Salve,
ich glaube die deutschen Wikipianer haben gut daran getan sich ganz klar über die Art der Bilder zu einigen: nur wenn die Nutzung wasserdicht ist.
In der englischen Wikipedia scheinen einige Nutzer aus der USA einen etwas weichen Umgang mit Copyrights zu haben und proklamieren ein "Fair Use" für historische Aufnahmen z.B. [[en:Saddam]] die Aufnahme des Besuches Rumsfelds bei Sadam Hussein: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Donald_saddam.jpg Hat keine Informationen über die Bildquelle, Datum dieser Videoaufnahme oder Urheberrecht.
Ich weiß nicht welche Grauzone dieses "Fair Use" ist und was daran fair ist. Jedenfalls ist jetzt ein algemeiner Disput entbrant: http://mail.wikipedia.org/pipermail/wikipedia-l/2004-February/thread.html
und das Spalten in free.en.wikipedia.org / unfree.en.wikipedia.org wird vorgeschlagen.
Ich glaube dies ist ein typisches Problem der US-Kultur, Recht wird nicht durch Gesetze geregelt, sondern durch Gerichtsurteile (Die Wikipediafoundation wird IMHO sicher in den nächsten 12 Monaten sich in der USA den ersten Gerichtsprozess stellen) und zum anderen gibt es eine stärkere visuelle Fixierung als in Europa. Also ist es bezeichnet, das in dem [[en:Saddam]] artikel es viele Bilder gibt, das man aber über die Quelle dieser Aufnahmen Null erfährt.
Kein Wunder, das die Inzenierung vorm UN-Sicherheitsrat so gut funktioniert hat. - Die andere Argumentationsseite, die sich an den GNU-Idealen hält gibt es auch, was meine obriges "typische US-Kultur" relativiert.
Wärend unser Disput um BKLs sicher zu einem gemeinsamen Kompromiss führen wird, sehe ich dies bei der "Fair Use" Frage der en.wikipedia nicht.
Ich möchte diese Mail aber mit etwas positiven Beenden. Für den Artikel [[Kachelotplate]] habe ich zwei Webseiten mit Luftaufnahmen gefunden und den Ansprechpartner angemailt und gebeten diese Aufnahme gemäß der GNU-FDL zu verwenden. Eine Antwort kam schnell, jedoch hat diese Aufnahme ein Wasserzeichen: "C Wattenrat" - Der andere Kontakt war eine Behörde Weser-Ems und deren Antwort war, sie hätten nicht die Rechte an der Aufnahme von ihrer Pressemitteilung (?!) sondern hätten meine Anfrage an den Fotografen weitergeleitet. ;( Dachte ich, der will bestimmt Geld verdienen.
HEUTE bekamm ich einen Anruf von diesem Fotografen, er lebt auf Juist, ist bei einer Jugendbildungsstätte engagiert, Leidenschaftlicher Flieger und über die Wikipedia Artikel über Luftfahrt total begeistert. Er wollte mir schon eine ganze CD mit Luftaufnahmen Mailen und hatte Ideen, wenn man noch für Informationen ansprechen kann, und wem er von der Wikipedia erzählt, der etwas zu meteorischen Meßgeräten schreiben kann. ***g*** Ich würde mich nicht wundern, wenn wir über ihn Luftaufnahmen von allen deutschen Nordseeinseln bekommen könnten.
Für Ihn liegt die Jugendbildungstätte(JUBI-JUIST.de) sehr am Herzen und er möchte die Bilder im Namen dieser zur Verfügungstellen. Ich habe ihm erklärt, das dies gerne auf der Bildbeschreibungsseite erwähnt wird, gesehen, das der Juist Artikel unbedingt Ergänzugen benötigt und es für möglich gehalten auch einen Artikel über diese Jugendbildungstätte zu schreiben, Wikipedia-Artikel als Quelle für Vorträge zu verwenden und die Jugendliche zu ermuntern, z.B. Artikel rund ums Watt zu ergänzen - mit Fotos und Texten.
Sicherlich sollte nicht jedem Kegelverein einem Artikel gewidmet werden, aber in diesem Fall ist es eine mit öffentlichen Geldern unterstütze Jugendbildungstätte das dürfte doch OK sein. Bei (Landschafts)aufnahmen sollte IMHO ähnlich wie bei [[Sable Island]] die Nasa ruhig NGOs z.B. Wandervereine oder Naturschützer ihre Initative als Bildspender nennen können - so könnten wir ehrenamtlich und gesellschaftlich engagierte Menschen, denen Ihre Initative sehr am Herzen liegt, als Freunde für die Wikipdia zu gewinnen.
