Die Nutzungsbedingungen, in denen sich google für Knol besondere Zweitlizenzen einräumen lässt, sind in Bzug auf alle starken freien Lizenzen - also sowohl GFDL 1.x, wie CC-by-SA- inkompatibel. Das ist aber kein grundsätzliches Problem, google könnte mit einem Wechsel der Lizenzbedingungen hin zu einer lizenzgemäßen AGB für Knol jederzeit die Möglichkeit zur Aufnahme solcher Art lizenzierter Inhalte schaffen. Und dann mittels Ad-sense Einkommen generieren. Aber das ist ja auch ganz im Idee starker freier Inhalte. Jeder darf sie auch kommerziell nutzen, solange er die Freiheit der Inhalte akzeptiert und nicht seinerseits einschränkt.
Wer keine kommerzielle Nutzung seiner Arbeitskraft durch Dritte will, sollte sich eine andere Freiheitsbeschäftigung suchen, als ein Projekt, dessen Ziel eine Enyzklopädie mit freiem Inhalt ist.
syrcro
Wer keine kommerzielle Nutzung seiner Arbeitskraft durch Dritte will, sollte sich eine andere Freiheitsbeschäftigung suchen, als ein Projekt, dessen Ziel eine Enyzklopädie mit freiem Inhalt ist.
Die Frage, die sich mir stellt ist:
Wird es mir "als Werkschaffendem" in Zukunft ausreichen, wenn als Quellenangabe "aus Wikipedia" ausreichend ist und -z.B. bei Offline-Medien- kein Link zur Autorenliste bzw zum Namen des Fotografen gesetzt werden kann.
-jha-
On Tue, Nov 4, 2008 at 2:56 PM, Johann H. Addicks addicks@gmx.net wrote:
Die Frage, die sich mir stellt ist:
Wird es mir "als Werkschaffendem" in Zukunft ausreichen, wenn als Quellenangabe "aus Wikipedia" ausreichend ist und -z.B. bei Offline-Medien- kein Link zur Autorenliste bzw zum Namen des Fotografen gesetzt werden kann.
Du meinst über diese "attribution"-Klausel in den CC-Lizenzen? IANAL, aber nach meinem Verständnis geht das nicht ohne Zustimmung der Urheber. Wikinews etwa benutzt die Klausel und weist bei jedem Edit darauf hin. Von daher müsste man doch immernoch alle Autoren nennen, oder?
Gruß, dapete
Du meinst über diese "attribution"-Klausel in den CC-Lizenzen? IANAL, aber nach meinem Verständnis geht das nicht ohne Zustimmung der Urheber. Wikinews etwa benutzt die Klausel und weist bei jedem Edit darauf hin. Von daher müsste man doch immernoch alle Autoren nennen, oder?
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Mag sein, dass ich es mir falsch übersetzt habe, aber eine Diskussion/Übersetzung zu den fraglichen Textpassagen ist aus Urheberrechtsgründen leider in der Wikipedia selbst nicht möglich. (Begründung war, dass der GFDL-Text darf nicht geändert/gekürzt kopiert werden, also auch nicht in Auszügen, um darüber zu diskutieren oder einzelne Passagen zu übersetzen.) Daher zitiere ich den Absatz hier sicherheitshalber auch lieber nicht.
-jha-
2008/11/4 Johann H. Addicks addicks@gmx.net:
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Mag sein, dass ich es mir falsch übersetzt habe, aber eine Diskussion/Übersetzung zu den fraglichen Textpassagen ist aus Urheberrechtsgründen leider in der Wikipedia selbst nicht möglich. (Begründung war, dass der GFDL-Text darf nicht geändert/gekürzt kopiert werden, also auch nicht in Auszügen, um darüber zu diskutieren oder einzelne Passagen zu übersetzen.) Daher zitiere ich den Absatz hier sicherheitshalber auch lieber nicht.
Soll mich die FSF doch verklagen, wenn ich hier den letzten und entscheidenden Absatz von Abschnitt 11 der GFDL 1.3 zitiere:
"The operator of an MMC Site may republish an MMC contained in the site under CC-BY-SA on the same site at any time before August 1, 2009, provided the MMC is eligible for relicensing."
Soweit ich das sehe waren die Absätze davor jeweils nur Definitionen, und erst hier steht, was irgendjemand - in unserem Fall die Foundation - letztlich darf: "republish under CC-BY-SA", also "unter CC-BY-SA neu veröffentlichen".
Da vorher alles so genau definiert wurde, würde es mich wundern, wenn ausgerechnet hier "republish" eine bestimmte Klausel der CC-Lizenz mit einschließen sollte, die nirgendwo erwähnt wird.
Gruß, dapete
Peter Schlömer schrieb: ...
Da vorher alles so genau definiert wurde, würde es mich wundern, wenn ausgerechnet hier "republish" eine bestimmte Klausel der CC-Lizenz mit einschließen sollte, die nirgendwo erwähnt wird.
