On Fri, 17 Oct 2003 11:42:25 +0200, Kai Kumpf wrote:
aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich
mal bei unseren
legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels
hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall:
http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein
copyright verletzt?
Copyright existiert nur in den USA. In Deutschland spricht man
vom Urheberrecht (und ist rechtlich auch etwas anderes als das
Copyright). Bei oben genannten Link brauchst Du das Einverstaendnis
des Urhebers des Bildes, damit Du dieses Bild innerhalb von Wiki-
pedia verwenden darfst. Der Urheber muss nicht identisch sein
mit dem Betreiber der Website (in dem Fall ein SPD-Abgeordneter).
Kann derjenige, der das Bild in die Wikipedia eingebunden hat,
nicht nachweisen, dass er entsprechende Nutzungsrechte hat
(in dem Fall sowohl vom Betreiber der Website lothar-binding.de,
da diesem ja zusaetzliche Kosten durch den verursachten Traffic
enstehen, als auch dem Urheber des Bildes, wer auch immer das ist),
ist man auf der sichereren Seite, den Link auf das Bild zu
entfernen.
immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft
bestehen.
Das macht es dem Urheber nur einfacher nachzuweisen, dass es
sich wirklich um sein Bild handelt, deren Nutzung nicht
genehmigt wurde. Ein Recht fuer den Nutzenden entsteht dadurch
nicht. Als Zitat (wie z.B. Bilder eines Kuenstlers in einem
Bericht ueber ihn) duerfte das nicht durchgehen.
Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber das ist die vorherrschende
Meinung in der entsprechenden Rechtsnewsgroup, wenn jemand
mit so oder einem aehnlichen Thema kommt.
Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spamfang(a)kimmeringer.de
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