Hallo zusammen,
im neuesten DocCheck-Newsletter wird ein neues Projekt beworben: das Flexicon. Es ist ein weiteres Medizin-Wiki und basiert wohl auf der Wikipedia. Bisher wurden wohl ausgewählte Artikel der Wikipedia auch dort eingetragen, allerdings weiß ich nicht, ob das automatisch ging, oder ob ein paar Wikipedia-Nutzer die Artikel von einem zum anderen Wiki kopiert haben (habe eben nur mal den Artikel [[Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz]] angeschaut, der (noch) zu 100% dem aus der Wikipedia gleicht.
Ach ja, einen Link dazu gibt es auch: flexicon.doccheck.com (das http:// bitte selbst davorsetzen).
Gibt es eigentlich eine Seite, die auf solche Zweigprojekte hinweist? Die [[Wikipedia:Freunde der Wikipedia]] wurde ja schon vorgeschlagen...
Gruß & ein schönes Wochenende
Thomas
On Friday, November 28, 2003 8:17 PM Thomas Luft tluft@web.de wrote:
Ach ja, einen Link dazu gibt es auch: flexicon.doccheck.com (das http:// bitte selbst davorsetzen).
Gibt es eigentlich eine Seite, die auf solche Zweigprojekte hinweist? Die [[Wikipedia:Freunde der Wikipedia]] wurde ja schon vorgeschlagen...
Auf der Seite würde ich nun DocCheck nicht eintragen wollen. Denn ohne Quellenangabe verstossen die meines Wissens gegen die GFDL.
Ich glaube, wir brauchen langsam einen Standard-Text, den man Betreibern schicken kann, die Wikipedia-Inhalte nicht GFDL-konform übernehmen.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
Arne Klempert (akl) wrote:
Auf der Seite würde ich nun DocCheck nicht eintragen wollen. Denn ohne Quellenangabe verstossen die meines Wissens gegen die GFDL.
Ich glaube, wir brauchen langsam einen Standard-Text, den man Betreibern schicken kann, die Wikipedia-Inhalte nicht GFDL-konform übernehmen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Artikel dort (es sind bisher nur um die 250) nicht von Leuten, die die Wikipedia nutzen, dorthin kopiert werden. Bei der geringen Anzahl von Artikeln halte ich eine Automatik für unwahrscheinlich, dazu haben wir inzwischen zu viele medizinische Artikel.
Immerhin stehen die Texte des Flexicons auch unter der GFDL, das habe ich z.B. bei [[Approbation]] schon genutzt :-)
Gruß
Thomas
On Friday, November 28, 2003 9:13 PM Thomas Luft tluft@web.de wrote:
Arne Klempert (akl) wrote:
Auf der Seite würde ich nun DocCheck nicht eintragen wollen. Denn ohne Quellenangabe verstossen die meines Wissens gegen die GFDL.
Ich glaube, wir brauchen langsam einen Standard-Text, den man Betreibern schicken kann, die Wikipedia-Inhalte nicht GFDL-konform übernehmen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Artikel dort (es sind bisher nur um die 250) nicht von Leuten, die die Wikipedia nutzen, dorthin kopiert werden. Bei der geringen Anzahl von Artikeln halte ich eine Automatik für unwahrscheinlich, dazu haben wir inzwischen zu viele medizinische Artikel.
Immerhin stehen die Texte des Flexicons auch unter der GFDL, das habe ich z.B. bei [[Approbation]] schon genutzt :-)
Vorsicht: GFDL <> Public Domain
Nach meinem Verständnis der GFDL wäre also einfaches Kopieren von DocCheck nach Wikipedia genauso unzulässig, wie in die andere Richtung.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
Arne Klempert (akl) wrote:
Ich glaube, wir brauchen langsam einen Standard-Text, den man Betreibern schicken kann, die Wikipedia-Inhalte nicht GFDL-konform übernehmen.
Wo wir grad beim Thema sind... wie ist denn mit FDL-Verletzungen umzugehen? Wenn ich eine Seite finde, die WP-Texte ohne die Lizenzbedingungen zu erfüllen nutzt, was sollte man dann machen?
Könnte nicht jemand einen (höflichen) Textbaustein dafür entwerfen? Oder sollen wir uns darum einfach nicht kümmern und freuen, dass die Texte angenommen werden?