Ich bin für 100% wasserdichte Nutzungsrechte in der de.Wikipedia und würde mich sehr freuen, wenn alle andern dies auch so handhaben. Bevor man einfach "Copy & Past" Bilder "Fair use"d und sich dabei keine Mühe zur Dokumentation gibt - sollte man lieber weniger aber gutdokumentierte und auch sicher verwendbare Bilder in die Wikipedia integieren. Eine Aufteilung in free und unfree halte ich für eine Schnapsidee.
Gruss rob
PS: So wie ich es sehe ist diese Diskussion auf Wikipedia-L nur die Spitze des Eisberges WikiEN-l ;(
Robert Michel schrieb:
Ich glaube dies ist ein typisches Problem der US-Kultur, Recht wird nicht durch Gesetze geregelt, sondern durch Gerichtsurteile
Na das ist doch schonmal Fortschritt... Wir erinnern uns: Damals sind Puritaner und andere schräge Vögel von Europa nach Amerika ausgewandert, weil sie mehr Liberalismus wollten. Rechtsfragen wurden im Wege der Selbstjustiz um 12 Uhr Mittags (High Noon) mit dem Revolver geregelt ;-)
Alwin Meschede
Alwin Meschede wrote:
Robert Michel schrieb:
Ich glaube dies ist ein typisches Problem der US-Kultur, Recht wird nicht durch Gesetze geregelt, sondern durch Gerichtsurteile
Na das ist doch schonmal Fortschritt... Wir erinnern uns: Damals sind Puritaner und andere schräge Vögel von Europa nach Amerika ausgewandert, weil sie mehr Liberalismus wollten. Rechtsfragen wurden im Wege der Selbstjustiz um 12 Uhr Mittags (High Noon) mit dem Revolver geregelt ;-)
Ich glaube nicht, daß man sich dieser Sache so annähern kann. http://interviews.slashdot.org/interviews/03/07/24/1326224.shtml Frage 7 enthält wohl eine gute Darstellung:
" The doctrine of fair use was originally adopted by judges ruling in early copyright cases. Ultimately, Congress incorporated the doctrine into the Copyright Act of 1976, where fair use is now codified at Section 107 of Title 17 of the U.S. Code. In creating section 107, Congress listed four factors to be considered in determining whether a use is fair or not:
(1) the purpose and character of the use, including whether the use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes;
(2) the nature of the copyrighted work;
(3) the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and
(4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work. "
Salve,
Am Donnerstag, 19. Februar 2004 23:18 schrieb Mathias Schindler:
Ich glaube nicht, daß man sich dieser Sache so annähern kann. http://interviews.slashdot.org/interviews/03/07/24/1326224.shtml Frage 7 enthält wohl eine gute Darstellung:
Danke vielmals.
Ein Beispiel von der Mailingliste Betrifft "Dolly the sheep", die Bildbeschreibung lautet: "(del) (cur) 19:45, 15 Feb 2003 . . Maveric149 (40938 bytes) (Photo of [[Dolly the sheep]] and her first-born lamb Bonnie owned by [[Roslin Institute]] obtained from http://www.roslin.ac.uk/ library/ . This image "...may be used free of charge by education, public sector or non-profit making groups." )"
Diskussion dazu: --snipp--
If that means less images for now, then it means less images for now. It also means that we have a very strong incentive to develop free alternatives.
No it means that many things will *never* have images. For example, Dolly
the
Sheep is dead. The only images of her are either from the news media or
from
the Roslin Institute. Therefore I used the images from the Roslin
Institute.
The license on those images states that they can be freely used in a noncommercial setting so long as credit is given. I have done that.
Fair use is one thing but this has gone way too far. Image deleted.
And you lied when submitting that it is a free image. You should at least feel ashamed of what you have done.
