Am Samstag, 29. November 2003 00:14 schrieb Thomas Luft:
Erik Moeller wrote:
FDL-Verletzung. Jede Seite, die Wikipedia-Inhalte
enthält, benötigt im Fuß
einen Hinweis der Art "Diese Seite basiert auf dem Wikipedia-Artikel ...
[URL], der unter der GNU FDL lizenziert ist". Umgekehrt
(Flexicon->Wikipedia) gilt natürlich das gleiche.
Habe das jetzt mal für die Artikel, die hin- bzw. herkopiert wurden
gemacht und hoffe, dass dadurch alle Kriterien der GFDL erfüllt sind.
Allerdings habe ich keine Lust alle Artikel in Flexicon mit denen aus
Wikipedia zu vergleichen :-( Bei Gelegenheit werde ich aber den "Dieser
Artikel stammt..."-Hinweis anbringen.
Damit das ganz klar ist: Der dieser "Artikel-Stammt-Hinweis" ist zwar nett,
aber hat mit der GNU FDL nichts zu tun.
Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des Artikels eine Historie
mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
Nachdem sich Flexikon eine kommerzielle Nutzung ausdrücklich vorbehält, muss
ich diesbezüglich auf meinen Rechten bestehen. Ich darf also alle herzliche
bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich beteiligt
war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein Name aufscheint
(was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das meine Urheberrechte
verletzt.
Uli