Am Samstag, 29. November 2003 20:38 schrieb Karl Eichwalder:
Ulrich Fuchs <mail(a)ulrich-fuchs.de> writes:
Solange die Nutzung unter den Bedingungen der GNU
FDL erfolgt, und die
verlangt nunmal etwas mehr als "nur" freie Texte. Die Texte sind nicht in
der public domain!
Man kann unter der GNU FDL veröffentlichtes material verkaufen (=
kommerziell nutzen), solange man sich selbst an die GNU FDL hält (5
autoren nennen etc.). So habe ich das verstanden; ob das nach deutschen
recht möglich ist, wurde von rechtswegen bislang nicht übrprüft, soweit
ich weiß.
Wohl gemerkt, ich hab nichts gegen ne komerzielle Nutzung. Ich erwarte nur,
dass, wenn man eine komerzielle Nutzung vorhat, sich an die Lizenz hält - und
die schließt eben die Nennung der fünf Hauptautoren ein und noch ein paar
andere Sachen (zum Beispiel dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der Lizenz
stehen müssen etc.- was bei DocCheck mit den eingebundenen Bildern schon
wieder nicht gegeben ist etc.)
Uli