On Wednesday 31 March 2004 00:31, Agon S. Buchholz wrote:
Daniel wrote:
Auch haben wir keien Fair-Use Regelung.
Aber auch unser UrhG kennt einige Schrankenvorbehalte (aus http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm):
<snip>
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. (Par. 59 UrhG)
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__62.html
Meines Wissens sind alle von dir aufgeführten Bsp. wg. UrhG § 62 nicht mit der GFDL vereinbar - ich hatte das in einem anderen posting schon einmal beschrieben.
Daraus können vier Dinge folgen:
1. wir nehmen die Bilder raus 2. wir laden bzw. lassen sie hochladen, da der server in den USA steht 3. wir ändern die Bedingungen für einen upload und verzichten darauf, dass jedes Bild GFDL kompatibel ist 4. wir lassen die Bilder illegal drin
Bilder illegalerweise in der Wikipedia zu lassen halte ich für keine gute Idee. Rausnehmen würde uns *viele* Bilder kosten (siehe eine Auswahl weiter unten) und das hochladen in den USA würde Illegalität in Deutschland bedeuten. Ein Veröffentlichung in Papierform könnte uns dann Probleme bringen.
Daher bin ich für eine Änderung der Bedingungen für einen Bild upload. Das ist zwar eine Abkehr von einer 100% GFDL Wikipedia, für die ich in der Vergangenheit vehement gekämpft habe, aber mir ist in den vergangenen Wochen immer deutlicher bewusst geworden, wie wenig die GFDL mit unserer hiesigen Gesetzeslage zusammenpasst. Eine kleine Auswahl von Bildern, die nicht unter der GFDL stehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Berlin_Verh%C3%BCllter-Reichstag_IMG0030_a... http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:H_Sprengelmuseum1.jpg http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Deutschebank.jpg http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Rathausfrankfurt.jpg http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Frankfurterbauwerke.jpg http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Wien_hundertwasserhaus.jpg
Änderungsvorschläge für einen upload:
1. GFDL ist immer erste Wahl 2. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Bild in naher Zukunft nicht unter der GFDL stehen wird. Einschränkungen der Lizenz, die die Reproduzierbarkeit der Wikipedia betreffen sind nicht akzeptabel. Die Lizenzbedingungen sollten auf der Seite des Bildes angegeben werden und falls zutreffend auch, wann damit zu rechnen ist, dass das Bild doch noch unter die GFDL fällt.
Anmerkungen: * Die GFDL sollte erste Wahl bleiben, d.h. es sollte nicht aus reiner Bequemlichkeit auf ein GFDL Bild verzichtet werden. Brauchen wir bspw. das Bild eines Blauwals und gibt es kein freies zur Zeit, dann müssen wir eben warten. Dies wäre kein Grund auf nicht-GFDL Bilder zurückzugreifen. * Anders sieht die Lage aus, wenn der Blauwal ausgestorben wäre. Beispiel: Dolly (das Schaf, kein Blauwal ;-). In diesem Fall müsste man versuchen eine Liste aller geeigneten Bilder zusammenzustellen und den/die Rechteinhaber einzeln anzuschreiben, ob sie ihr Bild unter der GFDL zur Verfügung stellen würden. Scheitert dies, so ist eine begrenzt restriktivere Lizenz hinnehmbar. * Einschränkungen sind zulässig, sofern sie bspw. Änderungen an dem Bild untersagen. Eine Reproduktion der Wikipedia sollte aber in keinem Fall unter den Auflagen leiden.
Beispiele: * Logos von Firmen werden wohl nie GFDL sein, daher wäre hier eine Ausnahme denkbar. (Ich weiß allerdins nicht, ob es weitere gesetzliche Einschränkungen gibt, die eine Reproduktion der Wikipedia beschränken könnte) * Bilder von Gebäuden (Panoramafreiheit) oder öffentlichen Kunstwerken wären dann o.k. - auf der Seite müsste aber auf das Verbot von Änderungen hingewiesen werden. Ist außerdem der Urheber schon verstorben, so sollte sich auf der Seite das entsprechende Jahr befinden, wann dieses Werk gemeinfrei und damit GFDL kompatibel wird.
