Hiho,
ich habe mich am Montag mit jemandem vom [[Zentralblatt MATH]] getroffen, die Wikipedia nutzen würden, um die Schlagworte die bei ihnen auftauchen, per Link dem Nutzer erklären zu können. Dabei ist eine Wortliste von Wikipedia natürlich ein Thema. Da mich schon andere Bibliothekare angesprochen haben und ich gehört habe, dass die Berliner Staatsbibliothek sowas schon hat? Gibt es sowas frei verfügbar und maschinenlesbar? Wer weiß Bescheid? Kann man das, wenns das eh schon gibt, im großen Stil Bibliotheken anbieten?
Viele grüße
Philipp
On 29.10.2008 22:22:01, P. Birken wrote:
ich habe mich am Montag mit jemandem vom [[Zentralblatt MATH]] getroffen, die Wikipedia nutzen würden, um die Schlagworte die bei ihnen auftauchen, per Link dem Nutzer erklären zu können. Dabei ist eine Wortliste von Wikipedia natürlich ein Thema. Da mich schon andere Bibliothekare angesprochen haben und ich gehört habe, dass die Berliner Staatsbibliothek sowas schon hat? Gibt es sowas frei verfügbar und maschinenlesbar? Wer weiß Bescheid? Kann man das, wenns das eh schon gibt, im großen Stil Bibliotheken anbieten?
Cool, und kann man das nutzen, um Krypto zu zerlegen? Ich hab mal mit dem Gedanken gespielt, sowas zu basteln und ein paar Dumps gezogen, habs dann aber nicht weiter verfolgt. Waer interessant, wenn das schon jemand hat.
Leon
On 29.10.2008, at 22:22, P. Birken wrote:
Dabei ist eine Wortliste von Wikipedia natürlich ein Thema. Da mich schon andere Bibliothekare angesprochen haben und ich gehört habe, dass die Berliner Staatsbibliothek sowas schon hat?
Im Katalog der Staatsbibliothek werden neuerdings auch Links zu Wikipedia-Artikeln angeboten, die zum Thema des gesuchten Buches oder Schlagwortes passen. Vielleicht weiß Patrick da mehr?
Gruß
Henriette
Was genau meinst du mit Wortliste?
Eine Liste aller Artikeltitel? Die gibt es mit jedem Dump: http://dumps.wikimedia.org/dewiki/20081011/
2008-10-11 07:41:32 List of page titles all-titles-in-ns0.gz 7.6 MB
Oder meinst du eine Liste aller in den Artikeln der Wikipedia auftretenden Wörter. Also sowas: 123456 x und 123444 x das ... 200 x XYZXYZ
Stefan
2008/10/30 "Stefan Kühn" kuehn-s@gmx.net:
Was genau meinst du mit Wortliste?
Eine Liste aller Artikeltitel? Die gibt es mit jedem Dump: http://dumps.wikimedia.org/dewiki/20081011/
2008-10-11 07:41:32 List of page titles all-titles-in-ns0.gz 7.6 MB
Super, genau das meinte ich. Danke!
Viele Grüße
Philipp
Entschuldigt, wenn das eine dummer Frage ist, aber bezüglich der Lemma-Liste:
Eine Liste aller Artikeltitel? Die gibt es mit jedem Dump: http://dumps.wikimedia.org/dewiki/20081011/
Gibt es urheberrechtliche (oder andere) Nutzungseinschränkungen dieser Liste?
Ich glaube mich zu erinnern, dass vor längerer Zeit Lemma-Listen kommerzielle Enzyklopdädien zu Vergleichszwecken angelegt, und dann wegen rechtlicher Bedenken wieder gelöscht, wurden. Wie steht es also mit unserer eigenen Lemmaliste? Und wer ist überhaupt deren Urheber?
Grüße, Peter
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
Ich glaube mich zu erinnern, dass vor längerer Zeit Lemma-Listen kommerzielle Enzyklopdädien zu Vergleichszwecken angelegt, und dann wegen rechtlicher Bedenken wieder gelöscht, wurden. Wie steht es also mit unserer eigenen Lemmaliste? Und wer ist überhaupt deren Urheber?
Wir haben 2004 nach einer Email von Brockhaus eine Lemmaliste des Brockhaus in Text und Bild (oder wars der Brockhaus in einem Band?) aus Wikipedia gelöscht. Während Brockhaus hier die Urheberrechtskarte gezogen hatte, war es aus unserer Sicht eher ein Akt von Höflichkeit, nachdem die eigentliche Idee bereits erledigt war: Zu schauen, wie sehr sich die Lemmalisten überschneiden.
