urheberrechte verletzt.
Das sehe ich anders und halte mich deshalb nicht daran.
Ich kann Dir nur empfehlen, Dich daran zu halten. Du darfst meine Texte nur
unter den Bedingungen der GNU FDL wie folgt verbreiten:
"You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the
conditions of sections 2 and 3 above, provided [...] . In addition, you must
do these things in the Modified Version:
[...]
B. List on the Title Page, [...] together with at least five of the principal
authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than
five), unless they release you from this requirement. "
Der Text ist eindeutig. Ich befreie niemanden von dieser Anforderung. Es geht
hier nicht um Zumutbarkeit, es geht nicht um "immer schon so gehandhabt" und
es geht nicht um eine "allgemeine Interpretation" in der englischsprachigen
WP, sondern darum, dass ich persönlich nur unter dieser Bedingung anderen
erlaube, meinen Text zu nutzen. Es gibt keine kollektive Autorschaft bei
Wikipedia (so was gibt es prinzipiell nicht), es gibt nur individuelle
Autoren, die ein Verwertungsrecht für die Werke anderer individueller Autoren
erhalten - unter den eindeutigen und nicht verhandelbaren Bedingungen der GNU
FDL.
Damit ein Punkt ganz klar: Wer sich nicht daran hält, wird spätestens dann
schadensersatzpflichtig, sobald beispielsweise mir aus seinem Verhalten ein
Schaden entsteht. Das würde passieren, sobald etwa (nur als Beispiel)
Flexikon Inhalte kommerziell vermarktet, bei denen ich einer der fünf
Hauptautoren bin (was im konkreten Fall nicht der Fall ist), wenn mein Name
dabei nicht auftaucht. Diesen Anspruch würde ich in so einem Fall juristisch
gegen den kommerziellen Anbieter und - so ermittelbar wer den Inhalt dort
eingestellt hat - auch gegen diesen geltend machen. So viel für die, die
klare Worte lieben.
Ich bin gerne bereit, meine Texte frei verfügbar zu machen. Ich bin nicht
bereit zuzulassen, dass diese sich jemand widerrechtlich aneignet und unter
seinem Namen irgendwo publiziert (=sich die Lorbeeren einsteckt). Ich bin
gerne bereit, das ganze *innerhalb* der Wikipedia extrem locker zu sehen,
wenn etwa meine Texte von einem Artikel in einen anderen umkopiert werden,
ohne dass mein Name dabei genannt wird, weil für die Arbeit innerhalb der WP
die GNU FDL in der Tat extrem unpraktisch ist. Aber so bald das aus dieser
Gemeinschaft raus und ins kommerzielle Geschäft rein geht, gelten andere
Spielregeln; da werde ich ohne zu zögern die Boxhandschuhe rausholen, falls
mir das notwendig erscheint.
Uli
PS: Weil hier oben immer von "ich" die Rede ist: Es ist nunmal eine
Eigenschaft des Urheberrechts, dass es immer ein persönliches Recht ist. Ich
kann also nicht für andere sprechen, nur für mich.