Viele Grüße, Marco
Bitte meine Kommentare nicht als Stellungnahme für die Prozedur werten!
- GFDL ist immer erste Wahl
- Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Bild in naher Zukunft nicht unter der GFDL stehen wird. Einschränkungen der Lizenz, die
Du meinst vermutlich, wenn ein vergleichbares Bild nicht in naher Zukunft unter GFDL gestellt werden kann (alles andere macht kaum Sinn).
--Ivo Köthnig
On Wednesday 31 March 2004 10:43, Ivo Köthnig wrote:
Bitte meine Kommentare nicht als Stellungnahme für die Prozedur werten!
- GFDL ist immer erste Wahl
- Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Bild in naher Zukunft nicht unter der GFDL stehen wird. Einschränkungen der Lizenz, die
Du meinst vermutlich, wenn ein vergleichbares Bild nicht in naher Zukunft unter GFDL gestellt werden kann (alles andere macht kaum Sinn).
Ja, sorry es war spät gestern und ich habe Bild (in der Wikipedia) mit Bild (Kandinsky) verwechselt. Danke.
Viele Grüße, Marco
- GFDL ist immer erste Wahl
- Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Bild in naher Zukunft nicht unter der GFDL stehen wird. Einschränkungen der Lizenz, die die Reproduzierbarkeit der Wikipedia betreffen sind nicht akzeptabel. Die Lizenzbedingungen sollten auf der Seite des Bildes angegeben werden und falls zutreffend auch, wann damit zu rechnen ist, dass das Bild doch noch unter die GFDL fällt.
Ich unterstütze diesen Vorschlag. Bei Bildern, die es voraussichtlich länger nicht unter der GPL geben wird, sollten wir das IMHO so durchgehen lassen.
greetz Andre aka Kiker99
Marco-
Daher bin ich für eine Änderung der Bedingungen für einen Bild upload. Das ist zwar eine Abkehr von einer 100% GFDL Wikipedia, für die ich in der Vergangenheit vehement gekämpft habe, aber mir ist in den vergangenen Wochen immer deutlicher bewusst geworden, wie wenig die GFDL mit unserer hiesigen Gesetzeslage zusammenpasst.
Besser spät als nie ;-)
Ich würde vorschlagen, auf de: eine Seite einzurichten ähnl. http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fair_use
Bevor jetzt alle schreien "Wir haben aber kein Fair use!", darum geht es hier nicht, sondern um das Prinzip: Für den Upload von Bildern unter einer Nicht-FDL-Lizenz muss auf einer Wikipedia:-Seite ein Antrag gestellt werden; nur wenn ein Konsens da ist, dass es absolut keine Alternative zu diesem Vorgehen gibt, sollte es akzeptiert werden. Keine Alternative heißt: Es ist praktisch undenkbar, dass ein Wikipedianer ein freies Foto produziert.
Auf en: gibt's diese Seite noch nicht so lange, deshalb ist der Wildwuchs bei Fair Use noch recht extrem. Das kann man hier aber schon im Vorfeld verhindern.
Ich bin auch absolut dagegen, dass z.B. jemand jetzt anfängt, seine persönliche Foto-Kollektion unter CC-ND (keine Derivate) zu lizenzieren, weil das ja jetzt erlaubt sei. Es ist schlimm genug, dass einige Spezis niedrige Auflösungen ihrer Bilder hochladen, weil sie sich eine kommerzielle Verwertung der hochauflösenden Version freihalten möchten. Ich bin eigentlich der Meinung, dass wir das untersagen sollten, weil uns das später bei einer Print-Ausgabe sehr schaden könnte.
Viele Grüße
Erik
Erik Moeller wrote:
Besser spät als nie ;-)
Ich würde vorschlagen, auf de: eine Seite einzurichten ähnl. http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fair_use
Bevor jetzt alle schreien "Wir haben aber kein Fair use!", darum geht es hier nicht, sondern um das Prinzip: Für den Upload von Bildern unter einer Nicht-FDL-Lizenz muss auf einer Wikipedia:-Seite ein Antrag gestellt werden; nur wenn ein Konsens da ist, dass es absolut keine Alternative zu diesem Vorgehen gibt, sollte es akzeptiert werden. Keine Alternative heißt: Es ist praktisch undenkbar, dass ein Wikipedianer ein freies Foto produziert.
