Hallo,
langsam reicht es mir. Ich habe Eike
aufgefordert die verleumderische Unterstellung
ich sei ein Vandale zu unterlassen. Ich bin
drauf und dran einen Anwalt mit einer Abmahnung
und einer Unterlassungserklärung zu beauftragen.
Ich habe mich bei einem befreundeten
Rechtsanwalt erkundigt. Nach §185 - 187 StGB
wird übele Nachrede und Verleumdung mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Ohne den Fall jetzt bis ins Detail zu kennen,
zitiere ich mal aus der Wikipedia:
"Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine
Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt,
obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind."
Gruß,
Aka