Hi,
gleich noch eine Frage zum Urheberrecht; verschiedene Verlage bieten
mehr oder minder preiswerte Sammlungen von "lizenzfrei nutzbaren Fotos
für Web- & Screendesign" (Verpackungsaufdruck) an, wobei das angebliche
"lizenzfrei" eine Mogelpackung sein dürfte, da solchen Sammlungen mit
einem "Lizenzvertrag" ausgeliefert werden und damit nicht wirklich
"lizenzfrei" und erst recht nicht gemeinfrei sind ("lizenzfrei" soll
wohl lediglich "honorar-" bzw. "vergütungsfrei" bedeuten).
Was mich dann aber stutzig gemacht hat, ist folgender Passus: "Jegliche
Bildbearbeitung zur individuellen Gestaltung ist erlaubt, jedoch
entstehen dem Lizenznehmer keine neuen Rechte (Lizenzrechte) an diesen
veränderten Motiven". Der erste Satzteil klingt nach Sektion 4 der GNU
FDL, der Rest ist es dann natürlich nicht mehr.
Unnötig zu erwähnen, dass auch der Rest des Lizenzvertrags für diese
angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos für Web- & Screendesign" m.E.
alles andere als GNU-FDL-kompatibel ist (z.B. "hat der Lizenznehmer
darauf zu achten, dass ... Produkte ... nicht von Unbefugten herunter
geladen oder sonst wie genutzt werden können", was auch immer das für
ein Produkt bedeuten soll, das ausdrücklich als Material für Webdesign
angeboten wird; natürlich wird bei jedem Abruf einer Webseite eine
physikalische Kopie der Daten im Arbeitsspeicher bzw. Browser-Cache
angelegt, demnach wäre jeder Seitenabruf ein Verstoß gegen diesen
Lizenzvertrag; andernfalls könnte man argumentieren, dass jeder Nutzer
einer Website "berechtigt" zum Abruf ist, dann wäre dieser Passus also
obsolet).
Nur um die Frage mal geklärt zu haben: Sehe ich es richtig, dass auch
solche angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos" für Commons und Wikipedia
absoult tabu sein sollten, sofern der Verlag die Dateien nicht explizit
als Public Domain oder unter einer GNU-/CC-kompatiblen Lizenz freigibt?
MfG -asb
PS: [[Bildrechte]] könnte vielleicht noch einen kurzen Passus über
Lizenz-, Modell- und Honorarverträge sowie den rechtlichen Status von
Bildern von Bildagenturen vertragen, oder zumindest ein paar Verweise
auf [[Vertragsrecht]] und [[Vertragsfreiheit]]?