Dafür.
Auf en: gibt's diese Seite noch nicht so lange, deshalb ist der Wildwuchs bei Fair Use noch recht extrem. Das kann man hier aber schon im Vorfeld verhindern.
Ich bin auch absolut dagegen, dass z.B. jemand jetzt anfängt, seine persönliche Foto-Kollektion unter CC-ND (keine Derivate) zu lizenzieren, weil das ja jetzt erlaubt sei. Es ist schlimm genug, dass einige Spezis niedrige Auflösungen ihrer Bilder hochladen, weil sie sich eine kommerzielle Verwertung der hochauflösenden Version freihalten möchten. Ich bin eigentlich der Meinung, dass wir das untersagen sollten, weil uns das später bei einer Print-Ausgabe sehr schaden könnte.
Dann sollten wir/du zuerst einmal die Warnung rausnehmen, die erscheint, wenn jemand ein Bild größer als 100k uploadet. Ich zumindest habe in der Vergangenheit viele Bilder runterskaliert, weil mir diese Warnung regelmäßig ein schlechtes Gewissen macht ;-) Aus Wikipedia:Bilder wurde der entsprechende Passus mittlerweile schon entfernt.
viele Grüße, Elian
diesem Vorgehen gibt, sollte es akzeptiert werden. Keine Alternative heißt: Es ist praktisch undenkbar, dass ein Wikipedianer ein freies Foto produziert.
Warum? Wer sagt, dass es undenkbar ist, ein freies Foto zu erhalten? Die Wikipedia ist kein Bilderbuch - wir brauchen nicht *das* Willy-Brandt-Kniefall-Foto, wir brauchen vielleicht *ein* Willy-Brandt-Kniefall-Foto. Wer sagt denn, dass wir da der Willy-Brandt-Stiftung nichts aus dem Kreuz leieren könnten - wenn wir mal endlich unseren Verein hätten, gegen den ja mit Erfolg gemauert worden ist. Im übrigen sind "medial gehypte" Bilder (das wären die einzigen, für die es kein freies Äquivalent geben könnte), entgegen dem, was viele glauben, in einer Enzyklopädie überhaupt nicht wichtig. Adenauer auf dem Teppich? Das kann man auch hinschreiben, da brauchts kein Foto.
Es gibt keinen guten Grund dafür, Teile der Wikipedia unfrei zu machen. Aber viele gute Gründe dagegen: Insbesondere den, dass man uns immer dann immer vohalten wird: Siehste, so ganz frei gehts halt doch nicht.
Uli
Ulrich Fuchs wrote:
Es gibt keinen guten Grund dafür, Teile der Wikipedia unfrei zu machen. Aber viele gute Gründe dagegen: Insbesondere den, dass man uns immer dann immer vohalten wird: Siehste, so ganz frei gehts halt doch nicht.
Hallo Uli, sicher hast du damit recht, nur ging die Diskussion nicht von Willi Brandt Bidern aus, sondern von Bildern des VW-Logos und des "Deutsche Post"-Schriftzugs. Solche Bilder sind tatsächlich schwer frei zu bekommen, wir können schwerlich behaupten, dass die schmutzige Motorhaube das Motiv ist, auf dem nur zufällig ein VW-Zeichen befestigt ist. Schon gar nicht, wenn wir das Bild im Artikel [[VW]] und nicht im Artikel [[schmutzige Motorhaube]] zitieren. Vielleicht können wir aber auch ganz auf die Darstellung von Logos und Emblemen verzichten.
