Thomas Hochstein wrote:
"Klaus Graf" schrieb:
Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen
oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des
Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die
Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Das ist unzutreffend. Das Landgericht hatte über die Rechtsfrage nicht
mehr zu entscheiden.
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit
abzuändern, als die Speicherung von abgerufener Datei usw. auch dann
untersagt wurde, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP -
erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt.
Hmm, als ich den Satz gelesen habe, dachte ich zuerst, dass die Beklagte (hmm, warum ist
eigentlich "das Ministerium" weiblich? - OK, das ist "die
Bundesrepublik") das Urteil noch
verschärfen wollte. Schreib doch gleich, worum es geht, hier sind nicht nur Juristen:
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit
abzuändern, dass die Speicherung von abgerufener Datei usw. dann
erlaubt ist, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt.
Das hat der Kläger anerkannt.
Paul