Einfach abwarten, bis Werke frei werden, genügt nicht.
Ohnen Gegenöffentlichkeit werden Klingeltonindustrie & Co die Schutzfristen für Urheberrechtlich geschütze Werke wie in den USA auch hier bis auf den St. Nimmerleinstag hinausschieben. Siehe z.B.
http://derstandard.at/?url=/?id=1851555 http://www.netzeitung.de/entertainment/music/297660.html
Wenn im Januar 2005 Songs wie Elvis Presley's That's All Right und Shake, Rattle and Roll von Bill Haley in der EU frei werden, können wir sie nicht auf den in den USA stehenden Server von Wikicommons laden.
Einfach einen Server in Europa aufsetzen und all die Songs hochladen könnte aber auch nach hinten losgehen. Deshalb schlage ich Folgendes vor:
1.) Wir sammeln Songs, die in den EU frei werden. Siehe z.B. http://www.popculturemadness.com/Music/Top54-Back/1954.html http://de.wikipedia.org/wiki/Hitparade
2.) Wir polieren die zugehörigen Artikel auf, um zu zeigen, dass durch freies Wissen mehrwert entsteht und es uns nicht bloß um kostenloses Kopieren geht
3.) Wir machen 50 Jahre alten Aufnahmen bzw. freie davon digitalisierte Aufnahmen ausfindig
4.) Wir setzen einen eigenen Wikicommons-Server in Euroland (z.B. Deutschland) auf und geben eine Pressemitteilung heraus.
Die Botschaft sollte nicht "Ey blöde Plattenindustrie, wir wollen aber die Musik kopieren" sein, sondern "Wir schaffen freies Wissen, das allen zu Gute kommt und das soll auch so bleiben" sein.
Bei der Argumentation der Phonoindustrie könnte ich übrigens wirklich k***en. Auch eine deutschsprachige Wikipedia ist ein Wettbewerbsvorteil!
Gruß, Jakob
P.S: Ich glaube, auf die deutschen Hits können wir aber verzichten ;-) http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Nummer-Eins-Hits_in_Deutschland_(1954)
P.P.S: Ich vergaß: 5.) Wir werden verklagt und stehen den Prozeß durch
Jakob Voss schrieb:
Einfach abwarten, bis Werke frei werden, genügt nicht.
Ohnen Gegenöffentlichkeit werden Klingeltonindustrie & Co die Schutzfristen für Urheberrechtlich geschütze Werke wie in den USA auch hier bis auf den St. Nimmerleinstag hinausschieben. Siehe z.B.
http://derstandard.at/?url=/?id=1851555 http://www.netzeitung.de/entertainment/music/297660.html
Auslöser ist ein Artikel der New York Times. Siehe http://weblog.ib.hu-berlin.de/index.php?p=1205
Gruss, Jakob
Jakob Voss schrieb:
http://derstandard.at/?url=/?id=1851555 http://www.netzeitung.de/entertainment/music/297660.html
IANAL, doch erscheinen mir beide Artikel von sehr, hm, zweifelhafter Qualität zu sein. Ist "gesetzliche Regelung von Kopierschutz in der EU" ein österreichischer Ausdruck oder nur Dummschwätz? Und laut Netzzeitung.de verfällt als europäische Besonderheit nach 50 Jahren das 'Copyright'. Ts, ts...
Warum sollte "That's All Right" 2005 frei werden? Arthur 'Big Boy' Crudup ist erst 1974 gestorben, und John Lennon, der Komponist von "Love Me Do" bekanntermaßen erst 1980.
Viele Grüße
Vlado
Erwin Jurschitza Directmedia Publishing GmbH http://www.digitale-bibliothek.de
On Tuesday 09 November 2004 03:05, Erwin Jurschitza wrote:
Hallo,
IANAL, doch erscheinen mir beide Artikel von sehr, hm, zweifelhafter Qualität zu sein. Ist "gesetzliche Regelung von Kopierschutz in der EU" ein österreichischer Ausdruck oder nur Dummschwätz? Und laut Netzzeitung.de verfällt als europäische Besonderheit nach 50 Jahren das 'Copyright'. Ts, ts...
Der BBC Artikel ist etwas sauberer geschrieben (aber auch nicht besonders informativ)
http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/music/3925975.stm
Warum sollte "That's All Right" 2005 frei werden? Arthur 'Big Boy' Crudup ist erst 1974 gestorben, und John Lennon, der Komponist von "Love Me Do" bekanntermaßen erst 1980.