--snapp--
Ganz anders als Highnoon hört sich an, was z.Z. in der EU gärt. Bisher hatte ich nur Sorge um Softwarepantente, aber auch der Wikipedia droht nichts gutes:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44799
--snipp-- Meldung vom 19.02.2004 12:32
EU schützt geistiges Eigentum
Im Hauruckverfahren soll die neue Direktive zur Durchsetzung von Urheberrechts- und Patentansprüchen[1] in der EU durchgezogen werden. Am Montag haben die ständigen Vertreter der Mitgliedsländer beim Rat (Coreper) in einem Brief[2] ihre Zustimmung gegeben und eine Verabschiedung durch den für Wettbewerbsfragen zuständigen Rat bereits am 11. März in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass das Parlament die umstrittenen Regeln in der jetzt vom Rat abgesegneten Version[3] in einer einzigen Lesung am 8. März durchpaukt. Noch heute finden zu diesem Zweck Vorgespräche zwischen den Parlamentsausschüssen statt, Anfang kommender Woche muss der Rechtsausschuss sein Plazet geben.
"Man will das Gesetz jetzt durchpauken, weil man fürchtet, dass die EU-Beitrittsstaaten das so nicht durchgehen lassen würden", sagt Andreas Dietl, Direktor für EU-Angelegenheiten der European Digital Rights Initiative (EDRI[4]). "Der Grund dafür ist, dass die Richtlinie Industrien bevorzugt, die eine 'dominierende Marktmacht' haben", so Dietl. Da die Richtlinie jede Art von geistigem Eigentum schützen soll, könnten vom privaten Filesharer bis zum kleinen Softwareentwickler oder Hersteller von No-Name-Druckerpatronen jeder belangt werden, warnt Dietl. Kleinere Wettbewerber könnten damit leicht vom Markt geblasen werden, heißt es auch in einer Analyse des Salzburger Rechtsinformatikers Georg Jakob[5], die er bei einem Treffen mit EU-Parlamentariern in der vergangenen Woche vorgestellt hat. Doch im aktuellen Endspurt stilisieren die Lobbyisten der Gegenseite das Beitrittsgebiet praktisch zum "Reich des Bösen", wo doppelt soviel raubkopierte Software[6] im Einsatz sein soll wie in den alten EU-Ländern.
Zusammen mit verschiedenen anderen europäischen Organisationen will sich EDRI mit ausführlich begründeten Vorschlägen[7] bis zuletzt für eine Einschränkung der Reichweite auf die eigentlichen Urheberrechte und auf "Berufspiraten" einsetzen. Immerhin sind die drohenden Sanktionen drastisch. Selbst eine Beschlagnahme von Hardware und das Einfrieren von Konten können die "zuständigen Behörden" auf Antrag des Rechteinhabers veranlassen, ohne dass der Beschuldigte vorher gehört wird oder eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Der Ko-Autor des Digital Millenium Copyright Act (DMCA), Bob Goodlattee, hat seine EU-Kollegen bei einem Treffen[8] der European Internet Foundation in der vergangenen Woche in einem harten Kurs gerade auch gegen die privaten Filesharer bestätigt. Goodlattee stellte dabei die Verhältnisse in den USA, wo den Rechteinhaber selbst eine Art polizeirechtlicher Status zugebilligt werde, als beispielhaft dar. (Monika Ermert) / (anw[9]/c --snapp--
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/44054 [2] http://www.ipjustice.org/CODE/021604ltr.html [3] http://www.ipjustice.org/CODE/021604.html [4] http://www.edri.org/ [5] http://www.ffii.org.uk/ip_enforce/jakob.html [6] http://global.bsa.org/eupolicy/enforcement/ [7] http://www.ffii.org.uk/ip_enforce/andreas2.html [8] http://www.eifonline.org/site/ index.cfm?TID=1&BID=16&SID=1&LG=2&ART=46&back=2 [9] mailto:anw@ct.heise.de
Über der EU schwebt eine schwarze Wolke, das sie aber aus westlicher Richtung kommt, haben die Wikipianer, die an "Fair Use" glauben, wohl noch nicht mitbekommen.
Ich habe mir noch keine Zeit genommen diese Wolke genauer zu sichten, aber ein Beispiel: "(13) It is necessary to define the scope of this Directive as widely as possible in order to encompass all the intellectual property rights covered by Community provisions in this field and/or by the national law of the Member State concerned. Nevertheless, that requirement does not affect the possibility, on the part of those Member States which so wish, to extend, for internal purposes, the provisions of this Directive to include acts involving unfair competition, including parasitic copies, or similar activities."
