Mathias Schindler wrote:
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen
und offen auf
der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Du meinst also den Fall, wenn die WMF Stiftung in einem
europäischen (deutschen) Gerichtshof einen Verstoss gegen ihr
(angebliches) Datenbankrecht verklagen will? Das ist, sich auf
einem Recht berufen dass sie zu Hause nicht innehat? Hmm...
Vielleicht ist Jura nahezu so kompliziert und interessant wie
Computertechnik.
Aber auch wenn eine Klage theoretisch möglich wäre, glaube ich es
muss ein Schöpfer (eine Investition) geben, um Datenbankschutz zu
geniessen. Gibt es Rechtsfälle für "web 2.0" (mass collaboration)
mit Datenbankschutz?
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Lars Aronsson (lars(a)aronsson.se)
Aronsson Datateknik -
http://aronsson.se