Wie schon auf WP:FZW ist die Diskussion hier unter jedem Niveau. Vor allem die Argumentation mit dem Urheberrecht ist hahnebuechen. Das Urheberrecht ist unabhaengig von der Bezeichnung des Urhebers gegeben. Fuer nicht angemeldete Benutzer trifft der Forenbetreiber die Entscheidung, dass ihre IP die Urheberbezeichnung ersetzt. Aendert sich die IP - in der Regel ist diese dynamisch - oder benutzen mehrere Urheber den gleichen Anschluss, ist eine eindeutige Zuordnung nicht gegeben. Wenn es also um nutzerseitige Ansprueche geht, so muss ein Nutzer im Streitfall beweisen, dass er der Urheber ist, was auch bei angemeldeten Nutzern nicht einfach sein duerfte. Auch mit Kenntnis der IP waere ein vollgueltiger Beweis nicht zu fuehren.
Das Veroeffentlichen der IP stellt dann einen Verstoss gegen datenschutzrechtliche Grundsaetze dar, wenn sie als personenbezogenes Datum zu verstehen ist. Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Wuerde sich die Rechtsauffassung durchsetzen, so waere zu ueberlegen, wie die WP ihre Arbeit anders zu organisieren haette. Neben der Moeglichkeit der Pflichtanmeldung waere die automatisierte Vergabe einer Kennung moeglich, die bei jedem Edit vergeben wuerde (z.B. 2007-10-02-21-25-JkLonS) und keinen Rueckschluss - auch nicht fuer den Anbieter - auf die IP ermoeglicht.
Klaus Graf
Klaus Graf schrieb:
Wuerde sich die Rechtsauffassung durchsetzen, so waere zu ueberlegen, wie die WP ihre Arbeit anders zu organisieren haette. Neben der Moeglichkeit der Pflichtanmeldung waere die automatisierte Vergabe einer Kennung moeglich, die bei jedem Edit vergeben wuerde (z.B. 2007-10-02-21-25-JkLonS) und keinen Rueckschluss - auch nicht fuer den Anbieter - auf die IP ermoeglicht.
Nö, noch einfacher: Es steht einfach nur "anonyme Bearbeitung" beim Autor.
Am 03.10.07 schrieb Kai F. Lahmann kl@3dots.de:
Nö, noch einfacher: Es steht einfach nur "anonyme Bearbeitung" beim Autor.
-- Kai F. Lahmann
das wäre schlecht. IPs diskutieren auch - und wenn sie plötzlich alle "anonymer Benutzer" heißen... ;)
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Ralf Roletschek schrieb:
das wäre schlecht. IPs diskutieren auch - und wenn sie plötzlich alle "anonymer Benutzer" heißen... ;)
Schade, dann geht das wunderschöne Tool was uns die Übersicht der Geheimdienste, der Parteien, der Ministerien gegeben hat drauf. Wie wär´s wenn man Alternativ z.B. die IP konvertiert mit md5 oder so. Dann ist der Beitrag immer eindeutig. Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für die Wikipedia gilt, meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server in Deutschland. Und die Domain ist auch nicht in Deutschland registriert. Sicherlich sind Datenschutzbestimmungen ratsam, aber ganz auf die IP-Aufschlüsselung zu verzichten halte ich für falsch. Was ist wenn jmd. einen Eintrag macht der gesetzeswidrig ist. Der Betreiber kann dann nicht mehr auf den Verfasser verweisen.
Gruß
mastapasta schrieb:
Wie wär´s wenn man Alternativ z.B. die IP konvertiert mit md5 oder so. Dann ist der Beitrag immer eindeutig.
md5 lässt sich bei so wenigen Einträgen zurückrechnen. Das Problem ist, dass gar nicht erfasst (in der DB) werden darf, von welcher IP der Beitrag kommt. Sprich: es SOLL (nach diesem Urteil) gar nicht erkennbar sein, wenn 2 Beiträge von der gleichen IP kommen.
Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für die Wikipedia gilt, meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server in Deutschland.
beim Urheberrecht richten wir uns bisher nach deutschem Recht...
Was ist wenn jmd. einen Eintrag macht der gesetzeswidrig ist. Der Betreiber kann dann nicht mehr auf den Verfasser verweisen.
tja, in dem Falle ist dann wohl in Zukunft (da es ja nach dem Rechtsverständnis einiger nichts gibt, wofür nicht irgendwer haftbar ist) der Betreiber Schuld.
Hallo!
Zitat: "Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für die Wikipedia gilt, meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server in Deutschland. Und die Domain ist auch nicht in Deutschland registriert."
Und genau DAS ist der Punkt. Gilt dieses Urteil überhaupt? Das ganze ist sozusagen gerade in Klärung, habe einen befreundeten Staatsanwalt gebeten, sich das einmal anzusehen, vor allem unter Zuhilfenahme des Urteils.
Richtig... das Urheberrecht wird nach deutschem Recht behandelt. Allerdings geht es gerade nicht ums Urheberrecht, sondern um Datenschutzregularien, um Mediengesetze.
Ich bitte die Mitstreiter daher noch um ein wenig Geduld.
Lieben Gruss, Wolfram Alster
Quoting Ralf Roletschek ralf@roletschek.de:
das wäre schlecht. IPs diskutieren auch - und wenn sie plötzlich alle "anonymer Benutzer" heißen... ;)
*brrr* ich denke jetzt gerade an solche sachen wie z.B. 4chan
DAS waere ne gaaaaanz schlechte sache.
"Klaus Graf" schrieb:
Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Das ist unzutreffend. Das Landgericht hatte über die Rechtsfrage nicht mehr zu entscheiden.
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit abzuändern, als die Speicherung von abgerufener Datei usw. auch dann untersagt wurde, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt. Nur darüber wurde entschieden; gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde im übrigen keine Berufung eingelegt.
-thh
Thomas Hochstein wrote:
"Klaus Graf" schrieb:
Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Das ist unzutreffend. Das Landgericht hatte über die Rechtsfrage nicht mehr zu entscheiden.
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit abzuändern, als die Speicherung von abgerufener Datei usw. auch dann untersagt wurde, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt.
Hmm, als ich den Satz gelesen habe, dachte ich zuerst, dass die Beklagte (hmm, warum ist eigentlich "das Ministerium" weiblich? - OK, das ist "die Bundesrepublik") das Urteil noch verschärfen wollte. Schreib doch gleich, worum es geht, hier sind nicht nur Juristen:
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit abzuändern, dass die Speicherung von abgerufener Datei usw. dann erlaubt ist, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt.
Paul
Klaus Graf schrieb:
Wenn es also um nutzerseitige Ansprueche geht, so muss ein Nutzer im Streitfall beweisen, dass er der Urheber ist, was auch bei angemeldeten Nutzern nicht einfach sein duerfte. Auch mit Kenntnis der IP waere ein vollgueltiger Beweis nicht zu fuehren.
Da also niemand nachweisen kann, dass die Texte von ihm sind, kann jeder damit machen was er will, da ein Kläger im Zweifel sein Urheberrecht nicht nachweisen.
Wozu also der ganze Schmonzes mit Kopien aus anderen Projekten, Hinterlegung der Versionsgeschichte im Artikel etc. wenn es nur unnötiger Aufwand ist. Dann können wir innerhalb der Projekte auch gleich Copy&Paste machen, dass würde vieles vereinfachen.
Mit sarkastischen Grüßen
Liesel