Unbekannte Übersetzungsquelle gepostet von Bernd Schmitt http://www.heise.de/newsticker/foren/ go.shtml?read=1&msg_id=5133126&forum_id=53116
"(13) ist es notwendig, den Bereich dieser Richtlinie so weit zu definieren, wie möglich, um alle Rechte am geistigen Eigentum umzugeben, die durch Communitybestimmungen auf diesem Gebiet und/oder durch das staatliche Recht des Mitgliedsstaates abgedeckt wurden, betraf. Dennoch beeinflußt diese Anforderung die Möglichkeit, nicht von seiten jener Mitgliedsstaaten, die so wünschen, um, zu den internen Zwecken, die Bestimmungen dieser Richtlinie zu verlängern, die Taten zu umfassen, die unfaire Konkurrenz, einschließlich der parasitschen Kopien oder der ähnlichen Tätigkeiten mit einbeziehen."
Der beste Kommentar im Heisenews-Forum:
--snipp-- Die Justiz als willige Erfüllungsgehilfeîn der "Geistiges-Eigentum"-Industrie ?
eXPlosion (19. Februar 2004 14:42)
Das Ganze ist ein Skandal erster Güte, deren (negative) Folgen wohl noch nicht vollständig abschätzbar sind:
Einige Punkte dazu:
1. Da hockt in unschuldiger Unverblümtheit mit Frau Janelly Fourtou, "der zuständigen Berichterstatterin und Ehefrau des Universal Vivendi-Chefs Jean-Rene Fourtou", eine direkte Interessenvertreterin eines der Industriezweige, die von der Direktive massiv profitieren würden, im Filz der Entscheidungsträger, und fordert unverblümt, dass die Sache nicht ausdiskutiert werden solle, weil die Einführung dann "noch komplizierter" würde. Als ob es im Allgemeininteresse liegen würde, es mächtigen Industriezweigen noch einfacher zu machen, ihre Macht durchzusetzen und die Menschen mit dem neuen Trick des "geistigen Eigentums" abzuzocken.
2. Da ist von "allen Arten geistigen Eigentums" die Rede, - als ob es sich dabei um eine klar definierbare und klar definierte Sache handeln würde, - als ob die Erfindung einer neuen, virtuellen Eigentumsform im Allgemeininteresse läge - als ob "geistiges Eigentum" eine Kategorie wäre, die nicht nur auf der primitiven Ebene ökonomischer Machtspielereien begründet sei. Es ist doch offensichtlich: "Geistiges Eigentum" ist ein so schwammiger und interpretationsbedürftiger Begriff, und eine "Verletzung des geistigen Eigentums" ist per se nicht zweifelsfrei feststellbar, dass es auf haarspalterische Interpretationsgefechte hinauslaufen wird, wo der Geschicktere und Skrupellosere gewinnen wird. Und die Justiz wird froh sein, wenn sie sich damit nicht zu stark herumschlagen muss und die Interpretationsspielereien den ökonomischen Mächten, vertreten durch Unternehmensrechtsabteilungen, überlassen kann.
3. "Selbst eine Beschlagnahme von Hardware und das Einfrieren von Konten können die 'zuständigen Behörden' auf Antrag des Rechteinhabers veranlassen, ohne dass der Beschuldigte vorher gehört wird oder eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt." Das heisst nichts anderes, als dass die Justiz (noch mehr) zur willigen Erfüllungsgehilfin ökonomischer Macht werden soll, und dass grundlegende rechtsstaatliche Regeln für genug mächtige Industrien nicht mehr gelten sollen.
4. Noch immer wirft man Klein(st)unternehmen und globale Multis in den einen Topf mit der Aufschrift "die Wirtschaft" (sogar jene, die an dieser ungeeigneten Vereinfachung nicht interessiert sein können!). Diese undifferenzierte Betrachtungsweise wird herangezogen, um "ökonomische Gerechtigkeit" zu "begründen": Für alle wirtschaftlichen Akteure gelten dieselben Regeln, also haben alle die gleichen Chancen, und die Sache ist gerecht (zumindest innerhalb "der Wirtschaft"). Das ist perfideste Bauernfängerei, denn es reicht nicht, wenn alle denselben (immer komplizierter werdenden!) Regeln unterworfen sind, oder dieselben "Rechte" haben: Da die Regeln nur für Grosse durchschaubar sind, und nur Grosse ihre "Rechte" tatsächlich (und nicht nur theoretisch) durchsetzen können, sind solche Regeln und Rechte bloss ein Machtinstrument, das die Grossen noch mehr bevorteilt.
