Johann H. Addicks wrote:
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in
der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform"
(hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber
den Namen dieser Platform anzugeben.
Diese Interpretation halte ich für fehlerhaft:
Gemäß 4c CC-by-sa muss der "original author" genannt werden.
"Republishing" im Sinne des Paragraph 11 der GFDL 1.3 ist ein einmaliger
Akt der Umwidmung, die WMF wird dadurch nicht einmal zum "publisher"
sondern bleibt "operator". Erst recht wird sie nicht zum "original
author".
Ciao Henning