Michael Bergbauer <listsub-wikide(a)noname.franken.de> writes:
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre
ich mich da? Die
Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber,
Auf die Urheberrecht kommt es hier nur relativ wenig an. Entscheidend
sind die Verwertungsrechte, die von dritter Seite eit über den Tod des
Urhebers hinaus beansprucht werden.
und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden
wer und zu
welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Wie gesagt, viele, viele Urheber können gar nicht mehr entscheiden; es
sind die Rechtsnachfolger und Verlage, Konzerne und
Verwertungsgesellschaften, die oft ein höchst zweifelhaftes Verhalten
an den Tag legen. Sehr "schön" ist auch die aktuelle
Auseinandersetzung in Sachen Adorno; dort scheint es der
Reemtsma-Stiftung ums Prinzip zu gehen (die Leser mögen sich bitte in
die Stadtbibliotheken bemühen...).
Und als potentieller Lizenznehmer hat man diese
Entscheidung zu
akzeptieren, ob es einem nun passt oder nicht, und vor allem, wenn es
um eine derart weitreichende Entscheidung wie Veroeffentlichung unter
der GFDL steht.
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine
Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.
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| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)