rainersti schrieb:
Reinhard
Kraasch schrieb:
> Vielleicht wäre es auch einmal eine Überlegung wert, die
> Schnelllöschugen (und Administratorenschnelllöschungen ohne Antrag)
> anders abzuhandeln - z.B., indem man sie ähnlich wie die
> Urheberrechtsverletzungen handhabt.
>
Ist es denn unrealistisch, wenigstens ein 4-Augen-Prinzip einzuführen?
Und gilt die 15-Minuten-Frist nicht mehr? Oder bezieht die sich nicht auf SLA?
Gruß, rainersti
P.S. Danke allen, die den Stub "gerettet" haben. Etwas funktioniert doch
noch:-)
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Bei den Schnelllöschanträgen gibt es ja das Vieraugenprinzip automatisch
dadurch, dass der eine den Baustein reinsetzt, und der andere
(Administrator) dann löscht - "offensichtlicher Unsinn" wird aber oft
recht freihändig von den Administratoren ohne separaten
Schnelllöschantrag gelöscht.
Vielleicht reicht es ja schon, diese Art der Löschungen gänzlich
abzuschaffen - wäre zwar in der Sache zu allererst einmal eine
Arbeitsbeschaffungsmäßnahme, aber würde vielleicht zur Befriedung des
Themenbereichs beitragen.
Gruß
Reinhard