marco.krohn(a)web.de (Marco Krohn) schrieb:
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen
Freiheit Änderungen
vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich
"invariant section".
Flups