hi aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall: http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein copyright verletzt? immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft bestehen. aber ich lasse mich auch gerne belehren. alsdann kai (aka kakau)
Kai Kumpf wrote:
hi aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall: http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein copyright verletzt?
Hallo Kai, ich bin zwar kein Experte, habe aber dazu etwas im Netz gefunden. Unter http://www.internet4jurists.at/news/aktuell41.htm gibt es die Meinung eines Richters. Er schreibt dortunter der Überschrift 'Sonderfall "Inline-Linking"', dass es sich bei solchen Einbindungen um einen Verstoß gegen § 1 UWG (was immer das ist) handeln könnte, da man sich hiermit fremde Leistungen zu eigen macht. Ich habe diese Meinung auch schon anderswo gelesen, gehe also davon aus, dass das eine gängige Interpretation ist. Der von dir genannte Link ist also möglicherweise ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, vielleicht auch gegen das Urherberrecht.
Gruß, Joachim
Hi Joachim,
ich bin zwar kein Experte, habe aber dazu etwas im Netz gefunden. Unter http://www.internet4jurists.at/news/aktuell41.htm
^^
gibt es die Meinung eines Richters.
Zumindest, was der Rechtslage in der Alpenrepublik entspricht.
Flups
Hallo Mailingliste,
On Freitag, 17. Oktober 2003, you wrote:
KK> hi KK> aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren KK> legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels KK> hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall: KK> http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein KK> copyright verletzt? immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft KK> bestehen. KK> aber ich lasse mich auch gerne belehren. KK> alsdann KK> kai (aka kakau)
Ohne mich mit der rechtlichen Situation auszukennen:
1. Ich halte Inline Linking für unfair gegenüber dem Webseitenbetreiber, da dieser jedes Mal die Bandbreite zur Verfügung stellen muss, wenn jemand den Artikel aufruft.
2. Wenn der Webseitenbetreiber sein Einverständnis gibt, muss er auch bereit sein, das Bild unter der GFDL o.ä. freizugeben, vorausgesetzt wir halten uns an http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht . In diesem Fall spricht aber auch nichts dagegen, das Bild auf den Wikipedia-Server hochzuladen. Dies hat außerdem den Vorteil, dass man auf das Bild klicken kann und sieht, dass das Bild frei ist. Andernfalls ist es eine Frage der Zeit, bis die Frage nach dem Einverständnis wieder aufkommt.
3. Die Technik des Inline Linking ist auf der englischen Wikipedia bereits deaktiviert worden, vgl. http://meta.wikipedia.org/wiki/Fair_use (unten). Auch auf der deutschen Wikipedia wird die Funktion demnächst abgeschaltet, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verbesserungsvorschl%E4ge#Externe_Bil... (dort sind auch weitere Argumente gegen das Inline Linking)
Daniel
On Fri, 17 Oct 2003 11:42:25 +0200, Kai Kumpf wrote:
aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall: http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein copyright verletzt?
Copyright existiert nur in den USA. In Deutschland spricht man vom Urheberrecht (und ist rechtlich auch etwas anderes als das Copyright). Bei oben genannten Link brauchst Du das Einverstaendnis des Urhebers des Bildes, damit Du dieses Bild innerhalb von Wiki- pedia verwenden darfst. Der Urheber muss nicht identisch sein mit dem Betreiber der Website (in dem Fall ein SPD-Abgeordneter).
Kann derjenige, der das Bild in die Wikipedia eingebunden hat, nicht nachweisen, dass er entsprechende Nutzungsrechte hat (in dem Fall sowohl vom Betreiber der Website lothar-binding.de, da diesem ja zusaetzliche Kosten durch den verursachten Traffic enstehen, als auch dem Urheber des Bildes, wer auch immer das ist), ist man auf der sichereren Seite, den Link auf das Bild zu entfernen.
immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft bestehen.
Das macht es dem Urheber nur einfacher nachzuweisen, dass es sich wirklich um sein Bild handelt, deren Nutzung nicht genehmigt wurde. Ein Recht fuer den Nutzenden entsteht dadurch nicht. Als Zitat (wie z.B. Bilder eines Kuenstlers in einem Bericht ueber ihn) duerfte das nicht durchgehen.
Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber das ist die vorherrschende Meinung in der entsprechenden Rechtsnewsgroup, wenn jemand mit so oder einem aehnlichen Thema kommt.
Gruesse, Lothar