Gruß, Nils.
Nils Kehrein fab@affenkrieger.de writes:
Wo wir grad beim Thema sind... wie ist denn mit FDL-Verletzungen umzugehen? Wenn ich eine Seite finde, die WP-Texte ohne die Lizenzbedingungen zu erfüllen nutzt, was sollte man dann machen?
Momentan könnte wohl nur der ober-admin als projektverantwortlicher oder der jeweilige deutsche schreiberling als urheber versuchen, rechte einzuklagen. Diskutieren kann freilich jeder mit dem bösewicht.
Könnte nicht jemand einen (höflichen) Textbaustein dafür entwerfen? Oder sollen wir uns darum einfach nicht kümmern und freuen, dass die Texte angenommen werden?
Wenn man sich betroffen fühlt, sollte man intervenieren.
Thomas-
Ach ja, einen Link dazu gibt es auch: flexicon.doccheck.com (das http:// bitte selbst davorsetzen).
FDL-Verletzung. Jede Seite, die Wikipedia-Inhalte enthält, benötigt im Fuß einen Hinweis der Art "Diese Seite basiert auf dem Wikipedia-Artikel ... [URL], der unter der GNU FDL lizenziert ist". Umgekehrt (Flexicon->Wikipedia) gilt natürlich das gleiche.
Es wäre nett gewesen, wenn die Flexicon-Entwickler sich mit uns in Verbindung gesetzt hätten. Statt dessen haben sie einen großen Teil der Wikipedia-Hilfetexte ohne Autorenhinweis kopiert, "Wikipedia" durch "Flexicon" ersetzt und eine neue Skin für die Software gebastelt. Das alles erweckt den Eindruck, Flexicon wäre eine originäre DocCheck- Entwicklung, während in Wirklichkeit sowohl Software als auch Inhalte von Wiki[pm]edia stammen.
MfG EMÖ
Erik Moeller wrote:
FDL-Verletzung. Jede Seite, die Wikipedia-Inhalte enthält, benötigt im Fuß einen Hinweis der Art "Diese Seite basiert auf dem Wikipedia-Artikel ... [URL], der unter der GNU FDL lizenziert ist". Umgekehrt (Flexicon->Wikipedia) gilt natürlich das gleiche.
Habe das jetzt mal für die Artikel, die hin- bzw. herkopiert wurden gemacht und hoffe, dass dadurch alle Kriterien der GFDL erfüllt sind. Allerdings habe ich keine Lust alle Artikel in Flexicon mit denen aus Wikipedia zu vergleichen :-( Bei Gelegenheit werde ich aber den "Dieser Artikel stammt..."-Hinweis anbringen.
Es wäre nett gewesen, wenn die Flexicon-Entwickler sich mit uns in Verbindung gesetzt hätten. Statt dessen haben sie einen großen Teil der Wikipedia-Hilfetexte ohne Autorenhinweis kopiert, "Wikipedia" durch "Flexicon" ersetzt und eine neue Skin für die Software gebastelt. Das alles erweckt den Eindruck, Flexicon wäre eine originäre DocCheck- Entwicklung, während in Wirklichkeit sowohl Software als auch Inhalte von Wiki[pm]edia stammen.
Ja, das stimmt. Es sind zwar ein paar versteckte Links auf Wikimedia bzw. Wikibooks, aber die muss man erst mal finden (genauso wie den Hinweis auf die GFDL).
Gruß
Thomas
Am Samstag, 29. November 2003 00:14 schrieb Thomas Luft:
Erik Moeller wrote:
FDL-Verletzung. Jede Seite, die Wikipedia-Inhalte enthält, benötigt im Fuß einen Hinweis der Art "Diese Seite basiert auf dem Wikipedia-Artikel ... [URL], der unter der GNU FDL lizenziert ist". Umgekehrt (Flexicon->Wikipedia) gilt natürlich das gleiche.
Habe das jetzt mal für die Artikel, die hin- bzw. herkopiert wurden gemacht und hoffe, dass dadurch alle Kriterien der GFDL erfüllt sind. Allerdings habe ich keine Lust alle Artikel in Flexicon mit denen aus Wikipedia zu vergleichen :-( Bei Gelegenheit werde ich aber den "Dieser Artikel stammt..."-Hinweis anbringen.
