Hallo,
langsam reicht es mir. Ich habe Eike aufgefordert die verleumderische Unterstellung ich sei ein Vandale zu unterlassen. Ich bin drauf und dran einen Anwalt mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung zu beauftragen.
Ich habe mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt. Nach §185 - 187 StGB wird übele Nachrede und Verleumdung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Webseitenbetreiber aufgrund einer Falschinformation nach Abmahnung zivilrechtlich zur Zahlung einer hohen Entschädigungssumme verurteilt wurde. Dabei war es nach Auffassung des Gerichts unrelevant wie lange die persönlichkeitsverletzende Information im Netz stand und wie viele User tatsächlich diese gelesen haben.
Zivilrechtlich Ansprüche können, soweit ich weiss nach § 823 Abs. 1 BGB und § 249 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden. Insoweit diese §§ die Kreditwürdigkeit betreffen.
Alles weitere siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Massive_Probleme...
Grüsse - nee
Hallo,
langsam reicht es mir. Ich habe Eike aufgefordert die verleumderische Unterstellung ich sei ein Vandale zu unterlassen. Ich bin drauf und dran einen Anwalt mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung zu beauftragen.
Ich habe mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt. Nach §185 - 187 StGB wird übele Nachrede und Verleumdung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Ohne den Fall jetzt bis ins Detail zu kennen, zitiere ich mal aus der Wikipedia:
"Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind."
Gruß, Aka
inwa.initiative@gmx.net schrieb:
Hallo,
langsam reicht es mir. Ich habe Eike aufgefordert die verleumderische Unterstellung ich sei ein Vandale zu unterlassen. Ich bin drauf und dran einen Anwalt mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung zu beauftragen.
Ich habe mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt. Nach §185 - 187 StGB wird übele Nachrede und Verleumdung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Webseitenbetreiber aufgrund einer Falschinformation nach Abmahnung zivilrechtlich zur Zahlung einer hohen Entschädigungssumme verurteilt wurde. Dabei war es nach Auffassung des Gerichts unrelevant wie lange die persönlichkeitsverletzende Information im Netz stand und wie viele User tatsächlich diese gelesen haben.
Zivilrechtlich Ansprüche können, soweit ich weiss nach § 823 Abs. 1 BGB und § 249 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden. Insoweit diese §§ die Kreditwürdigkeit betreffen.
Alles weitere siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Massive_Probleme...
Grüsse - nee
Wer bist Du überhaupt?
WolfgangS
Hallo! Wie funktioniert das mit der Benutzersperre eigentlich? Ich meine, wenn die IP des Benutzers gesperrt wird, ist das ja überhaupt kein Hindernis, denn man kann die IP maskieren und sich neu anmelden. Herzlichen Gruß
Yasemin
Hallo,
am Tue, 23 May 2006 18:43:36 +0200 schrieb Yasemin:
Wie funktioniert das mit der Benutzersperre eigentlich? Ich meine, wenn die IP des Benutzers gesperrt wird, ist das ja überhaupt kein Hindernis, denn man kann die IP maskieren und sich neu anmelden.
Stimmt ;-) Aber das weiß ja zum Glück nicht jeder. Bei angemeldeten Benutzern wird allerdings nicht die IP gesperrt, sondern die Anmeldung unter dem entsprechenden Namen. Lässt sich durch Sockenpuppen-Accounts zwar auch umgehen, erfordert aber etwas mehr Aufwand.
Alles nichts, womit man wirklich böswilligen Menschen das Leben sehr schwer macht. Zum Glück sind wirklich hartnäckig böswillige Menschen relativ selten.
Gruß, Gerhard aka Perrak
Hallo Wikipedianer,
Gerhard Jahnke schrieb am 24.05.2006 00:28:
am Tue, 23 May 2006 18:43:36 +0200 schrieb Yasemin:
Wie funktioniert das mit der Benutzersperre eigentlich? Ich meine, wenn die IP des Benutzers gesperrt wird, ist das ja überhaupt kein Hindernis, denn man kann die IP maskieren und sich neu anmelden.
Stimmt ;-) Aber das weiß ja zum Glück nicht jeder. Bei angemeldeten Benutzern wird allerdings nicht die IP gesperrt, sondern die Anmeldung unter dem entsprechenden Namen. Lässt sich durch Sockenpuppen-Accounts zwar auch umgehen, erfordert aber etwas mehr Aufwand.
Sockenpuppen-Accounts helfen hier nur bei gleichzeitiger Aenderung der IP weiter, da der neue Account sonst in den Autoblock von MediaWiki [1] laeuft. Die Sperrbegruendung ist dann "Du verwendest du gleiche IP wie..."
Alles nichts, womit man wirklich böswilligen Menschen das Leben sehr schwer macht. Zum Glück sind wirklich hartnäckig böswillige Menschen relativ selten.
Bei einem wirklich grossen Angriff wird halt die ganze IP-Range mit entsprechend grossem Kollateralschaden dicht gemacht.
Tschuess, Tim.
[1] http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Autoblock
Alles nichts, womit man wirklich böswilligen Menschen das Leben sehr
schwer
macht. Zum Glück sind wirklich hartnäckig böswillige Menschen relativ selten.
Bei einem wirklich grossen Angriff wird halt die ganze IP-Range mit entsprechend grossem Kollateralschaden dicht gemacht.
Was spricht in solchen Fälle eigentlich gegen die Ausgabe von "poisend Cookies"? Meines Erachtens sind zwar auch Kollateralschäden möglich, jedoch deutlich unwahrscheinlicher als bei einem Rangeblock.
-jha-
Hi Wikipedianer,
Johann H. Addicks schrieb am 24.05.2006 12:36:
Bei einem wirklich grossen Angriff wird halt die ganze IP-Range mit entsprechend grossem Kollateralschaden dicht gemacht.
Was spricht in solchen Fälle eigentlich gegen die Ausgabe von "poisend Cookies"? Meines Erachtens sind zwar auch Kollateralschäden möglich, jedoch deutlich unwahrscheinlicher als bei einem Rangeblock.
Dafuer habe ich auf Anhieb zu wenig Informationen im Kopf ueber die momentane technische Realisation. Wenn ich mich nicht taeusche ist ein Posten als IP ja auch ohne Cookies problemlos moeglich. Das Thema wird vermutlich auch etwas speziell und koennte ggf. in wikitech-l oder im IRC weiter besprochen werden.
Tschuess, Tim.