Gruß, Joachim
Brandt Bidern aus, sondern von Bildern des VW-Logos und des "Deutsche Post"-Schriftzugs. Solche Bilder sind tatsächlich schwer frei zu
Ja, das ist mir schon klar. Das gleiche Problem haben wir im übrigen auch bei Wappen. Ich frage mich - bin aber halt kein Jurist - wie weit die GNU FDL da auch ganz ohne invariant sections etc. zu gebrauchen ist: Die Tatsache, dass ich urheberrechtlich ein Bild verändern und verwenden kann, heißt ja noch nicht, dass ich das auch namensrechtlich oder auch strafrechtlich (bspw. bei einem Hakenkreuz) kann. Ich kann auch nicht ein freies Politikerbild aus der Wikipedia nehmen, dick "Arschloch" drüberschrieben, das im Internet verbreiten und dann argumentieren, die GNU FDL hätte mir diese Veränderung erlaubt.
Ich denke, wir sollten mal feststellen, dass wir uns einig sind, dass * die GNU FDL bei Bildern nur das Urheberrecht abdeckt und wir wollen, dass niemand bei der Benutzung der Bilder urheberrechtliche Probleme hat * wir im enzyklopädischen Kontext Bilder benutzen können, die aus dem Kontext gerissen nicht genutzt werden können (bspw. ein Hakenkreuz) * die GNU FDL nichts abdeckt, was mit dem Urheberrecht nichts zu tun hat, dass sich diesbezüglich der Nutzer eines Bildes also bild- und kontextspezifisch klar sein muss, dass eventuell andere Rechte einer Nutzung entgegenstehen.
Uli
Ulrich Fuchs wrote:
Ich denke, wir sollten mal feststellen, dass wir uns einig sind, dass
- die GNU FDL bei Bildern nur das Urheberrecht abdeckt und wir wollen, dass
niemand bei der Benutzung der Bilder urheberrechtliche Probleme hat
- wir im enzyklopädischen Kontext Bilder benutzen können, die aus dem Kontext
gerissen nicht genutzt werden können (bspw. ein Hakenkreuz)
- die GNU FDL nichts abdeckt, was mit dem Urheberrecht nichts zu tun hat, dass
sich diesbezüglich der Nutzer eines Bildes also bild- und kontextspezifisch klar sein muss, dass eventuell andere Rechte einer Nutzung entgegenstehen.
Ja, wir sind uns einig. Vielleicht ist das Hauptproblem, wie wir das nach außen kommunizieren. Wir können schlecht den Politikern und VW-lern sagen: "Lest die GFDL im Originaltext und dann die Gesetze und Verordnungen, die Beleidigung und Wettbewerbsrecht betreffen." Vielleicht sollten wir im Wikipedia-Namensraum eine Seite schaffen, die die Rechte, die aus der GFDL folgen und die die _nicht_ aus ihr folgen einfach erklärt. Leider fehlt mir dazu das Fachwissen und die Zeit :-(
Gruß, Joachim
On Thursday, April 01, 2004 11:35 AM Joachim Schulz wiki@quantenwelt.de wrote:
Ulrich Fuchs wrote:
Ich denke, wir sollten mal feststellen, dass wir uns einig sind, dass
- die GNU FDL bei Bildern nur das Urheberrecht abdeckt und wir
wollen, dass niemand bei der Benutzung der Bilder urheberrechtliche Probleme hat * wir im enzyklopädischen Kontext Bilder benutzen können, die aus dem Kontext gerissen nicht genutzt werden können (bspw. ein Hakenkreuz) * die GNU FDL nichts abdeckt, was mit dem Urheberrecht nichts zu tun hat, dass sich diesbezüglich der Nutzer eines Bildes also bild- und kontextspezifisch klar sein muss, dass eventuell andere Rechte einer Nutzung entgegenstehen.
Ja, wir sind uns einig. Vielleicht ist das Hauptproblem, wie wir das nach außen kommunizieren. Wir können schlecht den Politikern und VW-lern sagen: "Lest die GFDL im Originaltext und dann die Gesetze und Verordnungen, die Beleidigung und Wettbewerbsrecht betreffen." Vielleicht sollten wir im Wikipedia-Namensraum eine Seite schaffen, die die Rechte, die aus der GFDL folgen und die die _nicht_ aus ihr folgen einfach erklärt. Leider fehlt mir dazu das Fachwissen und die Zeit :-(
Womit wir wieder beim Dauerthema wären: Wir brauchen anwaltliche Beratung. Die bekommen wir aber wohl nur gegen Bezahlung, ergo brauchen wir endlich den Verein!
