Aktenzeichen 3 B 39/04 VG Osnabrück Beschluss vom 01.03.2005
Zur "Irreführung" bei Nichtverwendung der Produktbezeichnung "Separatorenfleisch"
[...] In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass die englischsprachige Fassung der Richtlinien 64/433/EWG des Artikel 2 Buchstabe c) lautet "mechanically recovered meat undergoes heat treatment in accordance with Directive 77/99/EEC;“, so dass der dem deutschen Rechtsbegriff „Separatorenfleisch" entsprechende englischsprachige Rechtsbegriff "mechanically recovered meat“ lautet (MRM). Dem dürfte bereits gegenwärtig im Handelsverkehr die Bezeichnung „mechanically separated meat“ (MSM) entsprechen (vgl. http://en.wikipedia.org/wiki/MRM), von den gegenwärtig geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts wird dieser Begriff - soweit ersichtlich - (noch) nicht aufgegriffen [...]
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0570020040000393+B