5. Den interessierten Industrien wird es leicht fallen, die Justiz zu überlasten mit Unmengen von komplizierten Fällen der Art "Top Ten Firma gegen Einzelperson/Kleinstfirma". Die Justiz wird aufstöhnen und sich noch weniger motiviert fühlen, hinter diesen Scheingefechten nach den ganz grossen Wirtschaftskriminellen zu stochern. Die Regeln sind ja heutzutage schon so ausgefeilt, dass das praktisch ein Ding der Unmöglichkeit ist.
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Leute, irgendwie bin ich froh, dass ich schon so alt bin und diese ausgereifte Scheisse gar nicht mehr miterleben werde. Es reicht mir schon, auf Massen von Menschen zu stossen, denen diese Entwicklung völlig egal ist oder die sie - hinreichend gehirngewaschen - in positivem Licht sehen können.
--snapp--
Dies hat jetzt nichts mehr mit "Fair Use" zu tun sondern Bedarf meiner Meinung nach einen guten offenen Brief an alle Europaabgeordnete. Auch eine Petionseite sollten wir überlegen. Wärend wir noch nicht ganz die Rechte für Text und Bilder der letzen 100 Jahre geklärt haben (Darf man ein Bild aus einem Buch von 1945 scannen, wenn der Autor und Fotograf 1945 gestorben ist?) Und schon kommt durch die EU neues Ungemach.
Gruss rob
On Fri, Feb 20, 2004 at 12:17:42AM +0100, Robert Michel wrote:
Ganz anders als Highnoon hört sich an, was z.Z. in der EU gärt. Bisher hatte ich nur Sorge um Softwarepantente, aber auch der Wikipedia droht nichts gutes:
1) Lass die vollen Quotes, der Link reicht. 2) Ach nein, da wo wir bisher (noch) eine Art von Fair-Use verwenden sind aktuelle Politiker und die elenden Wappen. Ich seh's nicht als tragisch oder gar gefährlich an.
Wärend wir noch nicht ganz die Rechte für Text und Bilder der letzen 100 Jahre geklärt haben (Darf man ein Bild aus einem Buch von 1945 scannen, wenn der Autor und Fotograf 1945 gestorben ist?) Und schon kommt durch die EU neues Ungemach.
Das Urheberrecht von Bildern vor 1963 ist schon längst erloschen, aber dazu steht auch was in der WP.
ciao, tom
Das Urheberrecht von Bildern vor 1963 ist schon längst erloschen, aber dazu steht auch was in der WP.
Schmarrn. das gilt a) nur für US-Copyright und b) nur, wenn das Copyright nicht verlängert wurde. Wurde es verlängert, gelten 95 Jahre nach Erstveröffentlichung.
Gute Quelle hierfür:
http://www.payer.de/wissarbeit/wissarb07.htm
Uli
On Fri, Feb 20, 2004 at 10:19:47AM +0100, Ulrich Fuchs wrote:
Das Urheberrecht von Bildern vor 1963 ist schon längst erloschen, aber dazu steht auch was in der WP.
Schmarrn. das gilt a) nur für US-Copyright und b) nur, wenn das Copyright nicht verlängert wurde. Wurde es verlängert, gelten 95 Jahre nach Erstveröffentlichung.
Gute Quelle hierfür:
Und dazu einen andere Quelle, war übrigens 1965 weil ich mir ja keine Zahlen merken kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
ciao, tom
Und dazu einen andere Quelle, war übrigens 1965 weil ich mir ja keine Zahlen merken kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
Dann reden wir aber über 1959 (Wp-Artikel genau lesen!) Außerdem traue ich dem WP-Artikel diesbezüglich nicht recht über den Weg....
Uli
Salve!
Am Freitag, 20. Februar 2004 13:04 schrieb Ulrich Fuchs:
Und dazu einen andere Quelle, war übrigens 1965 weil ich mir ja keine Zahlen merken kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
Dann reden wir aber über 1959 (Wp-Artikel genau lesen!) Außerdem traue ich dem WP-Artikel diesbezüglich nicht recht über den Weg....