Damit das ganz klar ist: Der dieser "Artikel-Stammt-Hinweis" ist zwar nett, aber hat mit der GNU FDL nichts zu tun.
Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des Artikels eine Historie mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
Nachdem sich Flexikon eine kommerzielle Nutzung ausdrücklich vorbehält, muss ich diesbezüglich auf meinen Rechten bestehen. Ich darf also alle herzliche bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich beteiligt war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein Name aufscheint (was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das meine Urheberrechte verletzt.
Uli
Ulrich-
Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des Artikels eine Historie mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
Der Verweis auf die Originalquelle ist ausreichend, da diese die Historie enthält. Das haben wir bisher bei Wikipedia immer so gehandhabt und sollten das auch in Zukunft tun. Alles andere ist auch bei einem dynamisch wachsenden Lexikon gar nicht zumutbar.
Ich darf also alle herzliche bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich beteiligt war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein Name aufscheint (was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das meine Urheberrechte verletzt.
Das sehe ich anders und halte mich deshalb nicht daran.
MfG EMÖ
Warum die das bei DocCheck nicht so machen wie konzentrationslager.de Allerdings verlinken die auch auf Artikel die noch gar nicht geschrieben sind.
ciao, tom
Am Samstag, 29. November 2003 16:17 schrieb Erik Moeller:
Ulrich-
Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des Artikels eine Historie mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
Der Verweis auf die Originalquelle ist ausreichend, da diese die Historie enthält. Das haben wir bisher bei Wikipedia immer so gehandhabt und sollten das auch in Zukunft tun. Alles andere ist auch bei einem dynamisch wachsenden Lexikon gar nicht zumutbar.
Ich darf also alle herzliche bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich beteiligt war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein Name aufscheint (was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das meine Urheberrechte verletzt.
Das sehe ich anders und halte mich deshalb nicht daran.
Ich kann Dir nur empfehlen, Dich daran zu halten. Du darfst meine Texte nur unter den Bedingungen der GNU FDL wie folgt verbreiten:
"You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided [...] . In addition, you must do these things in the Modified Version: [...] B. List on the Title Page, [...] together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement. "
Der Text ist eindeutig. Ich befreie niemanden von dieser Anforderung. Es geht hier nicht um Zumutbarkeit, es geht nicht um "immer schon so gehandhabt" und es geht nicht um eine "allgemeine Interpretation" in der englischsprachigen WP, sondern darum, dass ich persönlich nur unter dieser Bedingung anderen erlaube, meinen Text zu nutzen. Es gibt keine kollektive Autorschaft bei Wikipedia (so was gibt es prinzipiell nicht), es gibt nur individuelle Autoren, die ein Verwertungsrecht für die Werke anderer individueller Autoren erhalten - unter den eindeutigen und nicht verhandelbaren Bedingungen der GNU FDL.
Damit ein Punkt ganz klar: Wer sich nicht daran hält, wird spätestens dann schadensersatzpflichtig, sobald beispielsweise mir aus seinem Verhalten ein Schaden entsteht. Das würde passieren, sobald etwa (nur als Beispiel) Flexikon Inhalte kommerziell vermarktet, bei denen ich einer der fünf Hauptautoren bin (was im konkreten Fall nicht der Fall ist), wenn mein Name dabei nicht auftaucht. Diesen Anspruch würde ich in so einem Fall juristisch gegen den kommerziellen Anbieter und - so ermittelbar wer den Inhalt dort eingestellt hat - auch gegen diesen geltend machen. So viel für die, die klare Worte lieben.
Ich bin gerne bereit, meine Texte frei verfügbar zu machen. Ich bin nicht bereit zuzulassen, dass diese sich jemand widerrechtlich aneignet und unter seinem Namen irgendwo publiziert (=sich die Lorbeeren einsteckt). Ich bin gerne bereit, das ganze *innerhalb* der Wikipedia extrem locker zu sehen, wenn etwa meine Texte von einem Artikel in einen anderen umkopiert werden, ohne dass mein Name dabei genannt wird, weil für die Arbeit innerhalb der WP die GNU FDL in der Tat extrem unpraktisch ist. Aber so bald das aus dieser Gemeinschaft raus und ins kommerzielle Geschäft rein geht, gelten andere Spielregeln; da werde ich ohne zu zögern die Boxhandschuhe rausholen, falls mir das notwendig erscheint.
