Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das heißt, es kommt darauf
an, *wo* eine Nutzung passiert. Nutzt man Wikipedia-Inhalte in
Deutschland (weil man sie bspw. in Deutschland als Buch vertreibt), gilt
deutsches Recht, nutzt man sie in Frankreich, französisches, und in den
USA eben US-amerikanisches Recht.
Es ist dabei völlig unerheblich, auf welchem Server die Inhalte liegen,
oder aus welchem Land sie ursprünglich stammen.
Uli
Wikiweise - besser zu Wissen!
Marco Schuster schrieb:
Bezweifel ich. Denn da
haelst du dich direkt auf US-Boden auf. Wie sowas im Internet
gehandhabt wird, steht auf nem ganz anderen Papier.
Marco
On 11/2/08, Mathias Schindler <mathias.schindler(a)gmail.com> wrote:
2008/11/2 Lars Aronsson
<lars(a)aronsson.se>se>:
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein
Datenbankschutz für
Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann
weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar
kein Datenbankschutz.
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und
offen auf
der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Mathias
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