Lars Aronsson schrieb:
Aber auch wenn eine Klage theoretisch möglich wäre,
glaube ich es
muss ein Schöpfer (eine Investition) geben, um Datenbankschutz zu
geniessen. Gibt es Rechtsfälle für "web 2.0" (mass collaboration)
mit Datenbankschutz
Eine Klage wäre möglich. (Bitte nicht festnageln über die
Einzelheiten)
Aber so haben Rechteinhaber (Erben) deren Rechte in den USA bereits
ausgelaufen waren, erfolgreich in D gegen den Nachdruck eines Werkes in
D eines christlichen Gurus geklagt. Siehe dazu die Mail von Uli Fuchs.
Und ich kann mir vorstellen, dass die Bereitstellung der Infrastruktur
(Server etc.) für die Wikipedia bereits als erhebliche Investition
durchgeht. Dass die Daten von Freiwilligen gesammelt werden, vermindert
zwar die Gesamtinvestitionen aber nicht die Erheblichkeit dieser. So in
etwa könnte man sich eine Argumentation pro Datenbank durchaus denken,
zumal das deutsche Gesetz in dieser Beziehung auch nicht wirklich klar
formuliert ist.
Gruß
Michail