On Thursday, April 01, 2004 11:35 AM
Joachim Schulz <wiki(a)quantenwelt.de> wrote:
Ulrich Fuchs wrote:
Ich denke, wir sollten mal feststellen, dass wir
uns einig sind, dass
* die GNU FDL bei Bildern nur das Urheberrecht abdeckt und wir
wollen, dass niemand bei der Benutzung der Bilder urheberrechtliche
Probleme hat * wir im enzyklopädischen Kontext Bilder benutzen
können, die aus dem Kontext gerissen nicht genutzt werden können
(bspw. ein Hakenkreuz) * die GNU FDL nichts abdeckt, was mit dem
Urheberrecht nichts zu tun hat, dass sich diesbezüglich der Nutzer
eines Bildes also bild- und kontextspezifisch klar sein muss, dass
eventuell andere Rechte einer Nutzung entgegenstehen.
Ja, wir sind uns einig. Vielleicht ist das Hauptproblem, wie wir das
nach außen kommunizieren. Wir können schlecht den Politikern und
VW-lern sagen: "Lest die GFDL im Originaltext und dann die Gesetze und
Verordnungen, die Beleidigung und Wettbewerbsrecht betreffen."
Vielleicht sollten wir im Wikipedia-Namensraum eine Seite schaffen,
die die Rechte, die aus der GFDL folgen und die die _nicht_ aus ihr
folgen einfach erklärt. Leider fehlt mir dazu das Fachwissen und die
Zeit :-(
Womit wir wieder beim Dauerthema wären: Wir brauchen anwaltliche
Beratung. Die bekommen wir aber wohl nur gegen Bezahlung, ergo brauchen
wir endlich den Verein!
Vielleicht mag ja jemand mal freundlich bei Jimbo nachfragen, wo es
hängt. Denn eigentlich wollte er schon vor Wochen mit einem deutschen
Anwalt gesprochen haben, um seine offenen Fragen bzgl. Organisationsform
in D zu klären. Wenn Jimbos deutscher pro-bono-Anwalt sich nicht rührt,
muss er halt mal ein wenig Geld locker machen (ist ja genug vorhanden).
Viele Grüße
Arne
--
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