Uli
PS: Weil hier oben immer von "ich" die Rede ist: Es ist nunmal eine Eigenschaft des Urheberrechts, dass es immer ein persönliches Recht ist. Ich kann also nicht für andere sprechen, nur für mich.
Ulrich-
Ich kann Dir nur empfehlen, Dich daran zu halten. Du darfst meine Texte nur unter den Bedingungen der GNU FDL wie folgt verbreiten:
"You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided [...] . In addition, you must do these things in the Modified Version: [...] B. List on the Title Page, [...] together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement. "
Der Text der FDL ist sehr frei interpretierbar. Was ist im Sinne der Wikipedia eine "Title Page"? Was ist eine "List"? Nach Deiner Interpretation verstößt selbst die Wikimedia-Stiftung gegen die FDL, da sie die Autoren nur als Bestandteil der Versionsgeschichte auflistet und nicht im Kopf des Dokuments. Nach meiner Interpretation ist es völlig ausreichend, wenn ein Verwerter auf die Versionsgeschichte verweist, da damit der Geist der FDL - Auflistung der Autoren - zur Genüge erfüllt wird. Nimmt man hinzu, dass die offiziellen Dokumente der Wikimedia- Stiftung diese Vorgehensweise empfehlen, ist Deine Rechtslage ziemlich schwach.
MfG EMÖ
On Sat, Nov 29, 2003 at 08:56:00PM +0100, Erik Moeller wrote:
Ulrich-
Ich kann Dir nur empfehlen, Dich daran zu halten. Du darfst meine Texte nur unter den Bedingungen der GNU FDL wie folgt verbreiten:
"You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided [...] . In addition, you must do these things in the Modified Version: [...] B. List on the Title Page, [...] together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement. "
Der Text der FDL ist sehr frei interpretierbar. Was ist im Sinne der Wikipedia eine "Title Page"? Was ist eine "List"? Nach Deiner Interpretation verstößt selbst die Wikimedia-Stiftung gegen die FDL, da sie die Autoren nur als Bestandteil der Versionsgeschichte auflistet und nicht im Kopf des Dokuments.
Der Trick ist die Wikipedia als ganzes als "das Dokument" anzusehen.
ciao, tom
Und hier die Meinung unseres Wikipedia-Rechtsexperten:
http://mail.wikipedia.org/pipermail/wikilegal-l/2003-November/000084.html Zitat: Usually people who are stating that you must "strictly" comply are wrong. Under US common law, generally speaking, the interpretation of legal texts is what is "reasonable". Thus usually (but not necessarily always) a judge would listen to an argument that one is acting in the "spirit of the law," even if it appears that one is not following the "letter of the law". In this case I would argue that the spirit of the law is to provide a link to the authors, because on a wiki the number of authors of a page can be a prohibitively long list, thus a reference to the list of authors should satisfy the GFDL. It would be interesting to see someone litigate this, but I doubt that they would prevail over the above argument.
Er ist der Meinung, dass ein Link auf die History ausreichen sollte, um den Geist der FDL im Rechtssinne erfolgreich auszufüllen.
MfG EMÖ
erik_moeller@gmx.de (Erik Moeller) writes:
Er ist der Meinung, dass ein Link auf die History ausreichen sollte, um den Geist der FDL im Rechtssinne erfolgreich auszufüllen.
Im prinzip sehe ich das auch so, wobei die sache durch umbenennungen etwas schwieriger werden kann.
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Nachdem sich Flexikon eine kommerzielle Nutzung ausdrücklich vorbehält,
Gegen eine kommerzielle nutzung ist nichts einzuwenden, solange die texte "frei" bleiben.
erik_moeller@gmx.de (Erik Moeller) writes:
Der Verweis auf die Originalquelle ist ausreichend, da diese die Historie enthält. Das haben wir bisher bei Wikipedia immer so gehandhabt und sollten das auch in Zukunft tun. Alles andere ist auch bei einem dynamisch wachsenden Lexikon gar nicht zumutbar.
Ja, das wurde kürzlich auf der englischen liste diskutiert und das ergebnis war, wenn man so will, die gesamtheit der WP-autoren als einen autor aufzufassen.
