i.S.v. ad fontes: Hier noch das ganze Gesetz dazu
(einfach mal ein Schuss ins Blaue, wenn das schon mal
irgendwo
auftauchte, mea culpa).
Habe heute per Zufall die letzte c't in die Hand bekommen und las dort
einen interessanten Artikel über ein neues (bundesdeutsches) Gesetz
über die deutsche Nationalbibliothek. Deren Archivierungsauftrag wurde
dementsprechend erweitert, dass nun auch Netzpublikationen gesammelt
werden sollen. Details sind in der Pressemitteilung unter
http://www.ddb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm
Zitat: "Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert Netzpublikationen
auf Dauer. Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des
Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die
Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen
Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs
oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet
veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern."
Weiter unten:
"Welche Publikationen sind in die erweiterte Ablieferungs- und
Sammelpflicht einbezogen?
Zunächst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht
alle Publikationen einbezogen, für die man sich ohne Weiteres
entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen könnte, wie z. B.
elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika
und andere Nachschlagewerke. (...)
Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine
Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder
Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht."
Laut c't (IIRC, Zeitschrift lag in der Schulbibliothek) müssen alle
Herausgeber von deutsch(-sprachigen) Publikationen ein Belegexemplar
bei der DNB abliefern (technisch geht das voraussichtlich über ein
Nutzerkonto auf einen FTP-Server, wo man die Daten in komprimierter
Form ablegt). Weiter möchte die DNB jeweils aktuelle Versionen der
Website haben, d.h. die Daten müssen also nicht nur einmal abgeliefert
werden (die genauen Techniken werden noch evaluiert, z.B. via
"harvesting"). Vorsorglich wurde auch bereits ein Sanktionsparagraph
in das Gesetz aufgenommen, der Bussen bei Säumigkeit und
Nichtreagieren auf Mahnungen androht. Meine Frage nun: Hat sich schon
mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige
WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute
gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den
USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes? Wenn nein, wer würde
sich denn hier darum kümmern?
Einfach mal so als Diskussionsanregung
Michael