Hallo Wikipedianer,
Nick-64(a)web.de schrieb am 16.11.2006 06:55:
§ 187 StGB - Verleumdung:
[...]
Gegen die Vandalen IPs könnte Anzeige erstattet
werden.
[...]
Ferner fragt sich, ob Bild nicht als Anstifter zu
sehen ist (§ 26 StGB). Auch Bild könnte die Verleumdung der deutschen Wikipedia
vorgeworfen werden. Bild betreibt unsachgemäße Berichterstattung, die geeignet ist, die
Kreditwürdigkeit der deutschen Wikipedia herabzusetzen. Schließlich stammen die im ersten
Artikel erwähnten Fehler nicht aus der deutschen Wikipedia, was der Leser glauben muss. Im
zweiten Artikel wurde nicht erwähnt, dass der Vandalismus innerhalb von 2 Minuten
rückgängig gemacht wurde. Zumindest sollte man eine Gegendarstellung verlangen.
[...]
Ich schlage einen kleinen Realitaetsabgleich und/oder eine Computerpause
inklusive Beendigung des Themas vor.
Tschuess, Tim.
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