Vielleicht mag ja jemand mal freundlich bei Jimbo nachfragen, wo es hängt. Denn eigentlich wollte er schon vor Wochen mit einem deutschen Anwalt gesprochen haben, um seine offenen Fragen bzgl. Organisationsform in D zu klären. Wenn Jimbos deutscher pro-bono-Anwalt sich nicht rührt, muss er halt mal ein wenig Geld locker machen (ist ja genug vorhanden).
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
"Arne Klempert" wikipedia@klempert.de writes:
Vielleicht mag ja jemand mal freundlich bei Jimbo nachfragen, wo es hängt.
Wenn ihr ein Problem habt, fragt ihn einfach ganz konkret: "Dürfen wir Bild xyz verwenden?" Macht euch keine Sorgen um fremde Dinge.
Wer einen Verein möchte, soll ihn einfach gründen - dafür die Jimbos Segen nicht erforderlich.
Wenn Jimbos deutscher pro-bono-Anwalt sich nicht rührt, muss er halt mal ein wenig Geld locker machen (ist ja genug vorhanden).
Meines Wissens darf ein deutscher Anwalt nicht pro-bono tätig werden.
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Brandt Bidern aus, sondern von Bildern des VW-Logos und des "Deutsche Post"-Schriftzugs. Solche Bilder sind tatsächlich schwer frei zu
Ja, das ist mir schon klar. Das gleiche Problem haben wir im übrigen auch bei Wappen.
Da gibt es aber noch eine urheberechtliche Komponente, die IMO bei Schriftzügen vollständig wegfällt, siehe mein anderes Posting.
Joachim Schulz wiki@quantenwelt.de writes:
sicher hast du damit recht, nur ging die Diskussion nicht von Willi Brandt Bidern aus, sondern von Bildern des VW-Logos und des "Deutsche Post"-Schriftzugs. Solche Bilder sind tatsächlich schwer frei zu bekommen,
Doch. Solche Bilder haben nämlich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
Damit sind sie gewissermaßen Public Domain, wir müssen niemanden fragen, wenn wir sie -- innerhalb der Schranken des _Marken_rechts -- wiedergeben[1].
Footnotes: [1] ich schreibe absichtlich nicht "benutzen"
marco.krohn@web.de (Marco Krohn) schrieb:
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich "invariant section".
Flups
On Thursday 01 April 2004 07:29, Florian "Flups" Baumann wrote:
marco.krohn@web.de (Marco Krohn) schrieb:
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich "invariant section".
"invariant sections" machen das Gesamtresultat auch unfrei (->siehe Debian). Soweit ich weiß wird in der Wikipedia auf invariant sections deshalb verzichtet.
Viele Grüße, Marco
marco.krohn@web.de (Marco Krohn) schrieb:
"invariant sections" machen das Gesamtresultat auch unfrei (->siehe Debian).
-v, ich kann mich nicht mit dem Lizenzstatus jeder Linux-Distribution auskennen.
Soweit ich weiß wird in der Wikipedia auf invariant sections deshalb verzichtet.
Und das steht bitte wo?
Flups
"Florian "Flups" Baumann" skribis:
marco.krohn@web.de (Marco Krohn) schrieb:
"invariant sections" machen das Gesamtresultat auch unfrei (->siehe Debian).
-v, ich kann mich nicht mit dem Lizenzstatus jeder Linux-Distribution auskennen.
Es geht wohl um
http://www.debian.de/social_contract#guidelines
Speziell:
http://www.debian.org/doc/manuals/ddp-policy/ch-common.en.html#s2.2
| The GNU Free Documentation License (GFDL) is still under revision. | Most people consider it acceptable provided that there are no Cover | Texts or Invariant sections, but there is no public statement as of | yet from Debian. [3] . These are considered optional features. Thus, | a text should included the following license text to be considered free: | | Permission is granted to copy, distribute and/or modify this | document under the terms of the GNU Free Documentation License, | Version 1.1 or any later version published by the Free Software | Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts and | no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the | section entitled "GNU Free Documentation License".
http://people.debian.org/~srivasta/Position_Statement.xhtml http://home.twcny.rr.com/nerode/neroden/fdl.html
Soweit ich weiß wird in der Wikipedia auf invariant sections deshalb verzichtet.
