Hallo,
bevor hier zu euphorisch über die Zukunft diskutiert wird, sollten wir
uns vielleicht mal mit einer ganz bodenständigen Frage beschäftigen:
Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?
Grund: In der Diskussion zu [[Diskussion:Nationaldemokratische Partei
Deutschlands]] wurde die Frage gestellt, inwieweit deutsches Recht
anwendbar ist. Da diese Frage jedoch auch von anderen Nutzern bereits
zuvor gestellt wurde (vg. [[Wikipedia Diskussion:Verlinken]]), würde
mich jetzt unabhängig von dem konkreten Fall interessieren, ob deutsches
Recht überhaupt ein Argument sein kann, warum wir so viel über
Bilderrechte diskutieren und das Urheberrecht und Wappenrecht genaustens
beachten, wenn ansonsten das geltende Recht offenbar beliebig ignoriert
werden soll.
Matthias - mwka