Hallo!
Zitat: "Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für die
Wikipedia gilt, meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server
in Deutschland. Und die Domain ist auch nicht in Deutschland
registriert."
Und genau DAS ist der Punkt. Gilt dieses Urteil überhaupt? Das ganze
ist sozusagen gerade in Klärung, habe einen befreundeten
Staatsanwalt gebeten, sich das einmal anzusehen, vor allem unter
Zuhilfenahme des Urteils.
Richtig... das Urheberrecht wird nach deutschem Recht behandelt.
Allerdings geht es gerade nicht ums Urheberrecht, sondern um
Datenschutzregularien, um Mediengesetze.
Ich bitte die Mitstreiter daher noch um ein wenig Geduld.
Lieben Gruss,
Wolfram Alster