In meinen Augen kommt man mit Urheberrecht weniger weit als mit den Schutzmöglichkeiten von Datenbankwerken.
Mathias
Man muß es nicht darauf ankommen lassen aber wie sowas vor Gericht ausgehen würde ist doch sehr fraglich. Schöpfungshöhe besitzt solch eine Liste nicht. Und als Datenbankwerk hat sie kein Alleinstellungsmerkmal, weil Bestandteil der Alltagskultur. Solch eine Liste ist nämlich kein Werk. Ich glaube nicht, daß solch eine Liste in irgendeiner Weise schutzfähig ist. Aber vor Gericht bekommt man nicht Recht sondern ein Urteil - und die fallen manchmal seltsam und kontrovers aus, Beispiel Himmelsscheibe vs. Montezuma.
Am 31. Oktober 2008 11:12 schrieb Mathias Schindler < mathias.schindler@gmail.com>:
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
Ich glaube mich zu erinnern, dass vor längerer Zeit Lemma-Listen kommerzielle Enzyklopdädien zu Vergleichszwecken angelegt, und dann wegen rechtlicher Bedenken wieder gelöscht, wurden. Wie steht es also mit unserer eigenen Lemmaliste? Und wer ist überhaupt deren Urheber?
Wir haben 2004 nach einer Email von Brockhaus eine Lemmaliste des Brockhaus in Text und Bild (oder wars der Brockhaus in einem Band?) aus Wikipedia gelöscht. Während Brockhaus hier die Urheberrechtskarte gezogen hatte, war es aus unserer Sicht eher ein Akt von Höflichkeit, nachdem die eigentliche Idee bereits erledigt war: Zu schauen, wie sehr sich die Lemmalisten überschneiden.
In meinen Augen kommt man mit Urheberrecht weniger weit als mit den Schutzmöglichkeiten von Datenbankwerken.
Mathias
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Noch einmal rückgefragt:
-------- Original-Nachricht --------
Von: "Mathias Schindler" mathias.schindler@gmail.com
Wir haben 2004 nach einer Email von Brockhaus eine Lemmaliste des Brockhaus in Text und Bild (oder wars der Brockhaus in einem Band?) aus Wikipedia gelöscht. Während Brockhaus hier die Urheberrechtskarte gezogen hatte, war es aus unserer Sicht eher ein Akt von Höflichkeit, nachdem die eigentliche Idee bereits erledigt war: Zu schauen, wie sehr sich die Lemmalisten überschneiden.
Danke, dass Du meiner schwachen Erinnerung nachgeholfen hast.
In meinen Augen kommt man mit Urheberrecht weniger weit als mit den Schutzmöglichkeiten von Datenbankwerken.
*Welches* Recht greift ist nicht die Frage, die mir am Herzen liegt.
Sondern ob jemand (wer?) ein Recht besitzt, die Nutzung der Wikipedia-Lemmaliste einzuschränken und ob diese Entität dieses Recht ausüben möchte.
Grüße, Peter
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
*Welches* Recht greift ist nicht die Frage, die mir am Herzen liegt.
Sondern ob jemand (wer?) ein Recht besitzt, die Nutzung der Wikipedia-Lemmaliste einzuschränken und ob diese Entität dieses Recht ausüben möchte.
IANAL. Wenn, dann könnte die WMF hier Rechte geltend machen und ich bin fest überzeugt, dass sie es nicht tut.
Mathias
Zum Datenbankrecht:
siehe http://afp.google.com/article/ALeqM5hK-lwAOXo58cLUlgn0jlsF0W2hSw - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen Literatur ins Internet gestellt hatte.
Es wäre also zu klären, ob die Lemmaliste ein "wesentlicher Inhalt" ist und ob die Datenbank als GFDL-lizensiert als geschützt zu betrachten ist - wäre dem so, könnte das Datenbankrecht greifen und der Betreiber der Datenbank (WMF) Rechte daran wahrnehmen - wie Mathias sehe ich diese Gefahr allerdings nicht.
Gruß, Achim, der auch mal juristisch stümpern wollte
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 31 Oct 2008 11:36:53 +0100 Von: "Mathias Schindler" mathias.schindler@gmail.com An: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [Wikide-l] Wortlisten
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
*Welches* Recht greift ist nicht die Frage, die mir am Herzen liegt.
Sondern ob jemand (wer?) ein Recht besitzt, die Nutzung der Wikipedia-Lemmaliste einzuschränken und ob diese Entität dieses Recht ausüben möchte.
