Hallo Mailingliste,
On Freitag, 17. Oktober 2003, you wrote:
KK> hi
KK> aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren
KK> legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels
KK> hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall:
KK>
http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein
KK> copyright verletzt? immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft
KK> bestehen.
KK> aber ich lasse mich auch gerne belehren.
KK> alsdann
KK> kai (aka kakau)
Ohne mich mit der rechtlichen Situation auszukennen:
1. Ich halte Inline Linking für unfair gegenüber dem Webseitenbetreiber, da
dieser jedes Mal die Bandbreite zur Verfügung stellen muss, wenn jemand
den Artikel aufruft.
2. Wenn der Webseitenbetreiber sein Einverständnis gibt, muss er auch bereit sein,
das Bild unter der GFDL o.ä. freizugeben, vorausgesetzt wir halten uns an
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht .
In diesem Fall spricht aber auch nichts dagegen, das Bild auf den Wikipedia-Server
hochzuladen. Dies hat außerdem den Vorteil, dass man auf das Bild klicken kann und
sieht, dass das Bild frei ist. Andernfalls ist es eine Frage der Zeit, bis die
Frage nach dem Einverständnis wieder aufkommt.
3. Die Technik des Inline Linking ist auf der englischen Wikipedia bereits deaktiviert
worden, vgl.
http://meta.wikipedia.org/wiki/Fair_use (unten).
Auch auf der deutschen Wikipedia wird die Funktion demnächst abgeschaltet, vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verbesserungsvorschl%E4ge#Externe_Bi…
(dort sind auch weitere Argumente gegen das Inline Linking)
Daniel