Und das steht bitte wo?
Für die englische Wikipedia hier:
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Copyrights
Gibt es so eine Seite auch bei der deutschen Wikipedia? (Der Server ist hier grad nicht erreichbar ...)
Paul
Paul-Ebermann@gmx.de (Paul Ebermann) schrieb:
Für die englische Wikipedia hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Copyrights Gibt es so eine Seite auch bei der deutschen Wikipedia?
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen
dort steht aber nichts von "no invariant" et. al.
Flups
Ich schlage vor, dass bei dieser Diskussion drei Aspekte auseinander gehalten und nicht ständig vermischt werden:
1. Urheberrecht, Marken, Patente, alles was geistiges Eigentum ist regelt WAS WIR und jeder Andere DÜRFEN.
2. GNU-FDL regelt, unter welchen Bedingungen WIR ANDEREN GESTATTEN unsere Inhalte zu übernehmen.
3. "Wikipedia ist frei und soll es immer bleiben" ist ein selbst gesetztes, unantastbares Ziel. Zur Erreichung dieses Ziels bedienen wir uns der GNU_FDL.
Meines Erachtens liegt der Diskussionsbedarf beim dritten Punkt und hier dem Missverständnis, "frei" bedeute, dass jeder der von Wikipedia kopiere, einen Persilschein erhalte, er dürfe (nicht nur nach Punkt 2. GNU_FDL uns gegenüber, sondern auch nach Punkt 1. jedem gegenüber) so handeln. Dass kann aber niemand leisten, weil auch hier der alte Rechtsgrundsatz gilt: Nemo plus iuris transferre potest quam se ipse habet. (Keiner kann mehr Rechte übertragen als er selbst innehat.). Deshalb bedeutet "frei" nach meinem Verständnis die Zusicherung, dass WIR keine Rechte geltend machen, wenn nach unseren Regeln gespielt wird.
Andrsvoss
Andreas Voß AndrsVoss@yahoo.de writes:
Meines Erachtens liegt der Diskussionsbedarf beim dritten Punkt und hier dem Missverständnis, "frei" bedeute, dass jeder der von Wikipedia kopiere, einen Persilschein erhalte, er dürfe (nicht nur nach Punkt 2. GNU_FDL uns gegenüber, sondern auch nach Punkt 1. jedem gegenüber) so handeln. Dass kann aber niemand leisten, weil auch hier der alte Rechtsgrundsatz gilt: Nemo plus iuris transferre potest quam se ipse habet. (Keiner kann mehr Rechte übertragen als er selbst innehat.).
Genau. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Deshalb bedeutet "frei" nach meinem Verständnis die Zusicherung, dass WIR keine Rechte geltend machen, wenn nach unseren Regeln gespielt wird.
Ja, und es ist selbstverständlich immer so, daß man als Nutzer bzw. Zweit- oder Drittverwerter alle Rechtsangelegenheiten beachten muß, die neben dem Urheber- bzw. Lizenzrecht zu beachten sind. Man kann nicht ein Werk beliebig verändern oder beliebige Brocken aus einem Werk herausschneiden und glauben, es wäre noch dasselbe.
Ein Text von 1900 über Od*l mag "frei" sein, aber deswegen kann man das Wort "Od*l" noch lange nicht als Markenname fürs eigene Mundwasserprodukt verwenden.
Entsprechendes gilt für Bilder. Die Bedenkenträger mögen von ihrer Paranoia ablassen. "Geklaute" Bilder zu löschen, ist okay; alle anderen Bilder dürfen nur dann gelöscht werden, wenn Bevollmächtigte der Foundation das verlangen.
Ins Kleingedruckte könnten wir - falls noch nicht geschehen - den Spruch aufnehmen, daß alle vorkommenden Begriffe auch Warenzeichen und alle Bilder auch Logos sein können, etc. pp.