Michael Bergbauer wrote:
> Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das
als Standardmassnahme
> verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage
> hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur
> Verfügung zu stellen.
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre
ich mich da?
Nötigung im Sinne unseres Par. 240 StGB? Nein.
Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber, und der
kann und darf
in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was
mit seinen Werken machen darf.
Ja sicher, daran hindert ihn doch auch niemand. Aber warum sollten wir
*nicht* transparent machen dürfen, wer Copyrights bunkert und die freie
Nutzung blockiert? Das wäre ja die Schere im Kopf, würden wir uns in
vorauseilendem Copyright-Gehorsam auch noch versagen, die aktuelle
Situation zu *dokumentieren*.
MfG -asb