Ich verstehe
den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei
Werken, die in
einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es
ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser
Platform anzugeben.
Diese Interpretation halte ich für fehlerhaft:
Gemäß 4c CC-by-sa muss der "original author" genannt werden.
"Republishing" im Sinne des Paragraph 11 der GFDL 1.3 ist ein einmaliger
Akt der Umwidmung, die WMF wird dadurch nicht einmal zum "publisher"
sondern bleibt "operator". Erst recht wird sie nicht zum "original
author".
Dann würde die Umlizenzierung der Wikipedia von GFDL auf CC-sa-by aber nicht den
gewünschten Befreiungsschlag "Wikipediatexte auch für Printmedien weiternutzbar"
bringen, weil ja dann immernoch mindestens die fünf(?) Hauptautoren rechtssicher ermittelt
und genannt werden müssten.
-jha-