Genau diese Rechtunsicherheit unter uns Wikipedianer meinte ich. Wärend wir noch nicht einmal geltendes Recht aus dem FF kennen, will die EU das Urheberrecht ohne Diskussion, sehr weitreichend und schwammig im Interesse einiger Rechteinhaber zu verschärfen.
Ich habe bisher noch nie von einer Gesetzesänderung gehört, die den Umgang mit Texten oder Bildern einfacher und freier geregelt hätte.
Richard Stallman hat sich übrings auf Wikipedia-L zu dem "fair use" disput geäußert und sich für die Verwendung freier Bilder für eine freie Enzykopädie stark gemacht. Glückwunsch an Eurer abkommen, dies für de.wikipedia strikt zu handhaben - diese Entscheidung unterstütze ich voll und ganz. Auf en.wikipedia gibt es aber einpaar hartnäckige Verfechter der Grauzone ;( ich denke aber, es wird maximal auf einen Ergänzungsserver und nicht auf eine Spaltung hinauslaufen.
Es hätte ein eigener Thread sein können, passt hier aber ganz gut:
Könnten wir nicht zum Schutz des Status Quo des Urheberrechtes mit dem FFII & FSF nicht etwas gegen die EU Gesetzesinitative "zum Schutz des Geistigen Eigentums" (=Schutz der Pfründe der Rechteinhaber) etwas unternehmen bevor es zu spät ist (März 2004!)?
Gruss rob
On Fri, Feb 20, 2004 at 09:05:09PM +0100, Robert Michel wrote:
Richard Stallman hat sich übrings auf Wikipedia-L zu dem "fair use" disput geäußert und sich für die Verwendung freier Bilder für eine freie Enzykopädie stark gemacht.
Quelle wäre auch gut. Seltsam dass er den Subject des Threads nicht angepasst hat ;-) http://mail.wikipedia.org/pipermail/wikipedia-l/2004-February/014452.html
Ich wäre allerdings dagegen zu schreiben "The Foobar company stands in the way of our including a picture of this."
Bei einigen Bildern die uns wirklich wichtig sind (ein dutzend vielleicht), aber sonst wäre mir das zu aggressiv.
Könnten wir nicht zum Schutz des Status Quo des Urheberrechtes mit dem FFII & FSF nicht etwas gegen die EU Gesetzesinitative "zum Schutz des Geistigen Eigentums" (=Schutz der Pfründe der Rechteinhaber) etwas unternehmen bevor es zu spät ist (März 2004!)?
Schreib einen Artikel zur aktuellen Lage und den Plänen der EU und du kriegst eine rote Box auf der Hauptseite.
ciao, tom
Ich kann die Löschkandidatenseite mit keinem meiner drei Browser editieren, jedenfalls nicht am Ende. Offenbar ist die Dateigröße für das Eingabeformular zu groß. Wird auch gleich als Warnung vorausgeschickt. Kann das jemand ändern?
Rainer
Rainer Zenz wrote:
Ich kann die Löschkandidatenseite mit keinem meiner drei Browser editieren, jedenfalls nicht am Ende. Offenbar ist die Dateigröße für das Eingabeformular zu groß. Wird auch gleich als Warnung vorausgeschickt. Kann das jemand ändern?
http://de.wikipedia.org/w/wiki.phtml?title=Wikipedia:L%F6schkandidaten&a...
funktioniert auch ohne Fehlermeldung, oder? Gruß
Thomas R. Koll wrote:
Ich wäre allerdings dagegen zu schreiben "The Foobar company stands in the way of our including a picture of this."
Bei einigen Bildern die uns wirklich wichtig sind (ein dutzend vielleicht), aber sonst wäre mir das zu aggressiv.
Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das als Standardmassnahme verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur Verfügung zu stellen.
MfG -asb
On Sat, Feb 21, 2004 at 04:49:05AM +0100, Agon S. Buchholz wrote:
Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das als Standardmassnahme verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur Verfügung zu stellen.
