(einfach mal ein Schuss ins Blaue, wenn das schon mal irgendwo auftauchte, mea culpa). Habe heute per Zufall die letzte c't in die Hand bekommen und las dort einen interessanten Artikel über ein neues (bundesdeutsches) Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek. Deren Archivierungsauftrag wurde dementsprechend erweitert, dass nun auch Netzpublikationen gesammelt werden sollen. Details sind in der Pressemitteilung unter http://www.ddb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm Zitat: "Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert Netzpublikationen auf Dauer. Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern." Weiter unten: "Welche Publikationen sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht einbezogen?
Zunächst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht alle Publikationen einbezogen, für die man sich ohne Weiteres entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen könnte, wie z. B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke. (...)
Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht." Laut c't (IIRC, Zeitschrift lag in der Schulbibliothek) müssen alle Herausgeber von deutsch(-sprachigen) Publikationen ein Belegexemplar bei der DNB abliefern (technisch geht das voraussichtlich über ein Nutzerkonto auf einen FTP-Server, wo man die Daten in komprimierter Form ablegt). Weiter möchte die DNB jeweils aktuelle Versionen der Website haben, d.h. die Daten müssen also nicht nur einmal abgeliefert werden (die genauen Techniken werden noch evaluiert, z.B. via "harvesting"). Vorsorglich wurde auch bereits ein Sanktionsparagraph in das Gesetz aufgenommen, der Bussen bei Säumigkeit und Nichtreagieren auf Mahnungen androht. Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes? Wenn nein, wer würde sich denn hier darum kümmern? Einfach mal so als Diskussionsanregung Michael
i.S.v. ad fontes: Hier noch das ganze Gesetz dazu http://bundesrecht.juris.de/dnbg/index.html Michael
On 9/8/06, Michael Bimmler mbimmler@gmail.com wrote:
(einfach mal ein Schuss ins Blaue, wenn das schon mal irgendwo auftauchte, mea culpa). Habe heute per Zufall die letzte c't in die Hand bekommen und las dort einen interessanten Artikel über ein neues (bundesdeutsches) Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek. Deren Archivierungsauftrag wurde dementsprechend erweitert, dass nun auch Netzpublikationen gesammelt werden sollen. Details sind in der Pressemitteilung unter http://www.ddb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm Zitat: "Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert Netzpublikationen auf Dauer. Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern." Weiter unten: "Welche Publikationen sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht einbezogen?
Zunächst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht alle Publikationen einbezogen, für die man sich ohne Weiteres entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen könnte, wie z. B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke. (...)
Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht." Laut c't (IIRC, Zeitschrift lag in der Schulbibliothek) müssen alle Herausgeber von deutsch(-sprachigen) Publikationen ein Belegexemplar bei der DNB abliefern (technisch geht das voraussichtlich über ein Nutzerkonto auf einen FTP-Server, wo man die Daten in komprimierter Form ablegt). Weiter möchte die DNB jeweils aktuelle Versionen der Website haben, d.h. die Daten müssen also nicht nur einmal abgeliefert werden (die genauen Techniken werden noch evaluiert, z.B. via "harvesting"). Vorsorglich wurde auch bereits ein Sanktionsparagraph in das Gesetz aufgenommen, der Bussen bei Säumigkeit und Nichtreagieren auf Mahnungen androht. Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes? Wenn nein, wer würde sich denn hier darum kümmern? Einfach mal so als Diskussionsanregung Michael
Michael Bimmler schrieb:
Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes?
Dass diese Frage sich überhaupt stellen lässt, erstaunt mich. Die schwedische Nationalbibliothek hat in Auftrag *alles* gedrucktes zu sammeln was (1) in Schweden erscheint, (2) in anderen Ländern auf schwedischer Sprache erscheint, (3) in anderen Ländern/Sprachen erscheint als Übersetzungen von schwedischen Werken, (4) überhaupt alles was etwas mit Schweden zu tun hat ("Suecana extranea"). Diese inklusionistische Einstellung ist vielleicht natürlicher für kleinere Länder und Sprachgebieten.
Seit mehreren Jahren archiviert und sammelt kb.se/kw3 auch schwedische Websites, aber für die Qualität kann ich nicht antworten, denn diese Prozess ist gar nicht transparent. Ich glaube z.B. dass sv.wikipedia.org dort nicht archiviert wird, und nicht weil es nicht archiviert werden soll, sondern weil niemand sich über Qualität oder Vollständigkeit kümmert.
"Michael Bimmler" skribis:
[...] Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes? Wenn nein, wer würde sich denn hier darum kümmern?