IANAL. Wenn, dann könnte die WMF hier Rechte geltend machen und ich bin fest überzeugt, dass sie es nicht tut.
Mathias
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Die WMF oder der deutsche, schweizer oder sonstein Verein können nichts tun, weil sie nicht der Eigentümer oder Urheber sind. Außerdem sind die Wikipedia-Inhalte im Gegensatz zu den Urheberrechten europäischer Uploader von Bildern nicht proprietär. Außerdem verstößt die Besorgung von rechtlichen Angelegenheiten für Dritte gegen das Rechtsberatungsgesetz. Dort, wo es Copyight gibt, wäre es theoretisch anders, hier in Europa ist es ohne Verwertungsgesellschaft unmöglich.
Am 31. Oktober 2008 11:48 schrieb Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
Zum Datenbankrecht:
siehe http://afp.google.com/article/ALeqM5hK-lwAOXo58cLUlgn0jlsF0W2hSw - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen Literatur ins Internet gestellt hatte.
Es wäre also zu klären, ob die Lemmaliste ein "wesentlicher Inhalt" ist und ob die Datenbank als GFDL-lizensiert als geschützt zu betrachten ist - wäre dem so, könnte das Datenbankrecht greifen und der Betreiber der Datenbank (WMF) Rechte daran wahrnehmen - wie Mathias sehe ich diese Gefahr allerdings nicht.
Gruß, Achim, der auch mal juristisch stümpern wollte
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 31 Oct 2008 11:36:53 +0100 Von: "Mathias Schindler" mathias.schindler@gmail.com An: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" <
wikide-l@lists.wikimedia.org>
Betreff: Re: [Wikide-l] Wortlisten
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
*Welches* Recht greift ist nicht die Frage, die mir am Herzen liegt.
Sondern ob jemand (wer?) ein Recht besitzt, die Nutzung der Wikipedia-Lemmaliste einzuschränken und ob diese Entität dieses Recht ausüben möchte.
IANAL. Wenn, dann könnte die WMF hier Rechte geltend machen und ich bin fest überzeugt, dass sie es nicht tut.
Mathias
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-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1
Hallo Rolf, es geht aber gar nicht um das Urheberrecht, sondern auch darum ob die Lemmaliste als Datenbank unter den Datenbankschutz fällt. An dieser hat nämlich keiner der Autoren ein Urheberrecht. Dies könnte man aber bei der WMF als Betreiber der Infrastruktur bejahen.
Gruß Liesel, der auch mal juristisch stümpert
Ralf Roletschek schrieb:
Die WMF oder der deutsche, schweizer oder sonstein Verein können nichts tun, weil sie nicht der Eigentümer oder Urheber sind. Außerdem sind die Wikipedia-Inhalte im Gegensatz zu den Urheberrechten europäischer Uploader von Bildern nicht proprietär. Außerdem verstößt die Besorgung von rechtlichen Angelegenheiten für Dritte gegen das Rechtsberatungsgesetz. Dort, wo es Copyight gibt, wäre es theoretisch anders, hier in Europa ist es ohne Verwertungsgesellschaft unmöglich.
Am 31. Oktober 2008 11:48 schrieb Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
Zum Datenbankrecht:
siehe http://afp.google.com/article/ALeqM5hK-lwAOXo58cLUlgn0jlsF0W2hSw - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen Literatur ins Internet gestellt hatte.
Es wäre also zu klären, ob die Lemmaliste ein "wesentlicher Inhalt" ist und ob die Datenbank als GFDL-lizensiert als geschützt zu betrachten ist - wäre dem so, könnte das Datenbankrecht greifen und der Betreiber der Datenbank (WMF) Rechte daran wahrnehmen - wie Mathias sehe ich diese Gefahr allerdings nicht.
Gruß, Achim, der auch mal juristisch stümpern wollte
ok, das stimmt wiederum.
Am 31. Oktober 2008 13:55 schrieb Liesel koehler-liesel73@gmx.de:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1
Hallo Rolf, es geht aber gar nicht um das Urheberrecht, sondern auch darum ob die Lemmaliste als Datenbank unter den Datenbankschutz fällt. An dieser hat nämlich keiner der Autoren ein Urheberrecht. Dies könnte man aber bei der WMF als Betreiber der Infrastruktur bejahen.