Die dümmsten Ideen von RMS finden also immer noch Anhänger. Ich hab nochmal drüber nachgedacht und kann die Idee ganz nicht mehr leiden. Wir werden dadurch zu aggressiv werden und weniger tolerant gegenüber Leuten/Firmen die auf Eigentum und Kommerz basieren. Solche Toleranz sollte in unserem Frei auch inhalten sein.
ciao, tom -- http://www.tomk32.de - just a geek trying to change the world -.- http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32 /|> http://tomk32.bookcrossing.com / \ http://tinyurl.com/u6de
On Sat Feb 21, 2004 at 04:4905AM +0100, Agon S. Buchholz wrote:
Thomas R. Koll wrote:
Ich wäre allerdings dagegen zu schreiben "The Foobar company stands in the way of our including a picture of this."
Bei einigen Bildern die uns wirklich wichtig sind (ein dutzend vielleicht), aber sonst wäre mir das zu aggressiv.
Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das als Standardmassnahme verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur Verfügung zu stellen.
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da? Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber, und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf. Und als potentieller Lizenznehmer hat man diese Entscheidung zu akzeptieren, ob es einem nun passt oder nicht, und vor allem, wenn es um eine derart weitreichende Entscheidung wie Veroeffentlichung unter der GFDL steht.
Michael
Michael Bergbauer listsub-wikide@noname.franken.de writes:
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da? Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber,
Auf die Urheberrecht kommt es hier nur relativ wenig an. Entscheidend sind die Verwertungsrechte, die von dritter Seite eit über den Tod des Urhebers hinaus beansprucht werden.
und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Wie gesagt, viele, viele Urheber können gar nicht mehr entscheiden; es sind die Rechtsnachfolger und Verlage, Konzerne und Verwertungsgesellschaften, die oft ein höchst zweifelhaftes Verhalten an den Tag legen. Sehr "schön" ist auch die aktuelle Auseinandersetzung in Sachen Adorno; dort scheint es der Reemtsma-Stiftung ums Prinzip zu gehen (die Leser mögen sich bitte in die Stadtbibliotheken bemühen...).
Und als potentieller Lizenznehmer hat man diese Entscheidung zu akzeptieren, ob es einem nun passt oder nicht, und vor allem, wenn es um eine derart weitreichende Entscheidung wie Veroeffentlichung unter der GFDL steht.
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.
On Sat Feb 21, 2004 at 11:2857AM +0100, Karl Eichwalder wrote:
Michael Bergbauer listsub-wikide@noname.franken.de writes:
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da? Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber,
Auf die Urheberrecht kommt es hier nur relativ wenig an. Entscheidend sind die Verwertungsrechte, die von dritter Seite eit über den Tod des Urhebers hinaus beansprucht werden.
... die sie aber auch auf Grundlage geltenden Rechts erhalten haben, und die sie wohl auch auf Grundlage dieses Rechts beanspruchen und verteidigen duerfen - genau so wie wir die GFDL verteidigen.
und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Wie gesagt, viele, viele Urheber können gar nicht mehr entscheiden; es sind die Rechtsnachfolger und Verlage, Konzerne und Verwertungsgesellschaften, die oft ein höchst zweifelhaftes Verhalten an den Tag legen.
Fuer viele Firmen im 'traditionellen' Modell sind Lizenzen im Stil der GPL (fuer Software) und GFDL etwas ketzerisches. Und es faellt ihnen schwer, Verwertungsrechte an etwas fuer umsonst wegzugeben, fuer die sie gezahlt haben. Und sie geben nicht nur uns die entsprechenden Verwertungsrechte, sondern sie geben sie dadurch der ganzen Welt. *Jeder* auf der Welt darf diese Sachen dann selbst (zwar mit entsprechender Quellenangabe, aber immerhin) z.B. in einem Buch drucken, und das Buch dann auch verkaufen.
Und sie haben Angst davor, Praezenzfaelle zu schaffen, sie haben Angst vor einem Dammbruch und demenstprechend weigern sie sich auch schon bei kleinen Anfragen nach aelteren Sachen.
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.
Doch, es nimmt ihm ein Recht weg, und zwar die Entscheidung, wer wann was wo veroeffentlichen darf und wer nicht. Fuer einige mag das ein sehr wichtiges Recht sein.
Michael wrote:
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.
Doch, es nimmt ihm ein Recht weg, und zwar die Entscheidung, wer wann was wo veroeffentlichen darf und wer nicht.
Das stimmt so nicht. Die ganzen GNU-Lizenzen verhindern nur, dass jemand eine Veröffentlichung *verbietet*.
