Kai Kumpf wrote:
hi
aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren
legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels
hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall:
http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein
copyright verletzt?
Hallo Kai,
ich bin zwar kein Experte, habe aber dazu etwas im Netz gefunden. Unter
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell41.htm
gibt es die Meinung eines Richters. Er schreibt dortunter der
Überschrift 'Sonderfall "Inline-Linking"', dass es sich bei solchen
Einbindungen um einen Verstoß gegen § 1 UWG (was immer das ist) handeln
könnte, da man sich hiermit fremde Leistungen zu eigen macht.
Ich habe diese Meinung auch schon anderswo gelesen, gehe also davon aus,
dass das eine gängige Interpretation ist. Der von dir genannte Link ist
also möglicherweise ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, vielleicht
auch gegen das Urherberrecht.
Gruß,
Joachim
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Dr. Joachim Schulz
Joachim.Schulz(a)quantenwelt.de
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