inwa.initiative(a)gmx.net schrieb:
Hallo,
langsam reicht es mir. Ich habe Eike aufgefordert die verleumderische Unterstellung ich
sei ein Vandale zu unterlassen. Ich bin drauf und dran einen Anwalt mit einer Abmahnung
und einer Unterlassungserklärung zu beauftragen.
Ich habe mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt. Nach §185 - 187 StGB wird
übele Nachrede und Verleumdung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Mir ist ein
Fall bekannt in dem ein Webseitenbetreiber aufgrund einer Falschinformation nach Abmahnung
zivilrechtlich zur Zahlung einer hohen Entschädigungssumme verurteilt wurde. Dabei war es
nach Auffassung des Gerichts unrelevant wie lange die persönlichkeitsverletzende
Information im Netz stand und wie viele User tatsächlich diese gelesen haben.
Zivilrechtlich Ansprüche können, soweit ich weiss nach § 823 Abs. 1 BGB und § 249 Abs. 1
BGB geltend gemacht werden. Insoweit diese §§ die Kreditwürdigkeit betreffen.
Alles weitere siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Massive_Problem…
Grüsse - nee
Wer bist Du überhaupt?
WolfgangS