rainersti schrieb:
Reinhard Kraasch schrieb:
Vielleicht wäre es auch einmal eine Überlegung wert, die Schnelllöschugen (und Administratorenschnelllöschungen ohne Antrag) anders abzuhandeln - z.B., indem man sie ähnlich wie die Urheberrechtsverletzungen handhabt.
Ist es denn unrealistisch, wenigstens ein 4-Augen-Prinzip einzuführen? Und gilt die 15-Minuten-Frist nicht mehr? Oder bezieht die sich nicht auf SLA? Gruß, rainersti
P.S. Danke allen, die den Stub "gerettet" haben. Etwas funktioniert doch noch:-)
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Bei den Schnelllöschanträgen gibt es ja das Vieraugenprinzip automatisch dadurch, dass der eine den Baustein reinsetzt, und der andere (Administrator) dann löscht - "offensichtlicher Unsinn" wird aber oft recht freihändig von den Administratoren ohne separaten Schnelllöschantrag gelöscht. Vielleicht reicht es ja schon, diese Art der Löschungen gänzlich abzuschaffen - wäre zwar in der Sache zu allererst einmal eine Arbeitsbeschaffungsmäßnahme, aber würde vielleicht zur Befriedung des Themenbereichs beitragen.
Gruß Reinhard