Gruß Liesel, der auch mal juristisch stümpert
Ralf Roletschek schrieb:
Die WMF oder der deutsche, schweizer oder sonstein Verein können nichts
tun,
weil sie nicht der Eigentümer oder Urheber sind. Außerdem sind die Wikipedia-Inhalte im Gegensatz zu den Urheberrechten europäischer
Uploader
von Bildern nicht proprietär. Außerdem verstößt die Besorgung von rechtlichen Angelegenheiten für Dritte gegen das Rechtsberatungsgesetz. Dort, wo es Copyight gibt, wäre es theoretisch anders, hier in Europa ist
es
ohne Verwertungsgesellschaft unmöglich.
Am 31. Oktober 2008 11:48 schrieb Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
Zum Datenbankrecht:
siehe http://afp.google.com/article/ALeqM5hK-lwAOXo58cLUlgn0jlsF0W2hSw- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen
Literatur
ins Internet gestellt hatte.
Es wäre also zu klären, ob die Lemmaliste ein "wesentlicher Inhalt" ist
und
ob die Datenbank als GFDL-lizensiert als geschützt zu betrachten ist -
wäre
dem so, könnte das Datenbankrecht greifen und der Betreiber der
Datenbank
(WMF) Rechte daran wahrnehmen - wie Mathias sehe ich diese Gefahr
allerdings
nicht.
Gruß, Achim, der auch mal juristisch stümpern wollte
-----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.4.7 (MingW32) Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org
iD8DBQFJCwA/sCgdirr7z4gRAva+AJ4iLvIhOR6LophnpevDDdNR77WcIgCePBjQ xEPL2JODQ5QBZNAYsiceMVQ= =T8PU -----END PGP SIGNATURE-----
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Wo ich jetzt so darüber nachdenke, drängt sich mir die nächste Frage auf:
Wem "gehört" denn der Wikipedia-Kategorienbaum? Der ja schon wesentlich eher als Datenbankwerk durchgehen würde, als die Lemmaliste alleine.
Man könnte ja versucht sein, [[Cyc]] damit zu füttern oder ihn anderen weitergehenden Nutzungen zuzuführen.
(Lange bekannter) Nebenbefund: Der "Versionen/Autoren"-Tab führt bei Kategorieseiten ganz und gar nicht auf die Autoren, die die Kategorie gefüllt haben. Und erst recht nicht wann. Es wäre wirklich schön, wenn jede Ergänzung oder Löschung einer Kategoriezugehörigkeit in die Versionsgeschichte der Kategorie durchgereicht wird. Aiuch für Beobachtungslisten. Gut, [[Kategorie:Mann]] zu beobachten, wäre keine besonders dankbare Aufgabe.
Grüße, Peter
Von: Liesel koehler-liesel73@gmx.de
es geht aber gar nicht um das Urheberrecht, sondern auch darum ob die Lemmaliste als Datenbank unter den Datenbankschutz fällt.
Ralf:
Dort, wo es Copyight gibt, wäre es theoretisch anders, hier in Europa ist es ohne Verwertungsgesellschaft unmöglich.
So oder so: Wir haben hier in Deutschland einen Datenbankschutz, der in den USA nicht in dieser Ausprägung existiert. Dafür gibt's dort das Copyright, welches wesentlich weitgreifender ist als unser Urheberrecht.
Die Rechte an der Datenbank (Lemmalisten, Kategorienbaum) liegen nach meiner Auffassung klar bei der WMF. Eine Freigabe (nach dt.) Recht habe ich dafür noch nicht gesehen. Strenggenommen darf man unter Beachtung der GFDL die Artikel der Wikipedia übernehmen, nicht jedoch die darüberliegende Datenbank.
Ich stimme aber mit Mathias überein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die WMF sich je darum kümmern wird: Weder wird sie diese Rechteverletzung zu verfolgen (würde dem Geist der WP völlig widersprechen), noch wird sie für die dt. Nachnutzer eine Extrawurst braten, eine "Freigabe nach xyz" auszustellen (Aufwand der juristischen Prüfung und bringt derm Durchschnittsnachnutzer nichts, außer vielleich noch zusätzliche Verwirrung.)
-jha-
Am 31. Oktober 2008 15:50 schrieb Johann H. Addicks addicks@gmx.net:
Die Rechte an der Datenbank (Lemmalisten, Kategorienbaum) liegen nach meiner Auffassung klar bei der WMF.
Das ist mir erstmal gar nicht klar. Warum sollte die WMF irgendwelche Rechte an etwas haben, das tausende Freiwillige in ehrenamtlichem Redaktionsprozess zusammenkompiliert haben?
viele gruesse, elian
Liesel schrieb:
darum ob die Lemmaliste als Datenbank unter den Datenbankschutz fällt. An dieser hat nämlich keiner der Autoren ein Urheberrecht. Dies könnte man aber bei der WMF als Betreiber der Infrastruktur bejahen.