Das sehe ich anders und halte mich deshalb nicht daran.
Du weißt doch, daß eine solche klare sprache nicht gern gelesen ist ;)
Am Samstag, 29. November 2003 16:58 schrieb Karl Eichwalder:
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Nachdem sich Flexikon eine kommerzielle Nutzung ausdrücklich vorbehält,
Gegen eine kommerzielle nutzung ist nichts einzuwenden, solange die texte "frei" bleiben.
Solange die Nutzung unter den Bedingungen der GNU FDL erfolgt, und die verlangt nunmal etwas mehr als "nur" freie Texte. Die Texte sind nicht in der public domain!
Uli
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Solange die Nutzung unter den Bedingungen der GNU FDL erfolgt, und die verlangt nunmal etwas mehr als "nur" freie Texte. Die Texte sind nicht in der public domain!
Man kann unter der GNU FDL veröffentlichtes material verkaufen (= kommerziell nutzen), solange man sich selbst an die GNU FDL hält (5 autoren nennen etc.). So habe ich das verstanden; ob das nach deutschen recht möglich ist, wurde von rechtswegen bislang nicht übrprüft, soweit ich weiß.
Am Samstag, 29. November 2003 20:38 schrieb Karl Eichwalder:
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Solange die Nutzung unter den Bedingungen der GNU FDL erfolgt, und die verlangt nunmal etwas mehr als "nur" freie Texte. Die Texte sind nicht in der public domain!
Man kann unter der GNU FDL veröffentlichtes material verkaufen (= kommerziell nutzen), solange man sich selbst an die GNU FDL hält (5 autoren nennen etc.). So habe ich das verstanden; ob das nach deutschen recht möglich ist, wurde von rechtswegen bislang nicht übrprüft, soweit ich weiß.
Wohl gemerkt, ich hab nichts gegen ne komerzielle Nutzung. Ich erwarte nur, dass, wenn man eine komerzielle Nutzung vorhat, sich an die Lizenz hält - und die schließt eben die Nennung der fünf Hauptautoren ein und noch ein paar andere Sachen (zum Beispiel dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der Lizenz stehen müssen etc.- was bei DocCheck mit den eingebundenen Bildern schon wieder nicht gegeben ist etc.)
Uli
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Wohl gemerkt, ich hab nichts gegen ne komerzielle Nutzung.
Gut - eine sorge weniger :) Nicht daß ich derartige planungen betreiben würde...
Ich erwarte nur, dass, wenn man eine komerzielle Nutzung vorhat, sich an die Lizenz hält - und die schließt eben die Nennung der fünf Hauptautoren ein und noch ein paar andere Sachen (zum Beispiel dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der Lizenz stehen müssen etc.- was bei DocCheck mit den eingebundenen Bildern schon wieder nicht gegeben ist etc.)
Das möchte ich im wesentlichen auch so sehen. Bei der nennung der hauptautoren wäre ich großzügig (wirklich wichtige "meiner" artikel werde ich demnächst einfach mal separat veröffentlichen), aber auf der lizenzvererbung (abgeleitete werke etc.) möchte ich auch bestehen.
On Sunday, November 30, 2003 10:30 AM Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de wrote:
Wohl gemerkt, ich hab nichts gegen ne komerzielle Nutzung. Ich erwarte nur, dass, wenn man eine komerzielle Nutzung vorhat, sich an die Lizenz hält - und die schließt eben die Nennung der fünf Hauptautoren ein und noch ein paar andere Sachen (zum Beispiel dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der Lizenz stehen müssen etc.- was bei DocCheck mit den eingebundenen Bildern schon wieder nicht gegeben ist etc.)
Ich habe soeben einen entsprechenden Hinweis auf [[Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen]] angebracht und hoffe, dass das in Deinem Sinne ist.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
Hallo Mailingliste,
On Samstag, 29. November 2003, you wrote:
TL> das Flexicon. Es ist ein weiteres Medizin-Wiki und basiert wohl auf der TL> Wikipedia.
TL> Gibt es eigentlich eine Seite, die auf solche Zweigprojekte hinweist? TL> Die [[Wikipedia:Freunde der Wikipedia]] wurde ja schon vorgeschlagen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Projekte,_die_Wikipedia_als_Quelle_be...
Best regards,
Daniel