Leute, überlegt doch mal, wovon wir hier reden. Es geht hier nicht um die letzten Nacktfotos von Ladi Di aus dem Sarg, die wir vielleicht unter Verstoss gegen irgendwelche Paparazzi-Copyrights oder Persönlichkeitsrechte veröffentlichen wollen könnten, die Wikipedia ist doch kein Boulevard-Magazin.
Es geht hier beispielsweise um *relevante* zeitgeschichtliche und kulturelle Abbildungen, die von Künstlern vor Jahrhunderten geschaffen wurden, deren Verwendung uns aber auf Grund irgendwelcher obskuren Rechtsbeugungen ohne $$$ nicht möglich ist und nie mehr möglich sein wird, weil eine Bildagentur wie C***is weltweit alle Bildrechte gebunkert hat.
MfG -asb
"Agon S. Buchholz" skribis:
Michael wrote:
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.
Doch, es nimmt ihm ein Recht weg, und zwar die Entscheidung, wer wann was wo veroeffentlichen darf und wer nicht.
Das stimmt so nicht. Die ganzen GNU-Lizenzen verhindern nur, dass jemand eine Veröffentlichung *verbietet*.
Wo ist da ein Widerspruch? Das Verbieten von Veröffentlichungen ist ein elementarer Bestandteil der "Entscheidung, wer wann was wo veröffentlichen darf und wer nicht."
Paul
Paul Ebermann wrote:
Wo ist da ein Widerspruch? Das Verbieten von Veröffentlichungen ist ein elementarer Bestandteil der "Entscheidung, wer wann was wo veröffentlichen darf und wer nicht."
Ja sicher. Ich wollte nur betonen, dass es nicht die GNU FDL ist, die Einschränkungen bei der Veröffentlichung bewirkt, sondern nur die ach so geliebten Schutz- und Abwehrrechte. Letztere sichern daher vor allem die "Entscheidung, wer wann was wo *nicht* veröffentlichen darf." Die Entscheidung "wer wann was wo veröffentlichen darf" nimmt einem die GNU-Lizenz ja ab. Ich finde es wichtig, diesen Unterschied zu hervorzuheben. Oder anders formuliert: Die GNU-Lizenzen schützen vor nicht-Veröffentlichen, die Patent- und Urheberrechte jedoch vor dem Veröffentlichen.
MfG -asb
Michael Bergbauer wrote:
Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das als Standardmassnahme verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur Verfügung zu stellen.
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da?
Nötigung im Sinne unseres Par. 240 StGB? Nein.
Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber, und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Ja sicher, daran hindert ihn doch auch niemand. Aber warum sollten wir *nicht* transparent machen dürfen, wer Copyrights bunkert und die freie Nutzung blockiert? Das wäre ja die Schere im Kopf, würden wir uns in vorauseilendem Copyright-Gehorsam auch noch versagen, die aktuelle Situation zu *dokumentieren*.
MfG -asb
On Saturday 21 February 2004 04:49, Agon S. Buchholz wrote:
Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das als Standardmassnahme verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur Verfügung zu stellen.
Wenn jemand auf die Seite von z.B. "Dolly das Schaf" kommt und dort kein Bild vorfindet, dann sollten wir darauf hinweisen, warum es uns nicht möglich ist, dort ein entsprechendes Bild zu zeigen.
Ich sehe dabei zwei Vorteile: zum einen kann man uns dann weniger einen Vorwurf daraus machen - nach dem Motto "sind die blöd, dass die in diesen Artikel nicht mal ein Bild von Dolly zeigen" und zum anderen üben wir damit auch Druck aus und sorgen dafür, dass die Problematik eines massiv ausgeweiteten Urheberschutzes jeden ein bisschen betrifft.
Gerade letzterer Punkt erscheint mir überaus wichtig zu sein. Es ist leider viel zu wenig bekannt oder wird nur am Rande wahrgenommen, welche Folgen die Ausweitung des Urheberrechtes bzw. des Copyrights (siehe z.B. Elrond vs. Ashcroft) wirklich haben.
Ein freundlich formulierten Hinweis (ohne den aggressiven Grundton des zitierten Beispiels) würde ich deshalb durchaus befürworten. Am besten noch verlinkt mit einer Seite die auf die Problematik des extrem langen Urheberrechtes hinweist.
Viele Grüße, Marco