Stimmt das wirklich? Muss nicht ein [[Datenbankwerk]] ein Schöpfer haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein? Ist es genug mit einem Betrieber?
Durch das [[Datenbankherstellerrecht]] soll "Investitionen in das Sammeln von Daten gefördert werden", aber WMF investiert gar nichts in das Sammeln, nur in den technischen Betrieb.
"Der Schutz entsteht, wenn eine Datenbank vorliegt und wenn die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Daten auf einer wesentlichen Investition beruht." Aber bei Wikipedia beruht diese "Überprüfung oder Darstellung der Daten" nicht auf WMF, sondern auf Tausenden von Freiwilligen.
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar kein Datenbankschutz.
2008/11/2 Lars Aronsson lars@aronsson.se:
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar kein Datenbankschutz.
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Mathias
Bezweifel ich. Denn da haelst du dich direkt auf US-Boden auf. Wie sowas im Internet gehandhabt wird, steht auf nem ganz anderen Papier.
Marco
On 11/2/08, Mathias Schindler mathias.schindler@gmail.com wrote:
2008/11/2 Lars Aronsson lars@aronsson.se:
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar kein Datenbankschutz.
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Mathias
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das heißt, es kommt darauf an, *wo* eine Nutzung passiert. Nutzt man Wikipedia-Inhalte in Deutschland (weil man sie bspw. in Deutschland als Buch vertreibt), gilt deutsches Recht, nutzt man sie in Frankreich, französisches, und in den USA eben US-amerikanisches Recht.
Es ist dabei völlig unerheblich, auf welchem Server die Inhalte liegen, oder aus welchem Land sie ursprünglich stammen.
Uli Wikiweise - besser zu Wissen!
Marco Schuster schrieb:
Bezweifel ich. Denn da haelst du dich direkt auf US-Boden auf. Wie sowas im Internet gehandhabt wird, steht auf nem ganz anderen Papier.
Marco
On 11/2/08, Mathias Schindler mathias.schindler@gmail.com wrote:
2008/11/2 Lars Aronsson lars@aronsson.se:
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar kein Datenbankschutz.
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Mathias
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
2008/11/2 Thomas Hochstein ml@ancalagon.inka.de:
"Marco Schuster" schrieb:
Wie sowas im Internet gehandhabt wird, steht auf nem ganz anderen Papier.
Wer schreibt denn im Internet etwas auf Papier?
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&safe=off&client=firefo...
Mathias Schindler wrote:
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Du meinst also den Fall, wenn die WMF Stiftung in einem europäischen (deutschen) Gerichtshof einen Verstoss gegen ihr (angebliches) Datenbankrecht verklagen will? Das ist, sich auf einem Recht berufen dass sie zu Hause nicht innehat? Hmm...
Vielleicht ist Jura nahezu so kompliziert und interessant wie Computertechnik.
Aber auch wenn eine Klage theoretisch möglich wäre, glaube ich es muss ein Schöpfer (eine Investition) geben, um Datenbankschutz zu geniessen. Gibt es Rechtsfälle für "web 2.0" (mass collaboration) mit Datenbankschutz?
Lars Aronsson schrieb:
Aber auch wenn eine Klage theoretisch möglich wäre, glaube ich es muss ein Schöpfer (eine Investition) geben, um Datenbankschutz zu geniessen. Gibt es Rechtsfälle für "web 2.0" (mass collaboration) mit Datenbankschutz
Eine Klage wäre möglich. (Bitte nicht festnageln über die Einzelheiten) Aber so haben Rechteinhaber (Erben) deren Rechte in den USA bereits ausgelaufen waren, erfolgreich in D gegen den Nachdruck eines Werkes in D eines christlichen Gurus geklagt. Siehe dazu die Mail von Uli Fuchs.
Und ich kann mir vorstellen, dass die Bereitstellung der Infrastruktur (Server etc.) für die Wikipedia bereits als erhebliche Investition durchgeht. Dass die Daten von Freiwilligen gesammelt werden, vermindert zwar die Gesamtinvestitionen aber nicht die Erheblichkeit dieser. So in etwa könnte man sich eine Argumentation pro Datenbank durchaus denken, zumal das deutsche Gesetz in dieser Beziehung auch nicht wirklich klar formuliert ist.
Gruß
Michail