mastapasta schrieb:
Wie wär´s wenn man Alternativ z.B. die IP konvertiert
mit md5 oder so.
Dann ist der Beitrag immer eindeutig.
md5 lässt sich bei so wenigen Einträgen zurückrechnen. Das Problem ist,
dass gar nicht erfasst (in der DB) werden darf, von welcher IP der
Beitrag kommt. Sprich: es SOLL (nach diesem Urteil) gar nicht erkennbar
sein, wenn 2 Beiträge von der gleichen IP kommen.
Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für
die Wikipedia gilt,
meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server in Deutschland.
beim Urheberrecht richten wir uns bisher nach deutschem Recht...
Was ist wenn jmd.
einen Eintrag macht der gesetzeswidrig ist. Der Betreiber kann dann
nicht mehr auf den Verfasser verweisen.
tja, in dem Falle ist dann wohl in Zukunft (da es ja nach dem
Rechtsverständnis einiger nichts gibt, wofür nicht irgendwer haftbar
ist) der Betreiber Schuld.