Hmm, meine laienhafte Interpretation von § 15:
| Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, | das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich | zugänglich zu machen und den Sitz, eine | Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in | Deutschland hat.
Die Wikimedia Foundation hat weder Sitz, Betriebsstätte noch Hauptwohnsitz in Deutschland, soweit ich weiß.
Allerdings ist laut GFDL natürlich _jeder_ berechtigt, die Wikipedia zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, also müsste die Bibliothek ungefähr 80 Millionen Exemplare bekommen, zuzüglich noch einiger für die juristischen Personen.
Hmm, das kann nicht gemeint sein, oder?
Paul
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1
Paul Ebermann schrieb:
Die Wikimedia Foundation hat weder Sitz, Betriebsstätte noch Hauptwohnsitz in Deutschland, soweit ich weiß.
Allerdings ist laut GFDL natürlich _jeder_ berechtigt, die Wikipedia zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, also müsste die Bibliothek ungefähr 80 Millionen Exemplare bekommen, zuzüglich noch einiger für die juristischen Personen.
Hmm, das kann nicht gemeint sein, oder?
Wie schaut es denn mit den WikiReadern in PDF aus? Diese werden lt. Impressum von Personen herausgegeben, die (in der Regel) in Deutschland leben.
Nach meiner Interpretation wären diese ablieferungspflichtig.
Raymond.
Michael Bimmler wrote:
Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes?
Ich würde die Frage von der anderen Seite her angehen: Wenn die deutschsprachige Wikipedia nicht unter das Gesetz fallen sollte, wie können wir trotzdem dafür sorgen, dass die Nationalbibliothek unsere Artikel archiviert? Ich würde dies weniger als Zwang, sondern vielmehr als Chance sehen.
Kurt
On 9/10/06, Kurt Jansson jansson@gmx.net wrote:
Michael Bimmler wrote:
Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes?
Ich würde die Frage von der anderen Seite her angehen: Wenn die deutschsprachige Wikipedia nicht unter das Gesetz fallen sollte, wie können wir trotzdem dafür sorgen, dass die Nationalbibliothek unsere Artikel archiviert? Ich würde dies weniger als Zwang, sondern vielmehr als Chance sehen.
Sehe ich klar auch so, ich wollte da nicht "zwangspessimistisch" wirken. Anyway, die Frage steht immer noch, ob da vll. jemand mal mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen sollte. Gruss (auch hier, lieber Lothar, ohne Eszett) Michael
Kurt _______________________________________________ WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Hi Wikipedianer,
Michael Bimmler schrieb am 11.09.2006 14:30:
Anyway, die Frage steht immer noch, ob da vll. jemand mal mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen sollte.
Kann ich machen. Ich wende mich mal an die Frau, die im c't-Artikel interviewt wurde.
Tschuess, Tim.
Hi Wikipedianer,
Tim 'avatar' Bartel schrieb am 11.09.2006 15:23:
Michael Bimmler schrieb am 11.09.2006 14:30:
Anyway, die Frage steht immer noch, ob da vll. jemand mal mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen sollte.
Kann ich machen. Ich wende mich mal an die Frau, die im c't-Artikel interviewt wurde.
Zustaendig ist Frau Puls in Frankfurt. Mit ihr habe ich gerade eine Zeit lang nett telefoniert.
Wie zu erwarten war, ist momentan alles im Umbruch und auch die DNB muss sich erstmal auf die neue Situation einstellen. Momentan ist es so, dass keine Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtbeachtung der Ablieferungspflicht gibt (wobei ja eh nicht klar waere, inwieweit wir verpflichtet waeren). Bisher ist es relativ einfach, so etwas wie PDF-Dateien o.ä. zu sammeln/archivieren, bei Datenbanken ist das alles noch nicht ganz so einfach.
Ich habe klargestellt, dass eine Archivierung durchaus in unserem Interesse sei. Seitens der DNB sieht es so aus, dass es fuer sie momentan am sinnvollsten ist, Ansprechpartner zu sammeln, selber das Vorgehen erst einmal zu ordnen und sich dann (bei uns) zu melden [als Ansprechpartner haben sie jetzt primär info-de@wikimedia.org genannt bekommen].
Ich habe ausdruecklich darauf hingewiesen, dass wir - gerade auch im Hinblick auf unsere sonstige Kooperation mit der DNB - gerne dazu bereit sind uns als (weiterer) Pilotpartner o.ä. zur Verfügung zu stellen.
Tschuess, Tim.
Mit ihr habe ich gerade eine Zeit lang nett telefoniert.