Es geht m.W. nicht um das Todesjahr des Künstlers, sondern um das Erscheinungsjahr des Stückes (was meiner Meinung nach auch sinnvoller ist). In GB erlischt das "copyright" 50 Jahre nach Erscheinen und damit wird "That's All Right" im Januar 2005 gemeinfrei (in GB). (so verstehe ich das zumindest)
Was das ganze mit EU Recht zu tun haben soll, ist mir allerdings nicht ganz klar.
Viele Grüße, Marco
On Tuesday 09 November 2004 11:55, Marco Krohn wrote:
Der BBC Artikel ist etwas sauberer geschrieben (aber auch nicht besonders informativ)
http://news.scotsman.com/features.cfm?id=1263112004
ist der beste Artikel, den ich finden zu der Thematik finden konnte. Da steht etwas zur Geschichte des Urheberrechtes und auch die Verbindung mit der EU wird dort kurz angerissen.
"Lustigerweise" ist nur das Werk gemeinfrei, die Komposition als solche ist weiterhin bis 70 Jahre nach Ableben des Autors geschützt. mp3 von Elvis ins Netz stellen ist also erlaubt, das Stück selber spielen und ins Netz stellen dagegen nicht.
Viele Grüße, Marco
Marco Krohn schrieb:
http://news.scotsman.com/features.cfm?id=1263112004 ist der beste Artikel, den ich finden zu der Thematik finden konnte.
Ja, danke für den Link. Hier wird klar differenziert zwischen den Rechten des Komponisten und Rechten an der Einspielung.
"Lustigerweise" ist nur das Werk gemeinfrei, die Komposition als solche ist weiterhin bis 70 Jahre nach Ableben des Autors geschützt. mp3 von Elvis ins Netz stellen ist also erlaubt, das Stück selber spielen und ins Netz stellen dagegen nicht.
Das kann ich aber nicht nachvollziehen. Warum?
Hätte Elvis 1954 die "Ode an die Freude" gesungen, wären Musik, Text + Aufnahme in Deutschland demnächst frei/frei, für zeitgenössische Kompositionen gilt das aber nicht.
Viele Grüße
Vlado
Erwin Jurschitza Directmedia Publishing GmbH http://www.digitale-bibliothek.de
Erwin Jurschitza wrote:
Hätte Elvis 1954 die "Ode an die Freude" gesungen, wären Musik, Text + Aufnahme in Deutschland demnächst frei/frei, für zeitgenössische Kompositionen gilt das aber nicht.
Dies gilt doch nur für die Aufnahme, die dann frei wird, wenn ich das richtig verstanden habe. Komposition, Musik und Text dürften doch weiterhin geschützt sein, oder?
Julius Hacker schrieb:
Hätte Elvis 1954 die "Ode an die Freude" gesungen, wären Musik, Text + Aufnahme in Deutschland demnächst frei/frei, für zeitgenössische Kompositionen gilt das aber nicht.
Dies gilt doch nur für die Aufnahme, die dann frei wird, wenn ich das richtig verstanden habe.
Die Aufnahme würde 2005 frei werden...
Komposition, Musik und Text dürften doch weiterhin geschützt sein, oder?
... und zum Glück wären in diesem Fall die Musik (Beethoven) und der Text (Schiller) es schon längst :-)
Viele Grüße
Vlado
Erwin Jurschitza Directmedia Publishing GmbH http://www.digitale-bibliothek.de
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
"Lustigerweise" ist nur das Werk gemeinfrei, die Komposition als solche ist weiterhin bis 70 Jahre nach Ableben des Autors geschützt. mp3 von Elvis ins Netz stellen ist also erlaubt, das Stück selber spielen und ins Netz stellen dagegen nicht.
Die "Aufführung", sozusagen, ist frei, es sei denn, andere (höherwertige?) Schutzrechte bestehen. Ein mp3 von Elvis kannst du wahrscheinlich nicht ins Netz stellen, weil wahrscheinlich der Text (Gedicht) und die Komposition noch geschützt sind.
Es ist einfacher zu verstehen, wenn man sich sich vorstellt, es handele sich um eine Bach-Komposition. Hätte Elvis eine Bach-Kantate 1954 eingespielt, wäre diese Einspielung 2005 frei (50 Jahre, so sind doch die Aufführungsschutzfristen, oder?).