Zum Datenbankrecht:
siehe
http://afp.google.com/article/ALeqM5hK-lwAOXo58cLUlgn0jlsF0W2hSw - Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die
Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten
Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte
ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte
Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen Literatur ins Internet gestellt
hatte.
Es wäre also zu klären, ob die Lemmaliste ein "wesentlicher Inhalt" ist und ob
die Datenbank als GFDL-lizensiert als geschützt zu betrachten ist - wäre dem so, könnte
das Datenbankrecht greifen und der Betreiber der Datenbank (WMF) Rechte daran wahrnehmen -
wie Mathias sehe ich diese Gefahr allerdings nicht.
Gruß,
Achim, der auch mal juristisch stümpern wollte
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 31 Oct 2008 11:36:53 +0100
Von: "Mathias Schindler" <mathias.schindler(a)gmail.com>
An: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia"
<wikide-l(a)lists.wikimedia.org>
Betreff: Re: [Wikide-l] Wortlisten
2008/10/31 Peter Jacobi <peter_jacobi(a)gmx.net>et>:
*Welches* Recht greift ist nicht die Frage, die
mir am Herzen liegt.
Sondern ob jemand (wer?) ein Recht besitzt, die Nutzung der
Wikipedia-Lemmaliste einzuschränken und ob diese Entität
dieses Recht ausüben möchte.
IANAL. Wenn, dann könnte die WMF hier Rechte geltend machen und ich
bin fest überzeugt, dass sie es nicht tut.
Mathias
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