Das war schon fast redundant, ich habe bisher niemanden bei der DNB getroffen, der nicht nett war :)
Bisher ist es relativ einfach, so etwas wie PDF-Dateien o.ä. zu sammeln/archivieren, bei Datenbanken ist das alles noch nicht ganz so einfach.
Wir haben ja zum Glück /maintenance/dumpHTML.php :)
Ich habe klargestellt, dass eine Archivierung durchaus in unserem Interesse sei. Seitens der DNB sieht es so aus, dass es fuer sie momentan am sinnvollsten ist, Ansprechpartner zu sammeln, selber das Vorgehen erst einmal zu ordnen und sich dann (bei uns) zu melden [als Ansprechpartner haben sie jetzt primär info-de@wikimedia.org genannt bekommen].
Sehr gut.
Ich habe ausdruecklich darauf hingewiesen, dass wir - gerade auch im Hinblick auf unsere sonstige Kooperation mit der DNB - gerne dazu bereit sind uns als (weiterer) Pilotpartner o.ä. zur Verfügung zu stellen.
Oh ja, wunderbar.
Hach, geht das wieder schön...
Danke für deine Mühe.
Mathias
Mathias Schindler schrieb:
Mit ihr habe ich gerade eine Zeit lang nett telefoniert.
Das war schon fast redundant, ich habe bisher niemanden bei der DNB getroffen, der nicht nett war :)
Bisher ist es relativ einfach, so etwas wie PDF-Dateien o.ä. zu sammeln/archivieren, bei Datenbanken ist das alles noch nicht ganz so einfach.
Wir haben ja zum Glück /maintenance/dumpHTML.php :)
Läuft sogar momentan. http://download.wikimedia.org/static/more/September_2006/ füllt sich. de ist ziemlich nah an da dran. -- Leon
On 9/11/06, Tim 'avatar' Bartel wikipedia@computerkultur.org wrote:
Ich habe klargestellt, dass eine Archivierung durchaus in unserem Interesse sei. Seitens der DNB sieht es so aus, dass es fuer sie momentan am sinnvollsten ist, Ansprechpartner zu sammeln, selber das Vorgehen erst einmal zu ordnen und sich dann (bei uns) zu melden [als Ansprechpartner haben sie jetzt primär info-de@wikimedia.org genannt bekommen].
Wunderbar. Schön, wenn mal etwas so einfach geht. Gruss und Merci (ich werfe jetzt ganz bewusst mit Helvetismen um mich...) Michael
On 9/11/06, Tim 'avatar' Bartel wikipedia@computerkultur.org wrote:
Wie zu erwarten war, ist momentan alles im Umbruch und auch die DNB muss sich erstmal auf die neue Situation einstellen. Momentan ist es so, dass keine Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtbeachtung der Ablieferungspflicht gibt (wobei ja eh nicht klar waere, inwieweit wir verpflichtet waeren).
Unter http://mathias-schindler.de/index.php/2006/09/11/liebe-abgeordnete-aus-dem-k... findet sich ein Brief an die Autoren des Berichts aus dem Kulturausschuss in Sachen des Gesetzes.
Mal sehen, ob und wer und was sie antworten.
Mathias
On Fri, 8 Sep 2006 19:09:09 +0200, Michael Bimmler wrote:
Vorsorglich wurde auch bereits ein Sanktionsparagraph in das Gesetz aufgenommen, der Bussen bei Säumigkeit und Nichtreagieren auf Mahnungen androht.
Und dank der neuen Rechtschreibreform werden jetzt die para- noideren unter den Beitragschreibern anfangen, nach schwarzen Bussen vor ihren Haustueren Auschau zu halten ;-)
Gruesse, Lothar
Hallo,
Lothar Kimmeringer wikipedia@kimmeringer.de schrieb am Sun, 10 Sep 2006 21:31:53 +0200:
On Fri, 8 Sep 2006 19:09:09 +0200, Michael Bimmler wrote:
Vorsorglich wurde auch bereits ein Sanktionsparagraph in das Gesetz aufgenommen, der Bussen bei Säumigkeit und Nichtreagieren auf Mahnungen androht.
Und dank der neuen Rechtschreibreform werden jetzt die para- noideren unter den Beitragschreibern anfangen, nach schwarzen Bussen vor ihren Haustueren Auschau zu halten ;-)
die Bußen schreibt man weiterhin mit ß, die Schreibung "Bussen" ist schweizerisch (der Autor, Michael Bimmler, ist Schweizer) und dort seit den 30ern so üblich. So und damit ist hoffentlich das off-topic-Thema wieder beendet ;).
Mit freundlichen Grüßen Christian Thiele