Sieht für mich so aus als würde die FSF verzweifelt versuchen endlich Wikipedia und ähnliche Projekte, die die GFDL-Zweckentfremdet nutzen, doch noch auf friedliche Weise los zu werden. Vielleicht, weil die ständigen (für eine sinnvolle Nutzung dieser Projekte notwendigen) "prominenten" Lizenzverletzungen letztendlich den praktischen Nutzen der GFDL für die relevanten Projekte (Softwaredokumentation), beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen torpedieren. ;-)
MMn völlig zu recht. Vielleicht aber schon etwas zu spät.
Moins Paule
Johann H. Addicks wrote:
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Diese Interpretation halte ich für fehlerhaft:
Gemäß 4c CC-by-sa muss der "original author" genannt werden.
"Republishing" im Sinne des Paragraph 11 der GFDL 1.3 ist ein einmaliger Akt der Umwidmung, die WMF wird dadurch nicht einmal zum "publisher" sondern bleibt "operator". Erst recht wird sie nicht zum "original author".
Ciao Henning
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei
Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Diese Interpretation halte ich für fehlerhaft:
Gemäß 4c CC-by-sa muss der "original author" genannt werden.
"Republishing" im Sinne des Paragraph 11 der GFDL 1.3 ist ein einmaliger Akt der Umwidmung, die WMF wird dadurch nicht einmal zum "publisher" sondern bleibt "operator". Erst recht wird sie nicht zum "original author".
Dann würde die Umlizenzierung der Wikipedia von GFDL auf CC-sa-by aber nicht den gewünschten Befreiungsschlag "Wikipediatexte auch für Printmedien weiternutzbar" bringen, weil ja dann immernoch mindestens die fünf(?) Hauptautoren rechtssicher ermittelt und genannt werden müssten.
-jha-
Johann H. Addicks wrote:
Dann würde die Umlizenzierung der Wikipedia von GFDL auf CC-sa-by aber nicht den gewünschten Befreiungsschlag "Wikipediatexte auch für Printmedien weiternutzbar" bringen, weil ja dann immernoch mindestens die fünf(?) Hauptautoren rechtssicher ermittelt und genannt werden müssten.
Die Frage, wie ein Weiternutzer bei vielfach bearbeiteten Werken die Autoren nennen muss, wird auch von der CC-by-sa nicht beantwortet. Für diesen Aspekt bringt die Umlizensierung tatsächlich keinen Fortschritt.
Der Gewinn steckt vor allem in
* der Kompatibilität mit anderen Projekten und dem dadurch möglichen Austausch von Werken, * der Möglichkeit der Weiternutzung ohne Abdruck des vollen GFDL-Texts - insbesondere aber nicht nur bei Bildern / Videos / Sounds.
Aber CC-by-sa ist keine Eierlegende Wollmilchsau und mit der Relizensierung sind nicht plötzlich alle Fragen beantwortet.
Ciao Henning
On Thu, Nov 6, 2008 at 4:00 PM, Henning Schlottmann h.schlottmann@gmx.net wrote:
Johann H. Addicks wrote:
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Diese Interpretation halte ich für fehlerhaft:
[...]
"Republishing" im Sinne des Paragraph 11 der GFDL 1.3 ist ein einmaliger Akt der Umwidmung, die WMF wird dadurch nicht einmal zum "publisher" sondern bleibt "operator". Erst recht wird sie nicht zum "original author".
Erik Möller hat heute Morgen/Nacht auf Foundation-l (http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2008-November/047127.html) klargestellt: Auch die Foundation geht nicht von einer Attributierung an "Wikipedia" aus.
Gruß, dapete
Am 04.11.2008 um 14:56 schrieb Johann H. Addicks:
Wird es mir "als Werkschaffendem" in Zukunft ausreichen, wenn als Quellenangabe "aus Wikipedia" ausreichend ist und -z.B. bei Offline- Medien- kein Link zur Autorenliste bzw zum Namen des Fotografen gesetzt werden kann.
*Kann* dann nicht mehr? Bei Fotografen ist das doch recht einfach: Bild: Fritz Müller, Quelle: Wikipedia, Lizenz: CC-by-sa Soundso. Bei Texten sollte vernünftigerweise ein Hinweis auf Wikipedia und das Stichwort genügen nebst Lizenz-Nennung und Datum der Abfrage. Dann sind alle Informationen transparent und leicht auffindbar zu bekommen. Das ist auch in Druckmedien handhabbar und kann deshalb auch gefordert werden. Bisher waren Wikipedia-Texte praktisch nicht für Druckmedien verwendbar oder nur bei vorsätzlichen oder versehentlichen Verstößen gegen die Lizenzbedingungen. Es wäre ein echter Fortschritt, wenn statt dem üblichen Textklau in einer Zeile eine Quellenangabe legal möglich wäre. Das macht es wesentlich leichter, ehrlich zu sein, als wenn wir fordern, die ganze Lizenz und Autorenliste mit abzudrucken.
Gruß, Rainer